Schutzwestensystem Spezialkräfte, Rahmenvereinbarung
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 51149
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bwbm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bwbm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schutzwestensystem Spezialkräfte, Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schutzwestensystem SpezKr im Zeitraum 1.7.2018 — 30.6.2023 mit zweimaliger Möglichkeit zur Verlängerung um ein Jahr
Aufbereitungszentrum Haren
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schutzwesten SpezKr im Zeitraum 1.7.2018 — 30.6.2023 mit zweimaliger Möglichkeit zur Verlängerung um ein Jahr;
Umfang:
Mindestbestellmenge
2018: 550 Systeme.
Zusätzliche unverbindliche geschätzte Bestellmengen:
2019:
540 Systeme zzgl. 579 Systeme ohne Anteil Unterziehschutzwesten.
2020 — 2023:
200 Systeme pro Jahr.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schutzwesten SpezKr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36041
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Aufbereitungszentrum Haren
Ergänzung des in der Nutzung befindlichen Bestandes um 3 342 Stück hartballistische Schutzelemente.
Vertrag unterfällt dem Anwendungsbereich VSVgV.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36041
Land: Deutschland
Ergänzung des in der Nutzung befindlichen Bestandes um 3 342 Stück hartballistische Schutzelemente.
Beschaffung zur Komplettierung der vorhandenen Systeme auf Basis im Rahmen der Auftragsausführung gesammelter Erkenntnisse.