Neubau 4-zügige Grundschule und 2-Feldsporthalle – GU-Bauleistungen, Gelsenkirchen Referenznummer der Bekanntmachung: ESS-04-2021
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45891
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ggw-gelsenkirchen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45899
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bbs-erfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau 4-zügige Grundschule und 2-Feldsporthalle – GU-Bauleistungen, Gelsenkirchen
Generalunternehmer-Bauleistungen für den Neubau einer 4-zügigen Grundschule und einer Zweifeldsporthalle einschl. Außenanlagen. Die Gebäude sollen in Stahlbeton-Fertigteilbauweise ausgeführt werden.
Gelsenkirchen
DEUTSCHLAND
Generalunternehmer-Bauleistungen für den Neubau einer 4-zügigen Grundschule und einer Zweifeldsporthalle einschl. Außenanlagen. Die Gebäude sollen in Stahlbeton-Fertigteilbauweise ausgeführt werden. BGF der Grundschule ca. 5 985 m2, BGF der Sporthalle ca. 1 297 m2, Grundstücksgröße ca. 7 450 m2. Weitere Angaben in den Beschaffungsunterlagen – u. a. Anlage Objektbeschreibung.
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1. Allgemeine Angaben des Bewerbers,
2. Jahresumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre – netto (im Mittel),
3. Berufshaftpflichtversicherung,
4. Vergleichbare und abgeschlossene Referenzen des sich bewerbenden Unternehmens aus den letzten 10 Jahren als Generalunternehmer für den Neubau von Schulen, Verwaltungsgebäuden, Kindergärten, Wohngebäuden oder Krankenhäuser,
5. Nachweis der Nachunternehmerbindung für die Herstellung der Stahlbeton-Fertigteile,
6. Vergleichbare und abgeschlossene Referenzen des sich bewerbenden Unternehmens aus den letzten 10 Jahren für in Stahlbeton-Fertigteilbauweise und teilelementiertes Bauen hergestellte Gebäude,
7. Darstellung der Projektumsetzung anhand eines Grob-Terminplanes,
8. Allgemeine Referenzen des sich bewerbenden Unternehmens aus den letzten 10 Jahren für Baumaßnahmen im Umkreis von Gelsenkirchen.
Die konkrete Punktebewertung ist als Anlage zum Bewerberbogen beigefügt.
Nach Auswertung der Eignungskriterien wird eine Rangfolge der Bewerber nach Punkten gebildet und 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Sind auf Grund Punktgleichheit nicht genau 5 Bewerber zu ermitteln, entscheidet unter den -gegebenenfalls nachrangig – gleichplatzierten Bewerbern das Los. Die so ausgewählten Bewerber werden zur Abgabe eines Preisangebotes auf Basis einer Funktionalen Baubeschreibung sowie zur Angabe qualitativer Kriterien aufgefordert. Die Bewertung erfolgt nach den benannten Zuschlagskriterien, welche zur Information den Ausschreibungsunterlagen beigefügt sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vom Bewerber sind mit dem Teilnahmeantrag die nachstehenden Nachweise bzw. Erklärungen zur Eignungsprüfung vorzulegen:
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung vom 26.6.2013, zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 8 des Gesetzes vom 25.6.2020),
Ausgefüllter Bewerberbogen sowie sämtliche dort geforderten Erklärungen und Nachweise,
Bei Bewerbergemeinschaften: unterschriebene Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung.
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. den Anforderungen im Bewerberbogen.
Nachweis (Kopie der Versicherungspolice), einer gültigen Berufshaftpflicht bei einem in der EG zugelassenen Haftpflichtversicherers ist den Bewerbungsunterlagen zwingend beizufügen. Mindestens nötige Deckung 10,0 Mio. EUR für Personenschäden, Sach- und Vermögenschäden. Falls die Höhe der vorhandenen Deckungssumme nicht ausreicht, ist eine Verpflichtungserklärung des Bewerbers beizufügen, dass im Auftragsfall die Deckungssumme auf die vorgegebenen Beträge erhöht wird, sowie ein Angebot eines Versicherers, dass dieser im Falle des Zuschlags bereit ist, einen entsprechenden Vertrag mit dem Bewerber einzugehen.
Vergleichbare und abgeschlossene Referenzen des sich bewerbenden Unternehmens aus den letzten 10 Jahren als Generalunternehmer für den Neubau von Schulen, Verwaltungsgebäuden, Kindergärten, Wohngebäuden oder Krankenhäuser.
Nachweis der Nachunternehmerbindung für die Herstellung der Stahlbeton-Fertigteile.
Vergleichbare und abgeschlossene Referenzen des sich bewerbenden Unternehmens aus den letzten 10 Jahren für in Stahlbeton-Fertigteilbauweise und teilelementiertes Bauen hergestellte Gebäude.
Darstellung der Projektumsetzung anhand eines Grob-Terminplanes.
Allgemeine Referenzen des sich bewerbenden Unternehmens aus den letzten 10 Jahren für Baumaßnahmen im Umkreis von Gelsenkirchen.
Zu allen Referenzprojekten sind Anlagen mit aussagekräftigen Informationen (Grafiken, Fotos, wesentliche Gebäudekenndaten, textliche Erläuterungen) auf maximal 2 DIN A4 Seiten (je Referenz) zwingend beizufügen. In den Anlagen müssen entsprechende Informationen zu den geforderten Angaben enthalten sein, um eine Bewertung zu ermöglichen. Mit dem Teilnahmeantrag ist ebenso der Bewerbungsbogen mit den geforderten Angaben einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Der neue Schulkomplex soll im August 2022 seinen Betrieb aufnehmen. Deshalb muss mit der Bauausführung im Juni 2021 begonnen werden. Aus diesem Grund ist eine verkürzte Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge und Angebote dringend erforderlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung erfolgt gemäß der VOB/A Abschnitt 2 (VOB/A – EU) sowie dem Tariftreue-und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW).
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei auf der in Punkt I.3) genannten elektronischen Vergabeplattform zum Download bereitgestellt.
Die Abgabe der Teilnahmeanträge und Angebote sowie sämtliche Kommunikation erfolgt ausschließlich über diese Plattform.
Zur Sicherstellung einer vollumfänglichen elektronischen Kommunikation (z. B. Benachrichtigungen, bei Änderung der Vergabeunterlagen, usw.) wird dem Bewerber / Bieter dringend empfohlen, sich auf der Vergabeplattform anzumelden und für dieses Vergabeverfahren freizuschalten. Nicht angemeldete und freigeschaltete Bewerber / Bieter müssen regelmäßig die Vergabeunterlagen auf Änderungen überprüfen. Elektronische Teilnahmeanträge / Angebote sind nur über das Bietertool der Vergabeplattform einzureichen. Eine Übermittlung der Teilnahmeanträge / Angebote auf anderen elektronischen Wegen (z. B. per E-Mail, CD, Telefax oder über die Kommunikation der Vergabeplattform) ist nicht gestattet. Der Bewerber / Bieter trägt das Risiko der Übermittlung und des rechtzeitigen und vollständigen Eingangs seines Teilnahmeantrages/Angebotes. Für den Teilnahmeantrag ist zwingend der Bewerberbogen zu verwenden. Der Bewerberbogen wird nicht nachgefordert. Teilnahmeanträge ohne Bewerberbogen werden von der Wertung ausgeschlossen. Enthalten Teilnahmeanträge / Angebote bei der Abgabe nicht die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und Bescheinigungen, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bewerber / Bieter, die bis zum Ablauf der Frist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Ergänzung zu Punkt IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge:
Der neue Schulkomplex soll im August 2022 seinen Betrieb aufnehmen. Deshalb muss mit der Bauausführung im Juni 2021 begonnen werden.
Aus diesem Grund ist eine verkürzte Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge vorgesehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.