Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz/Rettungsausstattung – PSAgA Referenznummer der Bekanntmachung: B 16.40 - 8025/18/VV: 1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz/Rettungsausstattung – PSAgA
Rahmenvereinbarung über Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz/Rettungsausstattung, abrufbar über das Kaufhaus des Bundes (KdB).
Auffanggerät
— Auffanggerät, mit Seil 12 mm Ø, 20 m,
— Auffanggerät, mit Seil 12 mm Ø, 30 m,
— Mastsicherungsseil mit Seilkürzer,
— Sicherungsseil 12 mm Ø, 30 m.
Auffanggurt
Auffang-, Halte-, Sitzgurt.
Bandschlinge
Bandschlinge, 25 kN, Nutzlänge 120 cm.
Kistenstapeln
— Bandschlinge, 25 kN, Nutzlänge 80 cm,
— Handschuh, Abseil (NEU),
— Kantenschutz für Bandschlingen, 40 cm,
— Karabinerhaken I (Kistenstapeln),
— Karabinerhaken II (Kistenstapeln),
— Kindervollgurt für Kistenstapeln,
— Kletterhelm für Erwachsene,
— Kletterhelm für Kinder,
— Materialrucksack, für Seil und Zubehör,
— Riggingplatte.
Karabinerhaken
Karabinerhaken Dreiwegeverschluss.
Verbindungsmittel (Höhensicherungsgerät)/Y-Verbindung
Höhensicherungsgerät, Hubarbeitsbühne, Y-Verbindungsmittel 140 kg.
Reepschnur
— Reepschnur, 5 mm, 3 m,
— Reepschnur, max. 8 mm, 1 m,
— Reepschnur, max. 8 mm, 20 m,
— Reepschnur, max. 8 mm, 60 m,
— Dynamikseil 60 m.
Seilrolle/Rettungssitzgurt/Seilklemme/Seilstoppgerät/Stahlseil1m/Mastklemmseil
— Seilrolle (Rettungsausstattung),
— Mastklemmseil,
— Rettungssitztuch (Rettungsdreieck),
— Rettungsseilklemme,
— Seilrollenumlenkmechanismus (Kantenschutz),
— Seilstoppgerät; Rettungsausstattung,
— Stahlseil 1 m,
— Gerätesack Arbeitsschutzsausstattung Transport-Gerätesack, PVC- Polyamidgewebe mit 2 Schultergurten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtumsatz für das letzte Geschäftsjahre anzugeben. Der nachzuweisende Umsatz muss entweder mindestens den doppelten Schätzwert des jeweils angebotenen Los, oder mindestens [Betrag gelöscht] EUR (maximal nachzuweisender Jahresumsatz) betragen. Übersenden Sie hierzu bitte die ausgefüllte „Anlage Unternehmensdaten“ als Nachweis.
Abschnitt IV: Verfahren
— entfällt-
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die „Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die „Anlage Unternehmensdaten“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.