LEA Registrierkräfte ab 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 20-119
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnsberg
NUTS-Code: DEA57 Hochsauerlandkreis
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bra.nrw.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bra.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
LEA Registrierkräfte ab 2021
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Überlassung von Personal für die Registriertätigkeiten in der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Bochum; Grundlaufzeit 1 Jahr mit Verlängerungsoptionen bis maximal Ende 02/2025.
Bezirksregierung Arnsberg – Landeserstaufnahmeeinrichtung
Gersteinring 50
44791 Bochum
Der zu vergebende Auftrag umfasst Leistungen insbesondere aus den folgenden Bereichen:
— EDV-gestützte Aufnahme von Grundstammdaten,
— programmunterstützte Fast ID Anfragen,
— erkennungsdienstliche Behandlung (u. a. Erfassung Fingerabdrücke und Personendaten im AZR und in der Landessoftware),
— Anfragen im Ausländerzentralregister,
— Identifizierung von Folgeantragstellern,
— Übermittlung der Daten zur Buchung in EASY (Erstverteilung von Asylbegehrenden),
— eigenständige Buchung in EASY (Erstverteilung von Asylbegehrenden),
— Durchführung von Back-Office-Tätigkeiten im Bereich der Registrierung,
— Einzug und Weiterleitung von Pässen und personenidentifizierenden Dokumenten.
Nähere Informationen dazu enthalten die Vergabeunterlagen.
Die Überlassung von Personal für die Registriertätigkeiten in der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Bochum umfasst zu Beginn mindestens 5 Vollzeitäquivalente (VZÄ) á 38,5 Stunden. Die Personalstärke kann vom Auftraggeber – wie in den Vergabeunterlagen beschrieben – optional auf maximal 10 VZÄ á 38,5 Stunden aufgestockt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YDEYYK2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.