Energetische Modernisierung Kreishaus Detmold — Epoxidharzbeschichtung Referenznummer der Bekanntmachung: VIS 213/2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-lippe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Energetische Modernisierung Kreishaus Detmold — Epoxidharzbeschichtung
Der Kreis Lippe beabsichtigt, das 40 Jahre alte Kreishaus einschließlich seines Nebengebäudes energetisch zu modernisieren. Es soll für die geplanten Maßnahmen u. a. die sich aus der unten unter (II.2.4 Beschreibung der Beschaffung) näher erläuterten Leistungen vergeben werden.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Es werden Bauarbeiten vergeben. Dabei handelt es sich um ca. 123 m2 neue Epoxidharzbeschichtung Boden auf Zementestrich; ca. 360 m2 Epoxidharzbeschichtung Boden auf bauzeitlichen Altfliesen; ca. 2 150 m2 Epoxidharzbeschichtung Wand auf bauzeitlichen Altfliesen am Kreishaus in Detmold. (Bauzeit voraussichtlich bis Juli 2022).
Operationelles Programm NRW 2014 — 2020 (OP EFRE NRW)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.