Anmietung von 2 Digitaldruckmaschinen und einem Kopierer Referenznummer der Bekanntmachung: 20-121
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnsberg
NUTS-Code: DEA57 Hochsauerlandkreis
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Anmietung von 2 Digitaldruckmaschinen und einem Kopierer
Anmietung von 2 digitalen Farbproduktionssystemen, einem Farbkopierer sowie der Miete einer Output-Management-Software mit Full-Service-Vertrag für die Dauer von 60 Monaten mit Verlängerungsoption um weitere 12 Monate.
Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg
Anmietung von 2 digitalen Farbproduktionssystemen, einem Farbkopierer sowie der Miete einer Output-Management-Software mit Full-Service-Vertrag für die Dauer von 60 Monaten mit Verlängerungsoption um weitere 12 Monate gemäß Leistungsbeschreibung, Leistungskatalog und Preisblatt.
Verlängerungsoption um ein Jahr gemäß Leistungsbeschreibung Ziff. 7b).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe RICOH Deutschland GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YDEYYKQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.