Einsammeln von kommunalem Müll Referenznummer der Bekanntmachung: 2018/S 093-211475
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pulheim
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50259
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.pulheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einsammeln von kommunalem Müll
Sammlung, Transport und Verwertung von Altpapier aus privaten Haushalten
Stadtgebiet Pulheim
Sammlung, Transport und Verwertung von Altpapier aus privaten Haushalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Sammlung, Transport und Verwertung von Altpapier aus privaten Haushalten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jülich
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52428
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wurde gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV auf die Veröffentlichung des tatsächlichen Auftragswertes verzichtet.
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Sammlung, Transport und Verwertung von Altpapier aus privaten Haushalten
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53121
Land: Deutschland
Den Zuschlag für Los 2 erhielt die May Biopower GmbH mit Vertragsbeginn 1.7.2018. Diese übertrug den Leistungsvertrag auf ihre neugegründete Tochterfirme May Umweltservice GmbH mit Wirkung zum 1.10.2019. Die Tochterfirma sowie der Leistungsvertrag wurden von der Remondis GmbH & Co. KG/Region Rheinland mit Wirkung ab dem 1.1.2020 übernommen. Die Teilleistungen Gestellung von Altpapier-Depotcontainern mit 3,2 cbm Volumen und ein – bis mehrmalige wöchentliche Leerung dieser je nach Standort/Bedarf sowie Abtransport der Sammelmenge zur Verwertungsanlage entfallen ab dem 1.4.2021 sukzessive über einen Zeitraum von ca. 4-6 Wochen. Dafür werden ab dem 1.4.2021 die blauen Tonnen zur Sammlung des Altpapiers verpflichtend eingeführt. Diese werden dann statt wie bis dahin alle 4 Wochen jeweils alle 2 Wochen geleert. Da bisher bereits etwa 75 %-80 % der Anschlussberechtigten freiwillig die blaue Tonne nutzen, werden die Teilleistungen Vermietung und Leerung der blauen Tonnen erhöht. Ergänzend werden in den 5 Stadtbezirken ab dem 1.4.2021 in regelmäßigen Abständen samstags stundenweise Sammlungen von Großkartonagen für Privathaushalte angeboten.
Zum Zeitpunkt der Ausschreibung waren einige Entwicklungen nicht vorhersehbar. Der Verfall der Erlöse für das Altpapier gemäß vertraglicher Regelung in Zusammenhang mit der Preisentwicklung auf dem Altpapiermarkt auf ein Sechstel je Tonne. Als Folge erfolgte die verstärkte ordnungswidrige Inanspruchnahme der öffentlichen Container durch gewerbliche Entsorgungen, teils aus dem Umland auf Kosten des Pulheimer Gebührenhaushaltes, da Gewerbetriebe aufgrund des Preisverfalls bereits seit mehr als einem Jahr für die rechtmäßige Entsorgung ihrer Kartonagen ein Entgelt zahlen müssen. Die Corona-Pandemie mit der Folge verstärkter Internetbestellungen sowie damit einhergehender vermehrter sperriger Kartonagen überlastet die vorhandenen Containerstandorte zusätzlich. Da dieses System mittlerweile im Umland nur noch von Pulheim alleine angeboten wird, verleitet das zusätzlich zu „Mülltourismus“.