Tragwerksplanung/Bauphysik: Neubau Kreuz-Grundschule Referenznummer der Bekanntmachung: F010/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dortmund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tragwerksplanung/Bauphysik: Neubau Kreuz-Grundschule
Tragwerksplanung/Bauphysik: Neubau Kreuz-Grundschule
Beschreibung des Objektes und der Beschaffungsleistung
Die Stadt Dortmund plant im Rahmen der Standortentwicklung Schulzentrum Kreuzstraße 145-163, 44137 Dortmund einen Neubau der Kreuz-Grundschule (Gemarkung Dortmund, Flur 19, Flurstück 405). Das Bestandsgebäude der Grundschule aus dem Jahr 1914 wird im Nachgang zurückgebaut (nicht Bestandteil der Beauftragung).
Im Vorfeld der Beauftragung wurde im Rahmen der Projektqualifizierung ein externes Architekturbüro mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie beauftragt (Mai 2019). Im Zusammenhang dieser Studie wurden 2 Varianten „Umbau inkl. Sanierung des Altbaugebäudes“ und „Errichtung eines Neubaus“ für die zusätzlich benötigten Raumbedarfe untersucht. Im Februar 2020 hat die IKI (Investitionskonferenz Infrastruktur) entschieden, dass die Planungsvariante für den Neubau weiter zu verfolgen ist.
Der Neubau wird, vorbehaltlich einer Abstimmung mit dem Bauordnungsamt, IV-geschossig oder III-geschossig mit Staffelgeschoss, unter Berücksichtigung der vorhandenen Gebäudehöhe des Nachbargebäudes, geplant. Die Gesamtgrundstücksfläche des Schulzentrums Kreuzstraße beträgt ca. 64 000 m2, wovon der Neubau ca. 6 350 m2 Bruttogrundfläche umfassen wird. Dieser soll in der nördlichen Grundstückszone, innerhalb einer großen errichtet werden
Der im Rahmen der Machbarkeitsstudie erstellte Kostenvoranschlag sieht wie folgt aus:
Kostenvoranschlag (brutto):
KG 200: [Betrag gelöscht] EUR
KG 300: [Betrag gelöscht] EUR
KG 400: [Betrag gelöscht] EUR
Insgesamt werden folgende Leistungen ausgeschrieben:
— Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI Abs. 1 und Anlage 14, Lph. 1-6,
— Beratungsleistungen Bauphysik gemäß Anlage 1 Absatz 1.2 HOAI, Lph. 1-6 sowie besondere Leistungen.
Der folgende grobe Entwurf einer Terminplanung beruht auf ersten Annahmen des Auftraggebers.
— Planung und Ausschreibung April 2021 – Juni 2023,
— Baubeginn März 2023,
— Fertigstellung August 2025.
Dortmund
Tragwerksplanung/Bauphysik, siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
s. Vergabeunterlagen
s. Vergabeunterlagen
Die geforderten Mindeststandards können dem Bewerberbogen entnommen werden.
s. Vergabeunterlagen
Die geforderten Mindeststandards können dem Bewerberbogen entnommen werden.
s. Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Dortmund
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen -Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung- vom 26.4.2005 – IR 12.2.2006-Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.
Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW).
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Bereitstellung der Unterlagen:
Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr (zu den unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ genannten Nutzungsbedingungen können die Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.)
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFDYBV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 134 GWB genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Ort: Münster
Land: Deutschland