Servicierung Structured Credit Portfolio
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 40217
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aa1.de
Abschnitt II: Gegenstand
Servicierung Structured Credit Portfolio
Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung von Dienstleistungen zur Bewertung des von der EAA gehaltenen Portfolios von strukturierten Kreditprodukten (sogenannten Strucutred Credit Securities).
Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung von Dienstleistungen zur Bewertung des von der EAA gehaltenen Portfolios von strukturierten Kreditprodukten (sogenannten Strucutred Credit Securities). Das zu be-wertende Portfolio ist in der beiliegenden Portfolio Line Item List bezeichnet (Anlage 1 – Portfolio List). Die Bewertung des Portfolios erfolgt vierteljährlich und wird für die Erstellung des Finanzberichts der EAA zum jeweiligeren Stichtag verwendet und vom Abschlussprüfer der EAA geprüft. Einmal im Jahr müssen im Rahmen der Erstellung des Abwicklungsplans der EAA alle zukünftigen Zahlungsflüsse des Portfolios prognostiziert werden. Die Datenlieferungensollen einem vorbestimmten Format entsprechen und umfangreiche Informationen beinhalten. Der Auftragnehmer muss im Bedarfsfall in der Lage sein, seine Bewertungen gegenüber dem Abschlussprüfer der EAA (aktuell: PwC) zu erklären. Dies beinhaltet detaillierte Einsicht in die verwendeten Daten-banken, Analysetools und Annahmen.
Eine detaillierte Beschreibung der geforderten Datenlieferungen und des Leistungsumfangs sind in dem beiliegenden Service Level Agreement beschrieben (Teil 4). Aus Gründen der Vertraulichkeit werden diese Unterlagen den Bieter erst nach Unterzeichnung der als Anlange 2 beigefügten Vertraulichkeitserklärung über die Vergabeplattform Vortal übersendet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Servicierung Structured Credit Portfolio
Ort: Wilmington
NUTS-Code: US UNITED STATES
Postleitzahl: 19809
Land: Vereinigte Staaten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine detaillierte Beschreibung der geforderten Datenlieferungen und des Leistungsumfangs sind in dem beiliegenden Service Level Agreement beschrieben (Teil 4). Aus Gründen der Vertraulichkeit werden diese Unterlagen den Bieter erst nach Unterzeichnung der als Anlange 2 beigefügten Vertraulichkeitserklärung über die Vergabeplattform Vortal übersendet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de