Software-Wartungsvertrag für das Philips ICCA-System – IntelliSpace Critical Care and Anesthesia Version H.02. Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0016-OK
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukaachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Software-Wartungsvertrag für das Philips ICCA-System – IntelliSpace Critical Care and Anesthesia Version H.02.
Heute wird in der Uniklinik RWTH Aachen als führendes System das Krankenhausinformationssystem medico//s von Cerner eingesetzt. Seit Mai 2009 wird als Patientendatenmanagementsystem auf den Intensivstationen der Uniklinik RWTH Aachen das System IntelliSpace Critical Care and Anesthesia Version H.02.02 von Philips Healthcare eingesetzt. ICCA ist ein kritisches System und als Medizinprodukt der Klasse 2A zertifiziert.
Es ist in die vorhandene IT-Infrastruktur integriert und bietet mit den unterstützten IHE-Standards eine Interoperabilität, die die Patientendokumentation in der Zusammenarbeit mit anderen Dokumentationssystemen über die gesamte Kette der Gesundheitsversorgung unterstützt.
Die Uniklinik RWTH Aachen beabsichtigt die Vergabe eines neuen Wartungsvertrages inklusive zweier Releasewechsel für das Philips ICCA-System.
Aachen
Heute wird in der Uniklinik RWTH Aachen als führendes System das Krankenhausinformationssystem medico//s von Cerner eingesetzt. Seit Mai 2009 wird als Patientendatenmanagementsystem auf den Intensivstationen der Uniklinik RWTH Aachen das System IntelliSpace Critical Care and Anesthesia Version H.02.02 von Philips Healthcare eingesetzt. ICCA ist ein kritisches System und als Medizinprodukt der Klasse 2A zertifiziert.
Es ist in die vorhandene IT-Infrastruktur integriert und bietet mit den unterstützten IHE-Standards eine Interoperabilität, die die Patientendokumentation in der Zusammenarbeit mit anderen Dokumentationssystemen über die gesamte Kette der Gesundheitsversorgung unterstützt.
Die Uniklinik RWTH Aachen beabsichtigt die Vergabe eines neuen Wartungsvertrages inklusive zweier Releasewechsel für das Philips ICCA-System. Nach eigener Einschätzung und nach Durchführung einer Markterkundung (2021/S [removed]), ist der Softwarehersteller alleinig geeignet, die geforderten, systemspezifischen und kritischen Wartungs- und Upgrade-Tätigkeiten an dem Medizinprodukt der Klasse 2A auszuführen. Zu dem Markterkundungsverfahren ging lediglich eine Bewerbung des Softwareherstellers ein.
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher fiktiv der Wert [Betrag gelöscht] EUR.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Das Ergebnis des durchgeführte Markterkundungsverfahren (2021/S [removed]) konnte die Einschätzung des UKA, wonach der Softwarehersteller einzig zur Erbringung der angefragten Leistung im Stande ist, erhärten. Kein anderer Marktbegleiter der Philips GmbH Market DACH hat sein Interesse an dem Auftrag bekundet. Im Anschluss an das Markterkundungsverfahren soll dennoch eine freiwillige ex-Ante-Transparentbekanntmachung i.S. des § 135 Abs. 3 Nr. 2,3 GWB veröffentlicht werden, um dem Markt für weitere 10 KT eine Möglichkeit zum Einspruch gegen die Auftragsvergabeabsichten des UKA zu eröffnen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Software-Wartungsvertrag für das Philips ICCA-System – IntelliSpace Critical Care and Anesthesia Version H.02.
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.philips.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.ukaachen.de/