81267322-Konsolidierung des Friedens in Kolumbien (ProPaz II) – Output 3 Referenznummer der Bekanntmachung: 81267322
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81267322-Konsolidierung des Friedens in Kolumbien (ProPaz II) – Output 3
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen das dritte Handlungsfeld, das Innovationen und kollektive Erfahrungen zu Wahrheit, Gerechtigkeit, Opferentschädigung und Nicht-Wiederholung national und regional zur Verfügung stellen soll. Das Handlungsfeld schließt inhaltlich an die im Rahmen des Vorgängervorhabens ProPaz umgesetzten Handlungsfelder 1 „Regionale Friedensentwicklung“ und 2 „Strafrechtliche Aufarbeitung und Historische Wahrheit“ an, beinhaltet jedoch auch Aspekte aus dem Handlungsfeld 3 „Suche nach vermissten Personen“ und Handlungsfeld 4 „Opferentschädigung und Landrestitution“. Die Fokussierung auf die Schwerpunktregionen Caquetá, Norte de Santander und Meta trägt zur nachhaltigen Verankerung der im Rahmen des Vorgängermoduls begleiteten Prozesse bei.
00000 Kolumbien
Output 3 zielt auf die Bereitstellung von Innovationen und kollektiven Erfahrungen zu Wahrheit, Gerechtigkeit, Opferentschädigung und Nicht-Wiederholung auf nationaler und regionaler Ebene ab. Dazu werden die fachlichen und methodischen Kompetenzen relevanter Akteure der SNARIV und SIVJRNR sowie sozialer Organisationen für Opferangelegenheiten gestärkt, gute, gemeinsame Praktiken zu Förderung, Schutz und Garantien der Opferrechte zu identifizieren und die strategische Kommunikation in Richtung diverser Zielgruppen der kolumbianischen Gesellschaft zu verbessern. Dazu werden lokale, regionale und überregionale Allianzen, Netzwerke, Dialog- und Begegnungsformate mit Hilfe von Methoden-, Organisations- und Fachberatung gestärkt, um gegenseitiges Lernen, die Aufarbeitung von Erfahrungen, den Austausch unterschiedlicher Narrative und Perspektiven zwischen Opfergruppen, aber auch in Interaktion mit anderen Gruppen der Gesellschaft zu fördern. Dabei prüft das Vorhaben auch Möglichkeiten digitaler Vernetzung sowie der Verknüpfung digitaler und analoger Ansätze. Die fachlichen und prozessualen Kapazitäten sozialer Organisationen sowie formeller und informeller Bildungseinrichtungen werden für die Entwicklung pädagogischer Ansätze zur Vermittlung, Diskussion und Auseinandersetzung mit der Aufarbeitung des Gewaltkonflikts aufgebaut und Kooperationen mit wissenschaftlichen Einrichtungen, um Innovationen in der Aufarbeitung kollektiver Erfahrungen und in Schutz und Förderung von Opferrechten gefördert.
Der Auftragnehmer (AN) ist für die Erreichung der im Folgenden genannten Zielindikatoren, Outputs und Outputindikatoren verantwortlich.
Zielindikatoren
4. Die Institutionen des SIVJRNR und SNARIV haben in den 3 Projektregionen je 20 nach Geschlecht, Ethnie und Alter differenzierte und für beide Systeme relevante gute Praktiken für den Zugang und die Teilhabe von Opfern an Prozessen für Wahrheit, Gerechtigkeit und Entschädigung auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene umgesetzt.
— Basiswert (2021): 0 (bisher keine gemeinsamen guten Praktiken umgesetzt),
— Zielwert (2022): 60 Fälle.
5. Je eine Strategie zur Beteiligung von Opfern in der Diskussion des Berichts der Wahrheitskommission sowie im Follow-up der Empfehlungen wurde in den 3 Projektregionen umgesetzt.
— Basiswert: 0 Strategien (da der Bericht der Kommission erst 2021 veröffentlicht wird, existieren weder Strategien noch Mechanismen zu dessen Diskussion und Opferbeteiligung im Follow-up),
— Zielwert: 3 Strategien (je 1 in Norte de Santander, Meta und Caquetá).
Zur Erreichung dieser Zielindikatoren 4 und 5 trägt der Auftragnehmer bei.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Die Auswertung des Teilnahmewettbewerbs erfolgt unter den Bewerbern, die nicht nach
§§123 ff. GWB ausgeschlossen wurden und fachkundig sowie leistungsfähig sind,
Anhand der nachstehenden Kriterien:
I) Fachliche Erfahrung:
1. Friedensförderung 13 %,
2. Transitional Justice, inkl. Aufarbeitung v. Gewaltskonflikten und Opferrecht/-schutz 12 %,
3. Gleichberechtigung der Geschlechter 10 %,
4. Digitalisierung 5 %,
5. Organisationsberatung 10 %,
II) Regionale Erfahrung Lateinamerika und Karibik 30 %,
III) Erfahrung in der Enwicklungszusammenarbeit 30 %.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands,
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB vorliegen,
3. Eigenerklärung Nachunternehmer/Bewerbergemeinschaften,
4. Erklärung der Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend).
III.1.2).
III.1.2)
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren mind. 1,6 Mio. EUR,
2. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres mind. 10 Personen.
III.1.3).
1. Mindestens 3 Referenzprojekte im Fachgebiet Friedensförderung und mindestens 3 Referenzprojekte in der Region Lateinamerika und Karibik in den letzten 3 Jahren,
2. Mindestauftragsvolumen der Referenzprojekte: je [Betrag gelöscht] EUR.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YC19
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.