Suchmaschienenoptimierung und Maßnahmen zur Erhöhung der Reichweite der Website zum Thema Suchtprävention Referenznummer der Bekanntmachung: BZgA_2020_12
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bzga.de
Abschnitt II: Gegenstand
Suchmaschienenoptimierung und Maßnahmen zur Erhöhung der Reichweite der Website zum Thema Suchtprävention
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Suchmaschinenoptimierung (SEO), Maßnahmen zur Erhöhung der Reichweite der Websites, sowie die Unterstützung redaktioneller Social Media-Beiträge für Webangebote zum Thema Suchtprävention. Der Anteil der SEO-Anpassung beinhaltet die Bereiche aktives Link-Building über Pressemitteilungen, Artikelverzeichnisse und Webkataloge sowie Onpage-Optimierungen im Rahmen der Weiterentwicklung bestehender und der Konzeption neuer Texte oder Module. Weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Reichweite umfassen den Arbeitsaufwand für Suchmaschinenkampagnen, die Pflege und das Controlling der Paid Listings und Social Media-Optimierung (Paid). Die Pflege schließt u. a. die Kampagnenentwicklung, die Kampagnenoptimierung, die fortlaufende Kampagnenüberwachung sowie das Controlling (Berichtserstellung und Maßnahmenableitung) ein.Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich durch die Rahmenvereinbarung die in § 4 der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen, entsprechend seinem Angebot und dem jeweiligen Einzelauftrag, auszuführen. Die Leistungen erfolgen jeweils nach separater Einzelauftragserteilung (vgl. § 4 III der Leistungsbeschreibung). Die Rahmenvereinbarung umfasst ein prognostiziertes Auftragsvolumen von jährlich rd. [Betrag gelöscht] EUR ohne USt., wobei dem Auftragnehmer kein Auftragsvolumen garantiert wird. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Erteilung eines Einzelauftrages.
Köln i.Ü. Vergabeunterlagen insbesondere die Leistungsbeschreibung
Hintergrundinformationen:
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ist eine Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Ihre übergreifende Aufgabe ist es, Gesundheitsrisiken vorzubeugen und gesundheitsfördernde Lebensweisen zu unterstützen. Die BZgA hat das Ziel, die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger zu einem verantwortungsbewussten, gesundheitsgerechten Verhalten und zur sachgerechten Nutzung des Gesundheitssystems zu fördern.
Als Fachinstitution auf dem Feld der Gesundheitsförderung unterstützt die BZgA den Transfer und Austausch von Wissenschaft und Praxis. Sie entwickelt Qualitätskriterien, gibt Studien und Expertisen in Auftrag, führt Kongresse und Workshops durch, dokumentiert und publiziert die Ergebnisse, z. B. in Form von Fachheften. Die BZgA unterhält diverse Webangebote und Webanwendungen für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren und Endadressatinnen und Endadressaten (Übersicht der BZgA-Internetangebote: http://www.bzga.de).
Das Themenfeld „Suchtprävention“ ist untergliedert in verschiedene Teilprogramme (bspw. Glücksspielprävention, Jugendkampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“). Diese Teilprogramme unterhalten wiederum verschiedene Webangebote in Social Media oder als Webseiten. Aktuell werden im Themenfeld „Suchtprävention“ elf Webseiten betrieben. Je nach Entwicklung einzelner Teilprogramme können Webseiten entfallen oder bis zu drei weitere hinzukommen.
Der zu vergebende Auftrag umfasst die Suchmaschinenoptimierung, Maßnahmen zur Erhöhung der Reichweite der Websites und die Unterstützung redaktioneller Social Media-Beiträge zur Reichweitenerhöhung, angepasst an die Erfordernisse der Teilprogramme und ihrer jeweiligen Zielsetzung und Zielgruppe. Für jedes Teilprogramm gibt es eine Ansprechperson, mit der alle Leistungen bezüglich der jeweiligen Internetauftritte abzustimmen sind (näheres hierzu regelt § 4 Abs. 1 Nr. 6 der Leistungsbeschreibung „Projektmanagement“).
Ziel der Suchmaschinenoptimierung und der Reichweitenerhöhung ist eine prominente Platzierung der Webangebote in der Darstellung von Suchergebnissen, die Steigerung der Aufrufe der Internetseiten sowie die Erhöhung der Verweildauer der Nutzenden. Das Ziel der Unterstützung redaktioneller Social Media-Beiträge ist die Steigerung der Reichweite oder Interaktion der Nutzenden. Das Vorgehen der Suchmaschinenoptimierung für die themengleichen Kampagnen zur Alkohol- bzw. Tabakprävention ist so zu gestalten und aufeinander abzustimmen, dass eine gegenseitige Behinderung der jeweiligen SEO-Strategie ausgeschlossen ist.
Vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungen im Einzelnen:
1. Konzeptentwicklung:
Das Konzept umfasst eine grundlegende Analyse, Zielentwicklung, Strategie und Projektmanagement für die Suchmaschinenoptimierung, Empfehlungen zur Erhöhung der Reichweite der Website und die Unterstützung redaktioneller Social Media-Beiträge. Dabei ist jedes Teilprogramm gesondert zu analysieren, thematisch gleiche Teilprogramme oder Webangebote mit unterschiedlichen Zielgruppen sind als sich ergänzende Einheit zu verstehen, um eine gegenseitige Behinderung auszuschließen. Die im Detail zu berücksichtigenden Punkte entnehmen Sie bitte § 4 Abs. 1 Ziff. 1 der Leistungsbeschreibung.
2. Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung:
Die Leistungen im Bereich Suchmaschinenoptimierung umfassen:
2.1. OnPage-Optimierung:
Die in der Leistungsbeschreibung (insbes. § 4) beschriebenen Internetangebote werden – im Hinblick auf marktführende Suchmaschinen – analysiert und auf Basis konkreter Empfehlungen angepasst. Die Inhalte einer Seite innerhalb einer Webseite werden auf Suchmaschinenoptimierung entsprechend der strategischen Ausrichtung und der aktuellen Anforderungen (z. B. Ranking-Faktoren) geprüft.
Es werden Empfehlungen zur Anpassung und/oder Einbindung passender Keywords in:
— Metainformationen (u. a. Description, Title, Robots, Viewport, u. a.),
— sämtlichen Content-Elementen (u. a. Überschriften und Titel, Texten, Bildunterschriften sowie Alt- und Titeltexten der Bilder und Verlinkungen),
— etc. sowie zur suchmaschinenfreundlichen Gestaltung der Seite durch:
— die Gliederung der Seite,
— Content-Elemente,
— ggfs. die Einbindung von Bild- und Videomaterial,
— etc. erstellt.
Je nach Art der Optimierung kann die Zusammenarbeit mit weiteren Auftragnehmern des Auftraggebers notwendig werden. In jedem Fall sind alle Änderungen der zuständigen Ansprechperson des Auftraggebers vorzulegen und von diesem freizugeben.
Die Kosten werden als Festpreis pro optimierte Seite abgerechnet. Die Leistung ist bis spätestens 4 Wochen nach Einzelabruf zu erbringen. Fortlaufend sind Einzelseiten innerhalb von 5 Arbeitstagen (Montag bis Freitag) zu optimieren (1 bis 33 Optimierungen pro Monat, entspricht maximal 792 Optimierung in 2 Jahren Vertragslaufzeit).
2.2. OffPage-Optimierung:
Das Link-Building umfasst die Recherche passender Internetseiten, auf denen eine Verlinkung ausgewählter Inhalte angeregt wird. Die Auswahl passender Linkpartner wird vorab mit der zuständigen Ansprechperson des Auftraggebers abgestimmt. Dabei ist die Bedeutung und das Nutzeraufkommen der Seiten der Linkpartner zu berücksichtigen und hochwertige Platzierungen anzustreben.
Der Festpreis umfasst die folgenden Tätigkeiten:
— Recherche von geeigneten Linkpartnern,
— Abstimmung von 10 möglichen Linkpartnern mit der zuständigen Ansprechperson des Auftraggebers,
— Anfrage der Linkpartner und Abstimmung der Linksetzung mit ihnen,
— Rückmeldung der Verlinkung an die zuständige Ansprechperson des Auftraggebers.
Der Festpreis wird je erfolgreicher Verlinkung vergütet. Es fallen zwischen 0 bis 15 der oben beschriebenen Linkbuilding-Aktivitäten pro Quartal für alle Webseiten insgesamt an (entspricht maximal 120 Verlinkungen in 2 Jahren Vertragslaufzeit). Die Leistung wird innerhalb von 2 Wochen nach Einzelabruf durchgeführt.
Je nach Bedarf kann es notwendig werden, dass der Auftragnehmer weitere OffPage-Maßnahmen konzipiert und durchführt.
3. Erhöhung der Reichweite der Website:
Mit Maßnahmen zur Erhöhung der Reichweite der Website werden hervorgehobene Platzierungen in Suchergebnissen oder in Displaynetzwerken erworben. Auf Grund der aktuell vorherrschenden Marktführerschaft von Google werden im Weiteren nur diese Suchmaschine und ihr zugehöriges Displaynetzwerk betrachtet. Kommt es während der Vertragslaufzeit zu gravierenden Änderungen, sind die beschriebenen Leistungen ggf. auf andere Anbieter zu übertragen.
Im Folgenden sind die Leistungen rund um die Betreuung von Kampagnen zur Erhöhung der Website-Reichweite aufgeführt. Die Kampagnen werden z. Zt. in den Google-Suchmaschinenergebnissen oder im Google-Displaynetzwerk geschaltet. Für die Erstellung und Schaltung einer Kampagnengruppe sowie für die Betreuung dieser Kampagnengruppen ist jeweils ein Festpreis anzugeben. Zu weiteren Details vgl. § 4 Abs. 1 Ziff. 3 der Leistungsbeschreibung
4. Unterstützung redaktioneller Social Media-Beiträge:
Einige Teilprogramme des Auftragnehmers unterhalten Social Media-Angebote. In diesem Zusammenhang kann folgende Leistung in Anspruch genommen werden:
— Strategieentwicklung von Maßnahmen zur Steigerung der Reichweite und Interaktion von Social Media-Beträgen oder -Auftritten,
— Vorschläge und Entwicklung von Targeting,
— Durchführung und Pflege von Kampagnen und laufende Aktualisierung des Targetings,
— Abrechnung der Fremdkosten für Kampagnen und Budgetkontrolle,
— Ggf. Einpflegen von Kampagnen (bspw. Instagram-Story-Ads) in die jeweilige Plattform.
Für diese Leistung ist ein Festpreis anzugeben. Die Leistungserbringung muss innerhalb eines Arbeitstages (Montag-Freitag) erfolgen.
5. Reporting:
5.1. Quartalsberichte:
Für jedes Teilprogramm, das diese Leistungen in Anspruch nimmt, ist pro Quartal ein Bericht anzufertigen, der zu den folgenden drei Bereichen je ein abgeschlossenes Kapitel enthält. Der Quartalsbericht ist, sofern der Einzelabruf getätigt wurde, dem Auftraggeber in digitaler Form spätestens bis zum 10. des jeweiligen Folgemonats vorzulegen. Zu den Details vgl. § 4 Abs. 1 Ziff. 5.1 der Leistungsbeschreibung
5.2. Datenaustausch:
Ggf. kann es geboten sein, dass Daten oder Ergebnisse aus dem Reporting für Dritte bereitgestellt werden müssen (andere Dienstleister wie Redaktion, Technik oder Analyse-Software). Der Auftragnehmer übersendet in einem solchen Fall zuvor definierte Dateien an vom Projektverantwortlichen genannte Dritte per E-Mail oder pflegt Dateien eigenhändig in eine Analyse-Software oder ein Ticket-System ein (Dateienimport).
6. Projektmanagement:
Der Auftragnehmer hat während der gesamten Vertragsdauer einen engen Arbeitskontakt zur zuständigen Ansprechperson des Auftraggebers zu halten. Der Auftragnehmer ist weiterhin verpflichtet, im erforderlichen Umfang mit weiteren Auftragnehmern des Auftraggebers (Technikagentur und/oder Redaktion des jeweiligen Internetauftritts) zusammenzuarbeiten.
Die übergeordnete Koordination notwendiger Abstimmungen zwischen der zuständigen Ansprechperson des Auftraggebers, dem Auftragnehmer, der technischen Umsetzung und der Redaktion erfolgt je nach Internetauftritt entweder durch die Technikagentur oder durch die Redaktion. Die Verantwortung für alle Entscheidungen verbleibt beim Auftraggeber.
Die Dokumentation und Zuweisung der Arbeitsabläufe erfolgt unter anderem (neben E-Mails) über ein Ticket-System des Auftraggebers (gegenwärtig Mantis). Der Zugang wird durch den Auftraggeber gestellt. Zu den weiteren Details vgl. § 4 Abs. 1 Ziff. 6 der Leistungsbeschreibung.
Optional: Weiterentwicklung & Beratung:
Der Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung ist ein hochdynamisches Feld, welches schnelle Anpassungen bzw. Strategieanpassungen notwendig machen.
Über entsprechende Änderungen und Trends sind die Ansprechpersonen des Auftraggebers zu informieren. Auch ist es möglich, auf Basis der angegebenen Stundensätze notwendige Maßnahmen zur Anpassung bzw. Veränderungen durchzuführen.
Sollten sich darüber hinaus weitere grundlegende Aspekte verändern, die eine neue strategische Ausrichtung der Maßnahmen notwendig machen, so ist auch hierüber die zuständige Ansprechperson des Auftraggebers in geeigneter Weise zu informieren. Für die Konzeptanpassung sollen Beratungsstunden in Anspruch genommen werden können. Die Inanspruchnahme wird dem Auftragnehmer mit dreiwöchigem Vorlauf mitgeteilt.
Für diese optionalen Leistungen muss vor einzelner Beauftragung ein Festpreisangebot erstellt werden, welches von der zuständigen Ansprechperson des Auftraggebers freigegeben wird.
Da sich diese Punkte weder genau absehen, noch abschließend schätzen lassen, wird hierfür ein optionales Budget von voraussichtlich 74 Personentagen für die feste Vertragslaufzeit von 2 Jahren festgelegt. Für die möglichen Verlängerungen werden jeweils 40 Personentage festgelegt. Die Beauftragung durch den Aufraggeber erfolgt nach vorheriger Absprache mit der zuständigen Ansprechperson des Auftragnehmers. Diese informiert den Auftragnehmer über die gewünschte Leistung.
Die Bewertung erfolgt nach der erweiterten Richtwertmethode. Hier wird das Leistung-Preis-Verhältnis mit folgender Formel für die Kennzahl Z berechnet: Z = L/P * 1 000
*Zielerfüllungsgrad:
Die Bewertung erfolgt insgesamt vor dem Hintergrund des in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) formulierten Auftragsgegenstandes im Hinblick auf den zu erwartenden Grad der Zielerreichung zwischen einem Minimum von einem Bewertungsspunkt und einem Maximum von 4 Bewertungspunkten.
Als Preis P wird der kalkulatorische Angebotspreis inkl. der Optionen sowie der USt. zu Grunde gelegt. Der Preis P ergibt sich aus dem Preisblatt.
Ausgehend vom Angebot mit der höchsten Kennzahl Z wird mit 10 % ein Schwankungsbereich festgelegt. Von den im Schwankungsbereich befindlichen Angeboten wird das mit der höchsten Anzahl von Leistungspunkten ausgewählt. Dieses erhält den Zuschlag für den Auftrag.
I.Ü. vgl. die Wertungsmatrix.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Suchmaschienenoptimierung und Maßnahmen zur Erhöhung der Reichweite der Website zum Thema Suchtprävention
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ochsenfurt
NUTS-Code: DE26C Würzburg, Landkreis
Postleitzahl: 97199
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften Vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.