81267425-Stärkung der Resilienz der vulnerablen ländlichen Bevölkerung Ostparaguays -Entwicklung von Bildungsangeboten und didaktischer Toolbox, Ausbau digitaler Wissensmanagementplattform Referenznummer der Bekanntmachung: 81267425
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81267425-Stärkung der Resilienz der vulnerablen ländlichen Bevölkerung Ostparaguays -Entwicklung von Bildungsangeboten und didaktischer Toolbox, Ausbau digitaler Wissensmanagementplattform
Das TZ-Vorhaben ist darauf ausgerichtet, kommunale Kapazitäten in 25 Kommunen für landwirtschaftliche Beratung, soziale Dienstleistungen und zur Beschäftigungsförderung und der Erstellung kommunaler Entwicklungspläne sowie einer Koordinationsplattform aufzubauen (inkl. Erfahrungsaufbereitung und Einbringen in die nationale Diskussion). Die zentralen Akteure erhalten Trainings, sowie Organisations- und Prozessberatung; die Vernetzung in und unter den Kommunen wird gefördert. Im Sinne der Capacity Development-Strategie des Vorhabens ist Resilienz ein permanenter und reflektierter Lernprozess. Resilienz unterstützt und fördert sowohl die Kompetenz einzelner Individuen, als auch die Kapazität von Organisationen, Institutionen und Systemen angesichts widriger Umstände wie dem Klimawandel, vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen und möglichst gestärkt aus solchen Situationen hervorzutreten. Die Resilienz der vulnerablen Bevölkerung wird gestärkt, indem das individuelle Selbsthilfepotential geweckt wird und Kollektive ermächtigt werden, ihre Bedürfnisse und Forderungen zu artikulieren. Auf der Organisationsebene werden Kapazitäten entwickelt, die die Rahmenbedingungen zur Resilienzsteigerung verbessern. Auf der Ebene der Kooperationen werden Ministerien und autonome Organisationen wie die Fortbildungsinstitutionen Aktionen sektorübergreifend miteinander verzahnen.
00000 Paraguay
Entwicklung von Bildungsangeboten und didaktischer Toolbox, sowie Ausbau digitaler Wissensmanagementplattform.
Die Leistungen bestehen in 5 Arbeitspaketen, mit konkreten Aktivitäten und Produkten, die mit den etablierten Fachteams des Kooperationssystems des Vorhabens gemeinsam erarbeitet werden.
Arbeitspaket 1: Erstellung von 4 zertifizierten Bildungskurse für ausgewählte Zielgruppen der Projektregionen. Mit den Fach- und Steuerungsteams müssen beschäftigungs- und einkommensrelevante, kompetenzorientierte Bildungskurse vereinbart werden, die auf die Stärkung der multidimensionalen Resilienz der Bevölkerung und methodisch-didaktisch zielgruppenspezifisch ausgerichtet sind. Der Auftrag besteht darin, 4 neue Bildungskurse, die zertifiziert werden sollen, einschließlich entsprechender Lehrhandbücher, sowie Prospekte (Flyer) und Werbevideos (5 Minuten Dauer) über das Bildungsangebot zu entwickeln, sowie die Einführung und die Evaluierung der Kurse im ersten Probelauf zu begleiten. Die vom AN entwickelten und pilotierten 4 Bildungskurse sollen sich an diesen Leitlinien bezüglich der Anzahl der Teilnehmenden und Stundenanzahl des SNPP orientieren, um zertifizierbar zu sein. Es handelt sich um anwendungsorientierte Kurse, z.B. über Integration in Wertschöpfungsketten oder zur Diversifizierung der landwirtschaftlichen Produktion, mit dem Ziel, Einkommen auch außerhalb der Landwirtschaft zu generieren oder die nebenerwerbliche Beschäftigung zu fördern. Die Kurse werden angesichts der COVID19-Pandemie zum großen Teil virtuell durchgeführt werden.
Arbeitspaket 2: Instrument zur Erhebung von Evidenz schaffenden Informationen über die wirkungsorientierte Anwendung der Toolbox. Das Arbeitspaket ist für (ca. 700) Berater*innen bestimmt, die für die Anwendung der Toolbox zur Stärkung der multidimensionalen Resilienz im Rahmen des vorangegangenen Projekts FortaleceRES I bereits geschult wurden und mit der ländlichen Bevölkerung in den Projektregionen arbeiten. Die Toolbox ist unter http://conocimiento.mag.gov.py auf der Wissensmanagementplattform des MAG zu finden. Da personenbezogene Daten erhoben werden müssen ist ein entsprechendes Datenmanagement erforderlich.
Arbeitspaket 3: Konsolidierung der Wissensmanagementplattform für den ländlichen Beratungsdienst. Angesichts der Auswirkungen der COVID19-Pandemie und der Dynamik fachlicher und technologischer Entwicklungen ist es notwendig, dass das Beratungsangebot des MAG fortlaufend aktualisiert und angepasst, sowie in digitalen (virtuellen) Formaten angeboten wird. Die bestehende Wissensmanagementplattform des MAG soll um digitale Möglichkeiten erweitert werden, um die Anwendung der Toolbox durch den Beratungsdienst zu erleichtern und eine selbstgesteuerte Weiterentwicklung des Angebots zu ermöglichen. Das beinhaltet Foren für den Informationsaustausch, interaktive Lernräume, Videos, e-learning-Formate, etc. Bei diesem Arbeitspaket handelt es sich um die Gestaltung des Verfahrens/ Mechanismus, der den Zugang, bzw. die Einbindung der ländlichen Beratung in ein modernes, digitales Technologieumfeld ermöglicht. Damit soll u.a. der Zugang zu aktualisierter Information oder zielgruppenorientierter Fortbildung für die ca. 700 ländlichen Berater*innen möglich werden. Die Verbindung mit und Nutzung von anderen Wissensplattformen (Links zu anderen Plattformen sind bereits eingerichtet) soll erleichtert werden. Andere Programme, Projekte oder Vorhaben des MAG und anderer Ressorts sollen auf der Plattform entsprechend vernetzt werden. Dieses Produkt hat eine Verbreitung auf nationaler Ebene, da es über die Projektregionen hinaus für zukünftige Berater*innen nützlich sein soll.
Arbeitspaket 4: Befähigung von 100 Sozialassistent/*innen in der Anwendung der an die neuen Anforderungen des Ministeriums für Sozialentwicklung (Ministerio de Desarrollo Social, MDS) angepassten Toolboxmodule zur Stärkung der multidimensionalen Resilienz. Das MDS ist zuständig für die soziale Unterstützung von armen Bevölkerungsgruppen und zentral in der Koordination der verschiedenen sozialen Unterstützungsleistungen für die vulnerable Bevölkerung. Hier besteht der Bedarf eines Aufbaus und der Konsolidierung von Fachkenntnissen zu Aspekten der multidimensionalen Resilienz und deren Vermittlung, u. a. unter Nutzung der Wissensmanagementplattform zur Erweiterung der eigenen Fachkenntnisse.
Arbeitspaket 5: Stärkung der Kapazitäten von Führungskräften, Fach- und Koordinationsteams zur besseren Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Abhängig vom Bedarf und Profil der o.g. Partner auf zentraler (3) und lokaler Ebene (25) solle an 4 Fortbildungsmodule erarbeitet, organisiert und pilothaft durchgeführt werden. Dabei soll die Stärkung der Managementfähigkeiten der Führungskräfte und der Kooperationsfähigkeiten der Teams, mit dem Ziel einer nachhaltigen Wirkung der Projektaktivitäten im Vordergrund stehen. Die noch zu bestimmenden spezifischen Themen können sich auf Monitoringinstrumente, Konfliktbewältigung, Artikulation mit Stakeholdern, Wissensmanagement, digitale Technologien, usw. beziehen.
Drei der ausgeschriebenen 15 Monate sind optional zu vergeben.
Voraussetzung: Beauftragung der dreimonatigen Laufzeitverlängerung durch den Oberauftraggeber der GIZ.
Die Auswertung des Teilnahmewettbewerbs erfolgt unter den Bewerbern, die nicht nach
§§123 ff. GWB ausgeschlossen wurden und fachkundig sowie leistungsfähig sind,
Anhand der nachstehenden Kriterien:
I) fachliche Erfahrung:
1. Projektmanagement 10 %,
2. Ländliche Entwicklung 10 %,
3. Digitale Austausch- und Kooperationsplattformen 10 %,
4. Zertifizierung Bildungsformate und Kompetenzentwicklung 10 %,
5. Wirtschafts - und Beschäftigungsförderung 10 %,
II) Regionale Erfahrung in der Region Südamerika 30 %,
III) Erfahrung in der Entwicklungszusammenarbeit 20 %.
Drei der ausgeschriebenen 15 Monate sind optional zu vergeben.
Voraussetzung: Beauftragung der dreimonatigen Laufzeitverlängerung durch den Oberauftraggeber der GIZ.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands,
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB vorliegen,
3. Eigenerklärung Nachunternehmer/Bewerbergemeinschaften,
4. Erklärung der Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend).
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren,
2. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres.
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren mind. 1 Mio EUR,
2. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres mind. 10 Personen.
III.1.3).
1. Mindestens 3 Referenzprojekte im Fachgebiet Wirtschafts – und Beschäftigungsförderung und mindestens 3 Referenzprojekte in der Region Südamerika in den letzten 3 Jahren,
2. Mindestauftragsvolumen der Referenzprojekte: je [Betrag gelöscht] EUR.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YCV2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.