Hosting von Anwendungssystemen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40217
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aa1.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hosting von Anwendungssystemen
Ziel dieses Ausschreibungsverfahrens war der Abschluss eines Vertrages über die Durchführung von Leistungen im Kontext mit dem Hosting von IT-Systemen der EAA, insbesondere – aber nicht abschließend – SharePoint und EDOX (Dokumentenmanagementsystem der EAA).
Düsseldorf
Ziel dieses Ausschreibungsverfahrens war der Abschluss eines Vertrages über die Durchführung von Leistungen im Kontext mit dem Betrieb und Hosting von IT-Systemen der EAA, insbesondere – aber nicht abschließend – SharePoint und EDOX (Dokumentenmanagementsystem der EAA).
Der Vertrag sieht eine Laufzeit vom 1.8.2021 bis 31.7.2025 sowie ein ordentliches Kündigungsrecht des AG mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten, frühestens mit Wirkung zum 31.12.2022 vor.
Optionale Leistungen gemäß Vertrag und Preisblatt (optionale Leistungen in den Mengenspalten zur Übersicht grün markiert).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hosting von Anwendungssystemen
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.