Lieferung von Bürostühlen als Rahmenvereinbarung Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/21/002
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Bürostühlen als Rahmenvereinbarung
Die Stadt Hamm schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung des voraussichtlichen Bedarfs an Bürostühlen (Bürodrehstühle, Freischwinger und Vierbeinstühle) im offenen Verfahren aus.
Lieferung von Besucherstühlen (Vierbeinstuhl)
Dienststellen und Schulen der Stadt Hamm
59065 Hamm
Lieferung von ca. 120 Besucherstühlen (Vierbeinstühle):
Die konkreten technischen Anforderungen an die geforderten Bürostühle ergeben sich aus dieser Leistungsbeschreibung sowie aus den Leistungsverzeichnissen und den Preisblättern zum jeweiligen Los.
Die Stadt Hamm kann die Rahmenvereinbarung nach Ablauf der Vertragslaufzeit maximal 3 Mal um bis zu insgesamt 36 Monate (i. d. R. in 12-Monats-Intervallen) zu den gleichen Bedingungen verlängern. Diese wird spätestens 3 Monate vor Vertragssablauf schriftlich ausgeübt.
Lieferung von Besucherstühlen (Freischwinger)
Dienststellen und Schulen der Stadt Hamm
59065 Hamm
Lieferung von ca. 300 Besucherstühlen (Freischwinger):
Die konkreten technischen Anforderungen an die geforderten Bürostühle ergeben sich aus dieser Leistungsbeschreibung sowie aus den Leistungsverzeichnissen und den Preisblättern zum jeweiligen Los.
Die Stadt Hamm kann die Rahmenvereinbarung nach Ablauf der Vertragslaufzeit maximal 3 Mal um bis zu insgesamt 36 Monate (i. d. R. in 12-Monats-Intervallen) zu den gleichen Bedingungen verlängern. Diese wird spätestens 3 Monate vor Vertragssablauf schriftlich ausgeübt.
Lieferung von Bürodrehstühlen
Dienststellen und Schulen der Stadt Hamm
59065 Hamm
Lieferung von ca. 270 Bürodrehtstühlen:
Die konkreten technischen Anforderungen an die geforderten Bürostühle ergeben sich aus dieser Leistungsbeschreibung sowie aus den Leistungsverzeichnissen und den Preisblättern zum jeweiligen Los.
Die Stadt Hamm kann die Rahmenvereinbarung nach Ablauf der Vertragslaufzeit maximal 3 Mal um bis zu insgesamt 36 Monate (i. d. R. in 12-Monats-Intervallen) zu den gleichen Bedingungen verlängern. Diese wird spätestens 3 Monate vor Vertragssablauf schriftlich ausgeübt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
1.1. Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren.
1. Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
1.1. Bieterfragebogen mit Referenzliste über vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren mit folgenden Angaben:
— Kurzbeschreibung des Auftrags,
— Vertragsform Rahmenvereinbarung ja/nein,
— Zeitraum der Lieferung,
— Jahresauftragswerts,
— Name des Auftraggebers zentrale Telefonnummer des Auftraggebers,
— zentrale Email-Adresse des Auftraggebers.
Auf die Vorlage einer Referenzliste wird bei Bietern verzichtet, die in den letzten 3 Jahren bereits vergleichbare Lieferungen an die Stadt Hamm erbracht haben.
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Bieterfragebogen ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen.
1.2. nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV:
1.2.1. Bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck „Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen/zur Eignungsleihe“,
1.2.2. Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind keine Bieter zur Öffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ca. Januar 2025
A) Mit dem Angebot einzureichen:
A.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben.
A.2) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) einzureichen. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist darüber hinaus eine „Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen“ einzureichen.
A.3) Leistungsverzeichnis,
A.4) Preiskatalog,
A.5) Nachweis über die Erteilung eines gültigen GS-Zeichens oder eines gleichwertigen Zertifikates (s. Punkt A.14 der Leistungsbeschreibung)/ Hinweis:
Sofern das GS-Zeichen bereits beantragt ist, eine abschließende Zertifizierung aber noch aussteht, so muss zumindest eine entsprechende Erklärung bzw. der Antrag an die Prüfungsstelle übersandt werden.
A.6) ggf. vorhandene Zertifikate/Nachweise zum Nachweis der Einhaltung von Normen des Umweltschutzes und/oder zur Umweltverträglichkeit der angebotenen Produkte (z. B. „FSC“, „Blauer Engel“ (DE UZ-117), s. Punkt A.15 der Leistungsbeschreibung),
A.7) Ansichtsmaterial/Prospektmaterial (s. Punkt A.13 der Leistungsbeschreibung),
A.8) Bei Bürodrehstühlen: Aktuelle und gültige EVP-Liste (s. Punkt B.2 der Leistungsbeschreibung),
A.9) Ggf. Beschreibung der 3D-Mechanik o.ä., die zu einem aktiven Sitzen animiert (s. Preisblatt Los 3 – Bürodrehstühle; Optional).
B) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen einzureichen:
B.1) Bei Einsatz von Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe die unterzeichnete „Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen“ nach Vordruck für das andere Unternehmen,
C) Auf besondere Anforderung innerhalb von 8 Werktagen zu realisieren:
C.1) Bemusterung der angebotenen Büromstühle (s. Punkt A.19 der Leistungsbeschreibung).
D) Spätestens 2 Wochen nach Zuschlagserteilung einzureichen:
D.1) Farbbilder der angebotenen Stühle sowie Stoffmuster in digitaler Form (s. Punkt A.13 der Leistungsbeschreibung).
E) Auf besondere Anforderung sind die Nachweise als Original vorzulegen, Angaben in den Eigenerklärungen sind nachzuweisen,
F) Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb von 6 Kalendertagen nach Anforderung eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der Versendung per Telefax bzw. der dokumentierten Kommunikation über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.
G) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z. B. per Fax, Mail) vor.
H) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
1. Leistungsbeschreibung,
2. Bewerbungsbedingungen,
3. Zusätzliche Vertragsbedingungen,
4. Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe,
5. Informationsblatt DSGVO.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDDYMN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html