Begleitforschung zur Wohnungslosenberichterstattung aufgeteilt in 2 Lose Referenznummer der Bekanntmachung: Zb1-04812-1/60
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmas.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Begleitforschung zur Wohnungslosenberichterstattung aufgeteilt in 2 Lose
Zur Umsetzung des Wohnungslosenberichterstattungsgesetzes (WoBerichtsG) soll mit dieser Ausschreibung ein Forschungsvorhaben mit 2 Losen vergeben werden. Dabei handelt es sich zum einen um eine empirische Untersuchung zum Gegenstand nach § 8 Abs. 2 und 3 sowie eine Machbarkeitsstudie zum Gegenstand nach § 8 Abs. 4 WoBerichtsG. Das Vorhaben bildet die Basis für die Wohnungslosenberichterstattung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, in deren Rahmen im Jahr 2022 der erste Bericht vorgelegt werden soll.
Weitere Angaben entnehmen Sie bitte dem Dokument P01 02.
Empirische Untersuchung zum Gegenstand nach § 8 Abs. 2 und 3 WoBerichtsG. (Los 1)
Los 1: Das Forschungsvorhaben soll eine quantitative Abschätzung des Umfangs der in § 8 Abs. 3 WoBerichtsG genannten beiden Formen von Wohnungslosigkeit ermöglichen. Hierzu soll eine empirische Erhebung durchgeführt werden. Die Stichprobenziehung und – größe soll verallgemeinerbare Aussagen über die Ausprägung dieser beiden Formen von Wohnungslosigkeit in Deutschland erlauben.
Weitere Angaben entnehmen Sie bitte dem Dokument P01 02.
Machbarkeitsstudie einer regelmäßigen Berichterstattung gemäß § 8 Abs. 4 WoBerichtsG. (Los 2)
Los 2: Das Forschungsvorhaben soll die Machbarkeit der Berichterstattung über möglichst viele Formen von Wohnungslosigkeit eruieren. Hierfür ist die Ethos Light-Typologie zu Grunde zu legen. Existierende Informationsquellen, Vorschläge für notwendige Änderungen bei vorhandenen Statistiken bzw. Prozessdaten sowie neue – regelmäßige oder einmalige – Forschungsvorhaben sind bei der Prüfung der Machbarkeit zu berücksichtigen. Dargelegt werden sollen auch die jeweils voraussichtlich entstehenden Kosten.
Weitere Angaben entnehmen Sie bitte dem Dokument P01 02.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Empirische Untersuchung zum Gegenstand nach § 8 Abs. 2 und 3 WoBerichtsG. (Los 1)
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Machbarkeitsstudie einer regelmäßigen Berichterstattung gemäß § 8 Abs. 4 WoBerichtsG. (Los 2)
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie das im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs keine weiteren Unterlagen über die beigefügten Dokumente hinaus versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die beigefügten Teilnahmeunterlagen. Die Erteilung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Teilnahmeanträge sowie die späteren Angebote sind in deutscher Sprache zu verfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn, Tel.: [gelöscht], Fax: [gelöscht], Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Rochusstraße 1, 53123 Bonn, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.