Erweiterungsneubau Karolinen-Hospital, Medizinische Gasversorgung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnsberg
NUTS-Code: DEA57 Hochsauerlandkreis
Postleitzahl: 59755
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-hochsauerland.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.klinikum-hochsauerland.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterungsneubau Karolinen-Hospital, Medizinische Gasversorgung
Die Klinikum Hochsauerland GmbH vereint unter ihrem Dach die vier Krankenhausstandorte St. Johannes-Hospital Neheim, Marienhospital Arnsberg, St. Walburga-Krankenhaus Meschede sowie das Karolinen-Hospital Hüsten. Zur nachhaltigen Sicherung einer zukunfts- und leistungsfähigen Gesundheitsversorgung im Hochsauerlandkreis, dem größten Flächenkreis in Nordrhein-Westfalen, beabsichtigt der Auftraggeber einen Erweiterungsneubau für das Karolinen-Hospital in Hüsten zu errichten. Gemeinsam mit der Bestandsbebauung soll hieraus der Gesamtstandort „Karolinen-Hospital“ entstehen.
Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungen der Medizinischen Gasversorgung
Geplanter Zuschlag, Beauftragung: Oktober 2020
Beginn der Arbeiten: innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber – 1.6.2021
Ende der Hauptarbeiten: 1.6.2023
Wesentliche Daten des Erweiterungsbaus:
— Grundstücksfläche: ca. 9 000 m2,
— Soll-Nutzungsfläche (NUF): ca. 18 900 m2,
— Bruttorauminhalt (BRI): ca. 89 000 m3,
— Bruttogrundfläche (BGF): ca. 21 900 m2,
— Einzel-Geschoßfläche: ca. 2 500 m2.
Nutzungsbereiche:
— Ebene 0:
a) Technikflächen(teilw. Höhenversatz zum restlichen Geschoss 1,40 m) ca. 1 600 m2,
b) Ambulanz- und Bürobereiche ca. 200 m2,
c) sonstige Funktionsräume (Umkleiden, Lagerräume, etc.) ca. 800 m2,
d) Erschließungsflure, Anbindungsgänge, etc. ca. 800 m2.
— Ebene 1:
a) Zentrale Notaufnahme (ZNA) und Eingangsbereiche ca. 1 800 m2,
b) Ambulanz- und Bürobereiche ca. 700 m2.
— Ebene 2:
a) ca. 2 500 m2 OP-Bereich incl. Nebenflächen.
— Ebene 3:
a) ca. 2 500 m2 Intensivstation mit 50 Betten incl. Nebenflächen.
— Ebene 4 und 5:
a) jeweils ca. 2.500 m2 Bettengeschoß
— Ebene 6:
a) ca. 2 300 m2 Walleistungsstation.
— Ebene 7:
a) ca. 500 m2 Technikzentrale.
Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der abschließenden Zustimmung des Aufsichtsrates der Klinikum Hochsauerland GmbH.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erweiterungsneubau Karolinen-Hospital, Medizinische Gasversorgung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberursel
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61440
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die E-Vergabeplattform Deutsche E-Vergabe veröffentlicht ebenfalls einen Bekanntmachungstext. Allein maßgeblich bleibt gleichwohl der im Amtsblatt der EU veröffentlichte Text.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1)).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland