LWL-Patchkabel Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 13.07 - 9914/20/VV: 1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
LWL-Patchkabel
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von LWL-Patchkabeln.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt zunächst 2 Jahre mit 2x 1 Jahr optionaler Verlängerungsmöglichkeit. Somit beträgt die maximale Laufzeit 4 Jahre. Die Gesamtleistung ist in 2 Lose aufgeteilt. Nur aus organisatorischen Gründen erfolgt die Losaufteilung über parallel laufende Vergabeverfahren.
Folgende Lose werden ausgeschrieben:
— Los 1 LWL-Patchkabel,
— Los 2 Kupfer-Patchkabel.
Zweimalige Verlängerung um ein Jahr auf maximal 4 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die „Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die „Anlage Unternehmensdaten“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Bitte geben Sie die Höhe des Jahresumsatzes in den letzten 3 Geschäftsjahren an. Bitte geben Sie zusätzlich den Durchschnitt der summierten Jahresumsätze dieser 3 Geschäftsjahre an. Der Durchschnitt der summierten Jahresumsätze muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) betragen.
Ist dabei die Höhe des Jahresumsatzes eines oder mehrerer Jahre geringer als [Betrag gelöscht] EUR (netto) pro Jahr, muss die Umsatzentwicklung zwingend einen stetig aufsteigenden Trend aufzeigen. Übersenden Sie hierzu bitte eine selbsterstellte Liste (Nachweis Jahresumsatz)!
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Liste der Bedarfsträger:
Abrufberechtigt aus der Rahmenvereinbarung sind neben den zur unmittelbaren Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland angehörenden Behörden und Einrichtungen auch folgende Behörden und Einrichtungen:
— Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BIMA_SRM, BIMASRM_3, BIMASRM_5,
— Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung,
— Bundesinstitut für Berufsbildung,
— Die Autobahn GmbH des Bundes,
— Erdölbevorratungsverband KdöR,
— Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten u. Gartenbau,
— Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen,
— Alexander von Humboldt-Stiftung,
— Bund der Vertriebenen,
— Deutsche Gesellschaft für Ernähruing e.V.,
— Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.,
— Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin),
— Deutsches Jugendinstitut e.V.,
— Deutsches Maritimes Zentrum e. V.,
— Engagement Global,
— Fraktion im Deutschen Bundestag Bündnis 90 / Die Grünen,
— Hanns-Seidel-Stiftung e.V.,
— Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.,
— Rosa Luxemburg Stiftung,
— Deutscher Verband für Landschaftspflege e.V.,
— THW-Bundesvereinigung e.V.,
— Stiftung Wissenschaft und Politik,
— Stiftung Preußischer Kulturbesitz,
— Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg,
— Bundesarbeitsgericht,
— Bundessozialgericht,
— Unfallversicherung Bund und Bahn,
— Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
— Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost,
— Georg-Speyer-Haus,
— DRK Suchdienst,
— Nationale Anti Doping Agentur,
— Bundesrechnungshof.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.