Beschaffung Heizöl, Rahmenvertrag über 4 Jahre Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-019
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 201 / 88-60132
Fax: +49 201 / 88-60136
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung Heizöl, Rahmenvertrag über 4 Jahre
Lieferung von Heizöl EL für zur Zeit 8 Bedarfsstellen.
8 Liegenschaften im Stadtgebiet nicht nennbar
45127 Essen
Lieferung von Heizöl EL für zur Zeit 8 Bedarfsstellen. Die Liefermengen schwanken aufgrund der Witterung und des Nutzerverhaltens.
Die Preisanpassung für die Einzellieferungen erfolgen durch die vom O.M.R veröffentlichte Durchschnittsnotierung für den Liefermonat von Gasoil — mean — Region West.
Der durchschnittliche Jahresbedarf beträgt ca. 180 000 Liter bei durchschnittlich 20 Einzellieferungen.
Aufgrund der nicht zu beeinflussenden Faktoren Nutzerverhalten und Witterung wird der max. Jahres Höchstwert aus dieser Rahmenvereinbarung auf 250 000 Liter pro Jahr festgelegt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Wilhelm Hoyer GmbH & Co. KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Visselhövede
NUTS-Code: DE937 Rotenburg (Wümme)
Postleitzahl: 27374
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRVYDU6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]