Fachplanung Tragwerksplanung nach § 51 HOAI / Erweiterung der Gesamtschule und Neubau eines Hallenbades in Verl Referenznummer der Bekanntmachung: VE 741.01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Verl
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33415
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.verl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung Tragwerksplanung nach § 51 HOAI / Erweiterung der Gesamtschule und Neubau eines Hallenbades in Verl
Der Auftrag umfasst die Leistungen der Tragwerksplanung nach § 51 HOAI für die Erweiterung der Gesamtschule und den Neubau eines Hallenbades in Verl.
Erweiterung der Gesamtschule und Neubau eines Hallenbades
33415 Verl
Die Stadt Verl beabsichtigt die Erweiterung einer Gesamtschule sowie die Errichtung eines Hallenbades im Konrad-Adenauer-Schulzentrum in Verl. Die Erweiterung der Gesamtschule umfasst den Umbau und die Sanierung des ehem. Hauptschulgebäudes sowie den Umbau oder ggf. Überplanung des ehem. Realschulgebäudes. Das Plangebiet für beide Vorhaben weist eine Gesamtfläche von ca. 9 500 qm auf.
Die Kosten für die Kostengruppen 300 und 400 betragen für die Gesamtschule ca. 11,9 Mio. EUR brutto und für das Hallenbad ca. 8,3 Mio. EUR brutto.
Die Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI sowie für die Fachplanung der Technischen Ausrüstung nach § 55 HOAI wurde bereits gemeinsam vergeben.
Die Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens erfolgt zunächst die Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 3 in einer ersten Stufe. Die weitere vorgesehene Stufe beinhaltet die Leistungsphasen 4 bis 6. Ein Anspruch auf Folgebeauftragung besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachplanung Tragwerksplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49076
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.pbr.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein 2-stufiges Verfahren nach der VgV. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die geeigneten Bewerber teilnehmen.
2) Die Bewerber sollen ihren Teilnahmeantrag unter Nutzung des Bewerbungsbogens zum Teilnahmeantrag beim Auftraggeber einreichen. Dieses Dokument ist unter der in Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten URL kostenlos verfügbar.
3) Der Teilnahmeantrag ist digital über die Projektplattform einzureichen. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ausschließlich in Papierform, per Fax oder E-Mail ist nicht zugelassen;
4) Den 3 bis fünf qualifizierten Bewerbern der Stufe 1 werden sodann die Vergabeunterlagen für die Stufe 2 zum Download zur Verfügung gestellt. Die übrigen Bewerber werden entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse über ihre Nichtberücksichtigung informiert.
5) Für den Fall, dass mehr als fünf Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen, erfolgt eine Auswahl entsprechend der Eignungskriterien wie folgt:
Zur Gewichtung der einzelnen Eignungsnachweise sind die jeweiligen Klammerzusätze aufgenommen. Es findet eine vergleichende Wertung der Teilnahmeanträge statt. Für die entsprechend gewichteten Eignungskriterien erfolgt eine Bewertung nach einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte, deren Anforderungen für die entsprechenden Kriterien transparent in dem Bewerbungsbogen aufgenommen sind.
Die erreichte Punktzahl wird sodann mit der Gewichtung multipliziert und ergibt die gewichtete Punktezahl.
Grundlage für die Auswahl der drei Bewerber im Teilnahmewettbewerb sind die im Ergebnis höchsten Punktzahlen. Gibt es hier einen Gleichstand, kann der Auftraggeber die Entscheidung per Los nach § 75 Abs. 6 VgV treffen.
Die Einzelheiten zum Vorgehen bei der Bewertung sind im Bewerbungsbogen festgelegt.
6) Der Teilnahmeantrag ist von den Bewerbern eigenhändig zu unterzeichnen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter eigenhändig zu unterzeichnen.
7) Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Nachweise berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
8) Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin digital über die Projektplattform eingegangen sein. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist gemäß § 56 VgV nachgereicht werden. Sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden;
9) Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie per E-Mail oder über die Projektplattform bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge über die Projektplattform (in Ziffer I.3)) ist die URL genannt) gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten auf der Projektplattform, die die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.
10) Weiterer Ablauf des Verfahrens (unter Vorbehalt)
— Aufforderung zur Angebotsabgabe: 29.10.2020,
— Abgabe indikative Angebote bis 1.12.2020,
— Verhandlungsgespräche vorraussichtlich am 9.12.2020,
— Aufforderung zur finalen Angebotsabgabe (final call) am 14.12.2020,
— Abgabe letztverbindliches Angebot bis 6.1.2021,
— Zuschlagserteilung ab 1.2.2021,
— Leistungsbeginn: unmittelbar nach Auftragserteilung.
11) Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen (§ 17 Abs. 11 VgV).
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y62DVMT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.