Fahrzeugreinigung (Straßen-/Stadtbahn und Kraftomnibusse) und Rangierleistungen (Straßen-/Stadtbahn und Kraftomnibusse)
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40231
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 211 / 582-1399
Fax: +49 211 / 582-1761
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rheinbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrzeugreinigung (Straßen-/Stadtbahn und Kraftomnibusse) und Rangierleistungen (Straßen-/Stadtbahn und Kraftomnibusse)
Reinigung von ÖPNV-Fahrzeugen (Straßen-/Stadtbahnen und Kraftomnibusse) und Rangierleistungen (Straßen-/Stadtbahnen und Kraftomnibusse). Der Fahrzeugbestand umfasst ca. 327 Schienenfahrzeuge und ca. 454 Kraftomnibusse, der in Abhängigkeit vom Fahrzeugeinsatz täglich zu reinigen ist. Die Rangierleistung, bezieht sich täglich auf ca. 400 Kraftomnibusse und bedarfsabhängige Springerdienste für Straßen-/Stadtbahnen. Die Reinigungs- und Rangierleistungen finden, in unterschiedlicher Leistungszusammensetzung auf 5 Betriebshöfen in Düsseldorf (Lierenfeld, Heerdt, Benrath) und im Kreis Mettmann (Tiefenbroich, Mettmann) statt.
Düsseldorf, Ratingen und Mettmann
Reinigung von ÖPNV-Fahrzeugen (Straßen-/Stadtbahnen und Kraftomnibusse) und Rangierleistungen (Straßen-/Stadtbahnen und Kraftomnibusse). Der Fahrzeugbestand umfasst ca. 327 Schienenfahrzeuge und ca. 454 Kraftomnibusse, der in Abhängigkeit vom Fahrzeugeinsatz täglich zu reinigen ist. Die Rangierleistung, bezieht sich täglich auf ca. 400 Kraftomnibusse und bedarfsabhängige Springerdienste für Straßen-/Stadtbahnen. Die Reinigungs- und Rangierleistungen finden, in unterschiedlicher Leistungszusammensetzung auf 5 Betriebshöfen in Düsseldorf (Lierenfeld, Heerdt, Benrath) und im Kreis Mettmann (Tiefenbroich, Mettmann) statt.
Eine Aufteilung in verschiedene Lose erfolgt aus folgenden Gründen nicht:
Die Fahrzeuge der Rheinbahn sind nicht an einem Standort gebunden und werden unter anderem wegen notwendiger Betriebsmaßnahmen (Störungen, Sperrungen oder kontinuierlicher Anlageninstandhaltung) Tage-Wochen- und Monatsweise an andere Betriebshöfe „verliehen“,sodass das Mengengerüst pro Betriebshof variiert. In dem Maße muss der Dienstleister auch mit seinem Personal kurzfristig flexibel reagieren können und eine Umsetzung der Reinigungs-Rangierkräfte auf anderen Betriebshöfen muss auch kurzfristig, ohne großen Aufwand möglich sein.
Zusätzlich sind die Rangier- und Reinigungsarbeiten voneinander abhängig. Bei dem Einsatz von verschiedenen Fremdfirmen für die beiden Leistungen ist es nicht eindeutig nachzuweisen, wer von den beiden Firmen für eine eventuelle Störung des Betriebsablaufes verantwortlich ist.
Nebenangebote sind nicht zugelassen (§8 Abs. 1 Satz 1 SektVO). Auch Nebenangebote zu besonders umweltfreundlichen und Energieeffizienten Varianten sind nicht zugelassen, da die Rheinbahn AG unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften und der Infrastruktur ein Arbeiten an anderen, als den vorgesehenen Orten ausschließen kann. Eine alternative Reinigungsmethode ist aus Sicht der Fahrzeughersteller (Bauart und Technik) nicht empfohlen. Die Arbeiten in der Durchlaufwartung sind auf die Anforderungen der Werkstattabläufe und der Fahrzeugdisposition (Betrieb) abgestimmt.
Ferner sind keine Verhandlungsvorschläge der Bieter bei der Abgabe des verbindlichen Angebotes zugelassen, da keine weiteren Verhandlungen in dem Verfahren stattfinden werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Mit dem Angebot ist eine unterschriebene Eigenerklärung gem. §21 SektVO (Vordruck) des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen.
2. Mit dem Angebot ist eine unterschriebene Eignungserklärung (Vordruck) über das Nichtvorliegender Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen.
3. Mit dem Angebot ist eine unterschriebene Eignungserklärung (Vordruck) des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass keine Eintragungen auf den „Anti-Terror-Listen“ der Europäischen Union vorliegen.
4. Die Rheinbahn AG behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit unter Nr. (1) bis Nr. (3) Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzufordern sowie jederzeit zusätzliche Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150 GeWO (Gewerbeordnung) anzufordern.
5. Sämtliche Vergabeunterlagen sind unter https://www.subreport.de/E94938273 unter Verwendung der ID E94938273 unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar. Die Beantwortung von Fragen zum Vergabeverfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine Registrierung erforderlich.
6. Die weitere Beschreibung der Einzelheiten der Durchführung des Offenen Verfahrens ist der Unterlage „Allgemeine Verfahrensbedingungen“ zu entnehmen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]