Wildseuchenbekämpfung Rahmenvertrag ASP
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 306 505 705
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40476
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.umwelt.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wildseuchenbekämpfung Rahmenvertrag ASP
Wildseuchenbekämpfung Rahmenvertrag ASP
Nordrhein-Westfalen
Erweiterung des Rahmenvertrags um eine weitere Schutzzone (Weiße Zone) i Radius von 5 km um die Kernzone.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Wildseuchenbekämpfung Rahmenvertrag ASP Erweiterung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA3 Münster
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.brd.nrw.de/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Nordrhein-Westfalen
Erweiterung des Rahmenvertrags um eine weitere Schutzzone (Weiße Zone) in einem Radius von 5 km um die Kernzone.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA3 Münster
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
Erweiterung des Rahmenvertrags um die Errichtung einer weitern Schutzzone (Weiße Zone) im Radius von 5 km um die Kernzone. Anschaffung und Vorhaltung weiterer Gerätschaften, Materialien und Personal.
Zum jetzigen Zeitpunkt hält die Wildtierseuchenvorsorgegesellschaft (WSVG) lediglich ein mobiles Elektrozaunsystem für die Umzäunung von maximal drei Kerngebieten vor. Die Einrichtung einer „weißen Zone“, mit einem Radius von 5 km um die Kerngebiete, stellt eine fachlich sinnvolle, aber eine gänzlich neue Vorkehrungsmaßnahme im Rahmen der ASP-Bekämpfung dar. Diese Maßnahme konnte somit auch unter Einhaltung jedweder Sorgfaltspflichten des Auftraggebers bei dem Vertragsabschluss (Vergabe Nr. 18/085) zwischen dem MULNV NRW (Januar 2019) mit der Wildseuchenvorsorgegesellschaft noch nicht bedacht werden. Zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung 2019 konnte nicht abgesehen werden, dass die EU-Kommission im Jahr 2020, aufgrund eines aktuellen Ausbruchs der ASP in Brandenburg, das Einrichten der „Weißen Zone“ empfiehlt.