WBD 2021-21 Herstellung und Lieferung von brennstoffzellenbetriebenen Abfallsammelfahrzeugen im Rahmen einer kommunalen Einkaufskooperation Referenznummer der Bekanntmachung: WBD 2021-21
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2020/S [removed])
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wb-duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
WBD 2021-21 Herstellung und Lieferung von brennstoffzellenbetriebenen Abfallsammelfahrzeugen im Rahmen einer kommunalen Einkaufskooperation
Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von voraussichtlich 11 Stück wasserstoffbetriebenen Abfallsammelfahrzeugen (Brennstoffzelle) in 4 unterschiedlichen Ausführungsvarianten inkl. Instandhaltungs- und Wartungsleistungen für die Laufzeit von 2 Jahren.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Sollte es Interessenten /-innen geben, die für die Angebotsanpassung oder die Erstellung eines durch die nachstehenden Änderungen überhaupt erst möglich gewordenen Angebotes eine über den 26.2.2021 bis 10.00 Uhr hinausgehende Fristverlängerung benötigen, sind diese gehalten, uns bis spätestens zum 19.2.2021 um 13.00 Uhr eine entsprechende Mitteilung über das Kommunikationsmodul des Vergabemarktplatzes „Metropole Ruhr“ zu übermitteln. Nutzen Sie hierzu bitte keine anderen Kommunikationsmittel.
Neben der Änderung der Angebotsfrist weisen wir auf folgende Änderung in den Vergabeunterlagen hin:
Änderung Nr. 1:
Leistungsverzeichnis (LV) Seite 1
Alte Vorgabe: Gesamtfahrzeuglänge max. 10 500 mm
Neue Vorgabe: Gesamtfahrzeuglänge ca. 10 500 mm
Änderung Nr. 2:
Anlage 2 (Checkliste) Seite 7
Alte Vorgabe: Gesamtfahrzeug-Außenlänge
(Ausschlusskriterium)
(Vorgabe max. 10 500 mm)
Neue Vorgabe: Gesamtfahrzeug-Außenlänge
(Ausschlusskriterium)
(Vorgabe ca. 10 500 mm +/- 10 %)
Änderung Nr. 3:
Anlage 2 (Checkliste) Seite 7
Alte Vorgabe: Gesamtfahrzeug-Außenhöhe
(Ausschlusskriterium)
(Vorgabe max. 3 550 mm)
Neue Vorgabe: Gesamtfahrzeug-Außenhöhe
(Ausschlusskriterium)
(Vorgabe ca. 3 550 mm +/- 10 %)