Energieverteiler und Verlängerungleitungen 32A Referenznummer der Bekanntmachung: B 20.13 - 0581/19/VV: 2
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Energieverteiler und Verlängerungleitungen 32A
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von verschiedenen Energieverteilern. u. a. Leitungsroller und Verlängerungsleitungen.
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von bis zu 1 200 Stück Leitungsroller, Verlängerungsleitungen und Energieverteiler.
Abschnitt IV: Verfahren
-
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die „Anlage Eigenerklärung-Ausschlussgründe“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die „Anlage Unternehmensdaten“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Zum Nachweis der Erfüllung der technischen Anforderungen ist dem Angebot für jede angebotene Leistung jeweils ein technisches Datenblatt beizufügen. Die Einhaltung aller Mindestanforderungen aus der Leistungsbeschreibung muss aus dem Dokument erkennbar sein.
Um die Einhaltung der Mindestanforderungen zu verifizieren, behält sich das Beschaffungsamt das Recht vor, vom potentiell wirtschaftlichsten Bieter im Rahmen der Auswertung der Angebote ein Muster anzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Musterprüfung der angebotenen Produkte besteht nicht.
Bei der Musterbegutachtung erfolgt die Verifikation der technischen Merkmale hinsichtlich der Erfüllung der technischen Daten, der Funktion, der fachgerechten Ausführung u.a.m. durch das Beschaffungsamt und durch den Bedarfsträger THW. Mit der Abgabe eines Angebots erklärt der Bieter, dass eine Musterbesichtigung der Leistung durch das Beschaffungsamt ermöglicht wird.
Kann das Muster nicht besichtigt werden, weil es nicht oder nicht binnen 2 Wochen nach Aufforderung zur Übersendung des Musters vorgestellt wird und das Angebot damit unvollständig ist, wird das Angebot dieses Bieters gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV ausgeschlossen.
Erfüllt das Muster nicht die technischen Anforderung, wird das Angebot dieses Bieters gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV ausgeschlossen.
Sofern ein Angebot nach der Mustervorstellung ausgeschlossen wurde, können die vorgenannten Schritte nacheinander mit weiteren Bietern erfolgen.
Die vorliegende Ausschreibung umfasst die vergleichbare Leistung zum aufgehobenen Los 3, der unter Nr. 2020/S [removed] veröffentlichen Ausschreibung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.