Ergebnisorientierte Unterhaltsreinigung sowie Glas- und Rahmenreinigung in Verwaltungsgebäuden Referenznummer der Bekanntmachung: 20210205 KBB-JW/WI
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52068
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stawag.de
Adresse des Beschafferprofils: www.eva-aachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ergebnisorientierte Unterhaltsreinigung sowie Glas- und Rahmenreinigung in Verwaltungsgebäuden
Ergebnisorientierte Unterhaltsreinigung sowie Glas- und Rahmenreinigung in Verwaltungsgebäuden.
Ergebnisorientierte Unterhaltsreinigung in zwei Verwaltungsgebäuden
Aachen
Ergebnisorientierte Unterhaltsreinigung in zwei Verwaltungsgebäuden (Gebäude 1 = ca. 7 300 m2 Gesamtfläche, Gebäude 2 = ca. 2 400 m2 Gesamtfläche). Typische Raumgruppen wie Büro- und Besprechungsräume, Sanitärräume, Teeküchen, Lagerräume, Garderoben, Umkleiden/Duschen, Technikräume, Verkehrsflächen und Treppenhäuser sowie Public. Außerdem sind ein Tagesdienst zu stellen sowie Desinfektionen durchzuführen.
Verlängerung auf 2 x je 12 Monate
Glas- und Rahmenreinigung in 2 Verwaltungsgebäuden
Aachen
Glas- und Rahmenreinigung in 2 Verwaltungsgebäuden mit einer Gesamtfläche von ca. 9 900 m2.
Verlängerung auf 2 x je 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem verbindlichen Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose, unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck D1), aus der hervorgeht, dass
— keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne von § 125 GWB durchgeführt worden sind,
— der Bewerber in das einschlägige Berufsregister oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat.
b) Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im Rahmen einer Bietergemeinschaft), ist darzulegen, dass die Bietergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen Unternehmen in der Bietergemeinschaft (kartellrechtlich) zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bietergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handels liegende Entscheidung ist, z. B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bietergemeinschaft nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bietergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter zulässig. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen. (Vordruck D2).
Bei der Eignungsprüfung wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt.
c) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Die geforderten Eigenerklärungen und ggf. später einzureichenden Nachweise orientieren sich an den gesetzlichen Gegebenheiten bzw. vorhandenen öffentlichen Stellen der Bundesrepublik Deutschland.
Sofern es ausländischen Bietern aufgrund fehlender, genannter öffentlicher Einrichtungen nicht möglich ist, die geforderten Nachweise auf gesonderte Aufforderung nach Angebotsabgabe vorzulegen, so sind Nachweise solcher Einrichtungen des jeweiligen EU-Landes vorzulegen, die den nachfolgend genannten in der Bundesrepublik Deutschland entsprechen. Sofern die Vorlage der geforderten Nachweise für die ausländischen Bieter nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraum Abkommens (EWR-Abkommens), in dem sie ansässig sind, nicht möglich ist, so sind die Bieter verpflichtet, diese durch eine entsprechende Eigenerklärung zu bestätigen und dem Angebot als Original beizufügen.
Mit dem verbindlichen Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie die Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Zur Sicherstellung der Dienstleistungserbringung muss der Gesamtumsatz des Unternehmens des letzten Geschäftsjahres mindestens doppelt so hoch sein wie die angebotene Angebotssumme (Jahrespreis) sowie der Umsatz bezüglich vergleichbarer Leistungen mindestens genauso hoch sein wie die Angebotssumme des Bieters (Vordruck D5).
b) Angaben über die Mitarbeiterzahlen des Unternehmens sowie Mitarbeiterzahlen aus Leistungen, die mit der zu vergebenden Gesamtleistung oder Teilen dieser Leistung vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Dabei müssen die Mitarbeiterzahlen für Los 1 mindestens 25 Mitarbeiter und für Los 2 mindestens 12 Mitarbeiter betragen (siehe Vordruck D5).
c) Eigenerklärung des Bieters, dass er eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung mit den im Vordruck D6 genannten Mindest-Deckungssummen hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird.
d) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem verbindlichen Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Angaben zum Unternehmen (Vordruck D7),
b) Erläuterung zur Sicherstellung der Dienstleistungserbringung (Vordruck D7).
Sofern die zuständige Betriebsstätte nicht in einem 60 km-Radius des Ausführungsorts liegt, so ist die Sicherstellung der Dienstleistungserbringung zu erläutern. Das bedeutet, seitens des Bieters ist darzustellen, wie im Falle eines größeren Radius die Dienstleistungserbringung sichergestellt werden kann und wie die Betreuung des Auftraggebers und des vor Ort eingesetzten Personals erfolgt. Die Erläuterung kann exemplarisch die folgenden Punkte beinhalten:
— die Darstellung weiterer angebundener Projekte in der Umgebung,
— die geplante Betreuung durch eine Niederlassung.
c) Vorlage von mindestens zwei Referenzen je Los über Aufträge, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand in Bezug auf die Leistung in den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren vergleichbar sind, einschließlich der Angabe eines Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge (Vordruck D8):
Los 1:
Referenzen zum Nachweis, dass der Bieter über praktische Erfahrungen im Bereich der Erbringung von Reinigungsleistungen der ergebnisorientierten Unterhaltsreinigung unter Anwendung des BIV-Qualitätsmesssystems oder einem vergleichbaren System (verschiedener Qualitätslevel und Fehlerdefinitionen) und praktische Erfahrungen anhand von vergleichbaren Objektarten (Verwaltungsgebäude etc.), die über eine vergleichbare Größenordnung (Reinigungsfläche: ca. 9 500 m2) verfügen.
Los 2:
Referenzen zum Nachweis, dass der Bieter über praktische Erfahrungen im Bereich der Erbringung von Reinigungsleistungen der Glas- und Rahmenreinigung und praktische Erfahrungen anhand von vergleichbaren Objektarten (Verwaltungsgebäude etc.), die über eine vergleichbare Größenordnung (Reinigungsfläche: ca. 10 000 m2) verfügen.
Der Auftraggeber wird die von dem Bewerber übermittelten Informationen vertraulich behandeln und die anwendbaren Vorschriften zum Datenschutzrecht beachten. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Informationen, die im Zusammenhang mit der Angabe von Referenzen an den Auftraggeber weitergegeben werden.
d) Los 1:
Eigenerklärung des Bieters, dass er bei Angebotsabgabe bzw. spätestens zu Vertragsbeginn eine Objektleitung sowie Vorarbeiter mit bestimmten Mindestanforderungen auftragsbezogen einsetzen wird (Vordruck D9)
e) Los 2:
Eigenerklärung des Bieters, dass er bei Angebotsabgabe bzw. spätestens zu Vertragsbeginn eine Objektleitung mit bestimmten Mindestanforderungen auftragsbezogen einsetzen wird (Vordruck D10).
f) Eigenerklärung, dass der Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabefrist über eine Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2015 oder gleichwertige zertifizierte Qualitätssysteme verfügt (Vordruck D11).
g) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter die unter III.1.1) a) zweiter Spiegelstrich genannten Bescheinigungen fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegister vornehmen.
Zudem wird nach Zuschlagserteilung die ausgefüllte und unterzeichnete Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gefordert.
Die Vergabestelle behält sich vor, von dem Bieter, der nach Abschluss der Angebotsprüfung den Zuschlag erhalten soll, Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit unter Fristsetzung zu verlangen, die belegen, dass die mit Angebotseinreichung abgegebenen Eigenerklärungen wahrheitsgemäß erfolgten.
Sollten sich während des Verfahrens Änderungen an den vom Bieter erbrachten Eigenerklärungen und Nachweisen ergeben, so dass die abgegebene Erklärung oder der betreffende eingereichte Nachweis seine Gültigkeit verliert, ist der Bieter verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich über die Änderungen zu informieren. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Änderungen bei der Prüfung der Eignung des Bieters zu berücksichtigen, wenn die Eignung des Bieters durch die eingetretene Änderung in Frage gestellt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern findet ausschließlich über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen.
2) Die Angebote sind elektronisch über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen. Hierbei sind die vom Auftraggeber vorgegebenen Vordrucke (ggfls. mehrfach) zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Eine eingescannte Unterschrift ist ausreichend. Bieter werden gebeten, im Angebot einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail und Telefonnummer zu benennen.
3) Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Die Angaben zur Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaften sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.
4) Beabsichtigt ein Bieter bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen (z. B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken (Vordruck D3 und D4).
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDLYNS5
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrages innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, bei dem Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.2.2. bei dem Auftraggeber zu rügen.
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]