Planung und Neubau Dreifachsporthalle Heerstraße Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2020-0505
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung und Neubau Dreifachsporthalle Heerstraße
Planung und Neubau.
Düsseldorf
Der zu vergebende Auftrag betrifft Planungs- und Bauleistungen für Rohbau- und Ausbauarbeiten des Neubaus einer Dreifachsporthalle mit Nebenräumen und den Erweiterungsneubau Mensa und Foyer der Grundschule Heerstraße, Heerstraße 18 und 18a, Düsseldorf.
BGF Erweiterungsneubau Mensa und Umkleiden 1 720 m2
BGF Sporthalle 1 745 m2
BGF gesamt 3 465 m2.
Der Auftragnehmer muss den Neubau und den Erweiterungsneubau mit einer BGF von insgesamt 3 465 m2 bis Mai 2022 errichten. Der Auftrag wird an einen Generalunternehmer vergeben, der auch die Planung ab HOAI-Leistungsphase 5 übernimmt. Die zu beauftragenden Leistungen umfassen die schlüsselfertige Erstellung der Dreifachsporthalle mit den zugehörigen Nebenräumen, sowie den Anschluss mit Mensa und Foyer zwischen den bestehenden, denkmalgeschützten Gebäuden. Der vorgezogene Abriss der eingeschossigen Turnhalle sowie eines Toilettenpavillons und die Neugestaltung der Außenanlagen sind nicht Bestandteil dieses Auftrags. Auf dem vorhandenen im Stadtteil Oberbilk, zwischen der Mindener Straße und Heerstraße gelegenen Grundstück sollen die zwei bestehenden Schulgebäude zu einem neuen Schulkomplex zusammengefasst werden und in der Gründung einer 3‐zügigen Grundschule mit Übernachmittagsbetreuung münden. Die neue Dreifachsporthalle ersetzt die bauseits abzubrechende, vorhandene Turnhalle. Die Sporthalle sowie die dazugehörenden Nebenfunktionen werden teilweise in das Gelände eingegraben bzw. unterkellert, wodurch sich die Außenwirkung der Neubauten trotz des großen Volumens dem bestehenden Gebäudeensemble unterordnet. Der Neubau der Sporthalle und Mensa mit dem Volumen von ca. 22 400 m3 wird als Massivbau in Stahlbeton bzw. Mauerwerk geplant. Die Gründung des Flachbaus zur Unterbringung der Mensa und Nebenräume der Sporthalle erfolgt über eine Bodenplatte. Die Halle selbst gründet auf Punkt‐ bzw. Streifenfundamenten. Die Fassade wird in 2 Ebenen aufgeteilt. Erdgeschossig, sowie im Bereich der Lüftungstechnik auf dem Dach des Flachbaus ist eine gedämmte hinterlüftete Fassade mit einer Verkleidung aus Keramikplatten vorgesehen, welche farblich an den Bestand angelehnt werden. Vor den erdgeschossigen Öffnungen der Sporthalle werden außenliegend analog zur Fassade Keramikelemente, jedoch in einer aufgelösten, in horizontalen Streifen verlaufenden Struktur vorgesehen. Der obere Teil der Sporthalle erhält eine umlaufende Profilglasfassade, welche vor den Öffnungen an der Nord‐ und Südseite der Halle zweischalig mit transluzenter Dämmung, bzw. in den übrigen Bereichen einschalig als Vorhangfassade vor gedämmten Betonwänden ausgeführt wird. Das Flachdach des Flachbaus erhält, ebenso wie die südliche Hälfte des Sporthallendachs, in wesentlichen Teilen eine extensive Dachbegrünung. Das Vordach, sowie das Dach oberhalb des Tribünenganges und die nördliche Hälfte des Sporthallendachs erhalten eine Folienabdichtung. Auf dem nördlichen Teil der Sporthalle wird zudem eine Photovoltaikanlage angeordnet. Decken werden in Aufenthaltsräumen und teilweise im Bereich von Verkehrsflächen abgehängt. Abhangdecken werden in verschiedenen Varianten eingebaut (z.B. Gipskartondecken mit/ohne Akustiklochung, Holzwolleplatten, Rasterdecken). Mensa und Foyer erhalten eine nichtbrennbare Holzwolledecke zum Teil mit umlaufendem Gipskartonfries. In einigen Neben‐ und Verwaltungsräumen kommen Gipskartondecken zum Einsatz. In Bereichen ohne Abhangdecke wird die Deckenfläche gespachtelt und gestrichen. Installationen werden grundsätzlich in abgehängten Bereichen geführt, in Nebenräumen ohne Abhangdecken sind diese als Sichtinstallation in geordneter und optisch ansprechender Art auszuführen. Als Bodenbelag ist Werkstein in hoch frequentierten Bereichen vorgesehen, wie Foyer und Treppenhäuser. Flure und Nebenräume erhalten je nach Nutzungsart Linoleum, Fliesen oder eine Beschichtung. Die Versorgung und technische Ausstattung des Gesamtkomplexes ist neu zu errichten.
Der Auftragnehmer muss auch Wartungsleistungen anbieten. Der Auftraggeber behält sich vor, die Wartungsangebote nicht oder nur teilweise zu beauftragen. Der Auftraggeber darf die Wartungsleistungen bis zur Abnahme des Gebäudes beauftragen.
Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle mittels Bieterkommunikation auf dem Vergabeportal zu senden. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer I.3) genannten Webseite anonymisiert zur Verfügung stellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung und Neubau Dreifachsporthalle Heerstraße
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 50827
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.