Rohbau- / Umbauarbeiten U-Bhf. Rüttenscheider Stern und Martinstr.
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45130
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 201 / 826-1382
Fax: +49 201 / 826-4000
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ruhrbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rohbau- / Umbauarbeiten U-Bhf. Rüttenscheider Stern und Martinstr.
Die gesamte Baumaßnahme beinhaltet den großflächigen Abbruch und Neubau der bestehenden Bahnsteigplatten. Diese sollen jeweils ca. zur Hälfte auf ein neues Höhenniveau abgesenkt werden. Desweiteren umfasst das Projekt die brandschutztechnische Ertüchtigung der Örtlichkeiten, dazu zählt z. B. die Errichtung von neuen F90 Wänden im Bahnsteigbereich.
Am U-Bhf. Martinstaße werden auch die vorhandenen Abhangdecken abgebrochen.
U-Bahnhöfe Rüttenscheider Stern und Martinstr.
Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Abbruch- bzw. Rückbau- sowie die Rohbau- und Ausbauarbeiten der Bahnsteige und Betriebsräume.
Der Rückbau beinhaltet den Abbruch von Stahlbeton-Bahnsteigplatten (inkl. Plattierung).
Es müssen Fliesenspiegel im Bahnhofsbereich rückgebaut werden. Es werden Bahnsteigplatten aus Stahlbeton erstellt, am Bhf. Martinstraße werden die bestehenden Technikräume umgebaut und am Bhf. Rüttenscheider Stern wird ein neuer Technikbereich errichtet.
Desweiteren gehören die Ausbaugewerke mit zu den ausgeschriebenen Leistungen.
Für die ausgeschriebenen Arbeiten werden eine Baustelleneinrichtung, Verkehrssicherungen, Bestandssicherungen, Hilfskonstruktionen für Bauzustände, Gerüste, Sicherheitsmaßnahmen, Regiearbeiten, usw. benötigt.
Der gesamte, von der Baumaßnahme betroffene Bestand, wie z. B. vorhandene Gleisbereiche mit Kabeltrögen, vorhandene Plattierungen und Ausstattungselemente sind mit geeigneten Maßnahmen zu schützen.
Das Einholen sämtlicher behördlicher Genehmigungen, die zur Durchführung der gesamten ausgeschriebenen Arbeiten notwendig werden, sind vom AN rechtzeitig bei den entsprechenden zuständigen Behörden einzuholen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind auszudrucken, an der dafür vorgesehenen Stelle vollständig auszufüllen und zu unterschreiben, einzuscannen und in Textform ausschließlich auf elektronischem Weg über das Portal Subreport ELViS einzureichen und hochzuladen. Eine Einreichung der Angebote in Papierform, per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig. Es sind ausschließlich die Formblätter der Auftraggeberin zu verwenden.
Eine Änderung der Ausschreibungsunterlagen führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Rückfragen sind bis 8 Kalendertage vor Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebotsunterlagen zu stellen.
Danach eingehende Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die in Ziffer I.1.) genannte Koordinatorin wird etwaige, weitere Informationen über die Bieterkommunikation Subreport ELViS anonymisiert an alle Bewerber versenden. Auch wenn der anonyme Zugriff auf die Ausschreibungsunterlagen möglich ist, wird dieRegistrierung als Bieter über das Portal subreport ELViS empfohlen, da nur so an der Bieterkommunikation teilgenommen werden kann.
Nicht bei subreport ELViS angemeldete Bieter müssen sich selbstständig über den aktuellen Stand der Ausschreibung und evtl. Aktualisierungen informieren.
Das Angebot muss aus Gründen der Revisionssicherheit über die in subreport ELViS dafür vorgesehene Funktion eingereicht werden.
Eine Einreichung von Angebotsunterlagen über die Bieterkommunikation oder per E-Mail ist nicht zulässig. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Angebote durch die Auftraggeberin erfolgt nicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der unter IV.4.1) aufgeführten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.