Beschaffung einer CNC-Drehmaschine für das Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg PB Referenznummer der Bekanntmachung: 30 5 - 20554
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33102
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung einer CNC-Drehmaschine für das Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg PB
Beschaffung einer CNC-Drehmaschine für das Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg PB.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschaffung einer CNC-Drehmaschine für das Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg PB -1. CNC-Drehmaschine mit Revolver, angetriebenen Werkzeugen, Y-Achse, Gegenspindel. Genaue technische Beschreibung siehe LV Pos. 1 -2:
— Paket Spannmittel genaue technische Beschreibung siehe LV Pos. 2 -3.
— Paket Werkzeughalter Genaue technische Beschreibung siehe LV Pos. 3 -4.
— Paket Werkzeuge Genaue technische Beschreibung siehe LV Pos. 4 -5.
Optional – nicht im Gesamtpreis enthalten: Teilefänger / Förderband Genaue technische Beschreibung siehe LV Pos. 5.
EFRE-Förderung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Sauerlach
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82054
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.