Erweiterung NetApp Backup Referenznummer der Bekanntmachung: Wer-09-20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Monheim am Rhein
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40789
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.monheim.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung NetApp Backup
Die Stadt Monheim am Rhein beabsichtigt die Erweiterung und den teilweisen Austausch des vorhandenen Backup-Systems durch Ergänzung und Erweiterung mit NetApp-Komponenten.
Stadtverwaltung Monheim am Rhein
Rathausplatz 2
40789 Monheim am Rhein
Gegenstand der Ausschreibung sind Filer AFF-A220 als redundantes Storage-Systemsowie Object-Store SG5712
Als redundantes Object-Store System.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Cancom GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04158
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 341 / 2404550
Fax: +49 341 / 24045599
Internet-Adresse: https://www.cancom.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSNYYDYYGG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Rügen sind als solche zu bezeichnen.
Gemäß § 160 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.