Lieferung einer unterbrechungsfreien Stromversorgung, AGGO Argentinien Referenznummer der Bekanntmachung: B 20.13 - 3010/18/VV: 3
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung einer unterbrechungsfreien Stromversorgung, AGGO Argentinien
Lieferung einer USV inkl. Schwungrad für das AGGO.
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Buenos Aires, Argentinien
Bau, Lieferung nach Argentinien und Inbetriebnahme vor Ort einer unterbrechungsfreien Stromversorgung inkl. Schwungrad für das Argentinian-German Geodetic Observatory (AGGO).
Lieferung und Aufbau einer 150 kVA Stromversorgung im wetterfesten Container.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-
Als Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist der Jahresumsatz des Bieters im vergangenen, abgeschlossenen Geschäftsjahr im Bereich „Lieferung von Systemen zur unterbrechungsfreien Stromversorgung“ anzugeben.
Der Jahresumsatz hierfür muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR betragen. Übersenden Sie hierzu bitte die Anlage „Unternehmensdaten“.
Sofern sich der Jahresumsatz Ihres Unternehmens aus mehreren Geschäftsbereichen zusammensetzt, ist der Jahresumsatz im Bereich „Lieferung von unterbrechungsfreien Stromversorgungen“ separat auf einer selbst erstellten Unterlage anzugeben.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 2 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Dabei muss sich mindestens eine Referenz auf die Lieferung einer USV beziehen und mindestens eine weitere Referenz auf eine Lieferleistung nach Argentinien. Sofern mit einer Referenz sowohl die Lieferung einer vergleichbaren USV als auch die Lieferung nach Argentinien belegt werden kann, genügt die Vorlage ausschließlich dieser einzelnen Referenz.
Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Zu allen Referenzen sind jeweils mindestens folgende Angaben zu machen: Beschreibung der ausgeführten Leistungen, Wert des Auftrages, Zeitraum der Leistungserbringung,Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Es gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen: Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung – gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist). Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein. Für die Referenzen kann die Anlage 05_Vordruck_Referenzen verwendet werden.
Die Referenz/ Referenzen über die Lieferung einer USV muss/ müssen nicht alle Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllen, jedoch alle der nachfolgend genannten Mindestanforderungen müssen mit dieser/n Referenz/ Referenzen erfüllt werden: Lieferung einer USV mit einer Generatorleistung größer oder gleich 150 kVA mit Schwungradstromspeicher, Motor (Diesel mit Abgasnorm IIIA oder höher oder Flüssiggas), eingebauter Schaltschrank zur Überwachung und automatischen Umschaltung. Untergebracht im wetterfesten Container.
Mit der zweiten Referenz/ Referenzen ist/sind die technische und berufliche Erfahrung zur Lieferung einer vergleichbaren Leistung per Seefracht nach Argentinien nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die „Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die „Anlage Unternehmensdaten“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.