Bevölkerungsumfrage zur familialen religiösen Sozialisation in Deutschland, Finnland, Italien, Ungarn und Kanada (CATI) Referenznummer der Bekanntmachung: 2020_103_CS
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uni-muenster.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bevölkerungsumfrage zur familialen religiösen Sozialisation in Deutschland, Finnland, Italien, Ungarn und Kanada (CATI)
Ergänzungsauftrag
Ergänzungsauftrag über weitere Interviews.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Münster
Land: Deutschland
§ 135 Absatz 2 GWB
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Absatz 3 Nummern 1 bis 4 GWB
Der Antrag zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Erweiterung des bestehenden Auftrags (zusätzliche Interviews) zur Verbesserung der Datenvalidität.
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Erweiterung des bestehenden Auftrags (zusätzliche Interviews) zur Verbesserung der Datenvalidität.
Die zusätzlichen Leistungen waren nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen, da sie zu diesem Zeitpunkt als nicht erforderlich angesehen wurden, indem davon ausgegangen wurde, dass die erwünschte Datenqualität mit den ursprünglich geplanten Fallzahlen erreicht werden würde. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus wissenschaftlichen, technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen kann (da es sich um eine Aufstockung der Nettostichprobe einer bereits laufenden Umfrage handelt, kann der Auftrag nur von dem Auftragnehmer erfüllt werden, der die Umfrage bisher konzipiert und durchführt hat).