Rahmenvertrag über die Lieferung von Infrarotbaken Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/168
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40231
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 211 / 582-1399
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rheinbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Lieferung von Infrarotbaken
Im Rahmen des Projektes ÖPNV-Beschleunigung der Stadt Düsseldorf und der Rheinbahn AG werden über 300 Lichtsignalanlagen mit ÖPNV-Beschleunigung ausgestattet. Dazu werden über 1 000 Infrarotbaken benötigt, die Gegenstand dieses Rahmenvertrags sind.
Lieferort: Düsseldorf
Abrufauftrag über die Lieferung von Infrarotbaken.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Mit dem Angebot ist eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds, sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. §§ 142, 123 GWB vorliegt.
(2) Mit dem Angebot ist eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds, sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. §§ 142, 124 GWB vorliegt.
(3) Mit dem Angebot ist eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds, sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens, über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Ausschluss nach §19 Abs. 1 MiLoG, einzureichen.
(4) Sämtliche Vergabeunterlagen sind unter https://www.subreport.de/E79359668 unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar.
(5) Die weitere Beschreibung der Einzelheiten des Verfahrens ist der Unterlage „Allgemeine Verfahrensbedingungen“ zu entnehmen.
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 GWB unzulässig, soweit:
(1) Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [removed]