Bewachung Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: HdG 3_2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hdg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bewachung Berlin
Abschluss eines Dienstleistungsvertrages mit einer Laufzeit von 4 Jahren über Bewachung an den Berliner Standorten der Stiftung.
10435 Berlin
Abschluss eines Dienstleistungsvertrages mit einer Laufzeit von 4 Jahren über Bewachung an den Berliner Standorten der Stiftung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis einer Objektleitung sowie stellv. Objektleitung jeweils mit Personalentscheidungsbefugnis und entsprechender Qualifikation (Nachweis inkl. Lebenslauf), welche die Anforderungen des Leistungsverzeichnisses erfüllt. Die Qualifikation der Objektleitung wird vor Auftragserteilung in einem Gespräch mit dem Auftraggeber überprüft werden. Im Gespräch wird die besondere persönliche Qualifikation (sicheres Auftreten, sehr gute Umgangsformen, Wortgewandtheit, Einfühlungsvermögen, hohe soziale Kompetenz, protokollarische Sicherheit) beurteilt,
— Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens durch Darstellung eines fundierten Auswahlkonzeptes für Mitarbeiter, bei dem nachgewiesen werden muss, welche sicherheitsfachlichen als auch persönlichen Kompetenzen (Rhetorik, Körpersprache, Verhalten) bei der Auswahl berücksichtigt werden und wie diese gewertet werden,
— VdS-Zertifikation und Rezertifikation (oder Bescheinigung eines vergleichbaren Institutes) über die Anerkennung von Qualitätsmanagementsystemen nach DIN EN ISO 9001 oder staatlich anerkannter vergleichbarer Zertifizierung,
— Aktueller Auszug der sich bewerbenden Firma aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 6 Monate). Diese darf keine die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellenden Eintragungen enthalten (§ 150 GewO),
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB,
— Eigenerklärung über die Qualität der einzusetzenden Objektleitung und der Stellvertretung,
— Eigenerklärung über soweit vorgesehen den Einsatz von Nachunternehmern,
— Eigenerklärung über mindestens eine dem jeweils gültigen Lohntarifvertrag entsprechende Zahlung des tariflichen Entgeltes und der übrigen Leistungen,
— Eigenerklärung über die Nichtbeschäftigung von illegalen Arbeitnehmern,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein von schriftlich abgefassten Arbeitsverträgen für alle Beschäftigten,
— Eigenerklärung über die Geheimhaltungsbelehrung der Beschäftigten betreffend auch den Zeitraum nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein und die Form/Funktion von Kontrollsystemen zum Nachweis realisierter Sicherheitsdienstleistungen gegenüber dem AG.
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und der Krankenkasse über die Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung gem. § 48 Abs. 5 VgV i.V.m. § 123 Abs. 4 GWB,
— Nachweis über das Vorliegen einer Haftpflichtversicherung für Facility Management- Unternehmen, das heißt Versicherungsschutz für Dienstleistungen im infrastrukturellen Facility Management (z. B. Reinigungs- und Pflegedienste, Sicherheit, Empfangsdienst, Hausmeisterdienst, Gartenbau und Winterdienst etc.) mit mindestens nachfolgenden Deckungselementen:
— Deckung für vertragliche Haftung,
— erweiterter Strafrechtschutz,
— Schlüsselschäden inkl. Objektschutz,
— Schäden an Gerätschaften Dritter,
— Schäden durch Medienverluste,
— Bewachungsrisiko inkl. Abhandenkommen bewachter Sachen/ Personenschäden,
— Umweltregressdeckung,
— branchenspezifische, offene Vermögensschadensdeckung für alle ausgeübten Facility Management-Tätigkeiten.
Dabei sind Mindestdeckungssummen in Höhe von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden (je Person), 1 Mio. EUR Sachschäden, [Betrag gelöscht] EUR Schlüsselverlust, [Betrag gelöscht] EUR Vermögensschäden sowie Schäden gemäß Bundesdatenschutzgesetz und [Betrag gelöscht] EUR Verlust bewachter Sachen nachzuweisen. Alternativ kann auch eine Verpflichtungserklärung vorgelegt werden im Zuschlagsfalle eine entsprechende Haftpflichtversicherung für Facility-Management-Unternehmen abzuschließen.
— Nachweis über die finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse (Bankauskunft oder Bankerklärung und Umsatz der letzten 3 Jahre); Mindestumsatz von 2 Mio. EUR pro Jahr.
— Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens über aktuelle laufende Bewachung in Form von mindestens 3 schriftlichen Referenzen der jeweiligen Auftraggeber (davon mindestens ein Museum mit mind. 4 000 qm Ausstellungsfläche und 150 000 Besuchern pro Jahr sowie 2 weiteren Museen mit mind. 2 000 qm Ausstellungsfläche jedoch keine Freilichtmuseen), die mindestens eine vollbefriedigende Aufgabenerfüllung erkennen lassen mit Angabe von Referenzobjekt, Ausführungsort, Anschrift, Auftraggeber, Leistungsumfang und Ansprechpartner mit Telefonnummer.
Die angegebenen Referenzen müssen mit den ausgeschriebenen Leistungen in Art und Umfang vergleichbar sein.
— Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens durch Darstellung eines unternehmensinternen, dauerhaften und aufeinander aufbauenden Schulungsprogramms (inkl. Übersendung der Inhalte einer kürzlich durchgeführten Schulung jedoch nicht älter als 6 Monate) mit Referenten, welche sowohl fachlich-sicherheitstechnisch als auch im Bereich Kommunikation über nachgewiesene Fachkenntnisse verfügen,
— Vorlage des Firmenorganigramms und Bestätigung, dass für jeden Arbeitsplatz eine Beschreibung vorhanden ist,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer VdS- oder Bescheinigung eines vergleichbaren Instituts zertifizierten Interventionsstelle/ Niederlassung in Bonn oder nächster Umgebung, um spätestens mit Übernahme der Aufgaben Reaktionszeiten von max. 20 Minuten zu ermöglichen,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer 24 Stunden besetzten VdS anerkannten Notrufzentrale, nach DIN EN 50518, oder staatlich anerkannter vergleichbarer Zertifizierung,
— Eigenerklärung über die Bereitschaft, dem AG auf dessen Verlangen im Rahmen einer möglichen Besichtigung der Geschäftsräume während der üblichen Arbeitszeiten Einsicht in Aufzeichnungen zur Vorbereitung und Durchführung von Arbeitssicherheitsmaßnahmen zu geben; hierzu gehört der Nachweis, dass aus arbeitsmedizinischer Sicht die Eignung der jeweiligen Beschäftigten für die Sicherheitsdienstleistungen sichergestellt ist sowie entsprechende Unterweisungsnachweise der Beschäftigten über die regelmäßig vorgeschriebenen (mind. 1x jährlich) Sicherheitsunterweisungen,
— Eigenerklärung über die Bereitschaft, dem AG im Rahmen einer vor-Ort-Besichtigung seiner Geschäftsräume während der üblichen Arbeitszeiten Einsicht in ausgewählte Aufzeichnungen zur Vorbereitung/Durchführung der Personaleinsätze zu geben und Konzepte zur Realisierung der Sicherheitsdienstleistungen vorzulegen,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein von eigenständigen und für die Öffentlichkeit eindeutig kenntlich gemachten Geschäftsräumen, in denen die Aufzeichnungen zu den Sicherheitsdienstleistungen zusammen mit anderen üblichen Geschäftsschriftstücken wie Personalunterlagen, Objektakten und Dienstanweisungen aufbewahrt werden,
— Eigenerklärung über einen Nachweis über die jederzeitige Verfügbarkeit der Dienstanweisungen, die mind. alle 12 Monate nachweislich formal geprüft und bei Bedarf aktualisiert werden,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein von Erklärungen zum Datenschutz gemäß Bundesdatenschutzgesetz in seiner jeweils aktuellen Fassung, die von jedem Beschäftigten abgezeichnet werden.
Abschnitt IV: Verfahren
53113 Bonn
Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 S. 2 VgV).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Anfang 2025
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Auftraggebers gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext sowie aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen spätestens bis zum Ende der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.