Telekommunikationsleistungen im Mobilfunk für den Kreis Düren Referenznummer der Bekanntmachung: 02/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52351
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-dueren.de
Abschnitt II: Gegenstand
Telekommunikationsleistungen im Mobilfunk für den Kreis Düren
Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Telekommunikationsleistungen im Mobilfunk für den Kreis Düren.
Kreisgebiet Düren
52351 Düren
Den Vergabeunterlagen ist in Anlage 1 eine Standortliste JGG beigefügt.
Der Leistungsgegenstand setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen:
1. Bereitstellung von Mobilfunkkarten und -verträgen;
2. Bereitstellung und Versand von bis zu 2 SIM-Karten pro Vertrag;
3. Bereitstellung eines mandantenfähigen Serviceportals zur Adminsitration der Verträge durch den Auftraggeber,
4. Bereitstellung eines User-Help-Desks, einer Business Hotline u. zentralen Key Account Ansprechpartners;
5. Kostenfreie Rechnungsstellung mit Einzelbindungsnachchweisen in elektronischer und Papierform;
6. Optional: Bereitstellung von IoT Leistungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Gemäß der den Vergabeunterlagen beigefügten Checkliste sind mit Angebotsabgabe vorzulegen:
— Angebotsvordruck,
— Eigenerklärung 124, Angaben zu Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen, Geschäftsjahren, Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes, Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation sowie das nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt gemäß §§ 123/124 GWB, Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Mit Angebotsabgabe sind von allen Bietern nachstehende Unterlagen einzureichen:
— Anlage 2 vollständig ausgefülltes Preisblatt,
— Anlage 3 vollständig ausgefüllter Kriterienkatalog mit Angaben zu LV-Nr. 4 Technische Anforderungen, LV-Nr. 5 Migrationskonzept, LV-Nr. 6 Service Level Agreements (SLA), LV-Nr. 7 Organisatorische Regelungen, LV-Nr. 8 Online-Kundenportal, LV-Nr. 9 Reporting.
Auf Verlangen der Vergabestelle:
— Bestätigungen/Nachweise zu den Angaben aus der Eigenerklärung.
Vorlage von mind. 3 geeigneten Referenzen der in den letzten 3 Jahren erbrachten qualitativ und quantitativ vergleichbaren Leistungen mit Angabe z.B. des Werts und des Erbringungszeitpunktes.
Auf Verlangen der Vergabestelle:
— Bestätigungen der Referenzgeber.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYHYNZ8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Ein Antragsteller, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr. 3 GWB).
4. Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers zu stellen (Vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).