Beförderung von Schüler*innen mit Schulbussen im Rahmen des Schülerspezialverkehrs ab dem Schuljahr 2021/2022 für 4 Schuljahre Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0001-40-7
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www-stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beförderung von Schüler*innen mit Schulbussen im Rahmen des Schülerspezialverkehrs ab dem Schuljahr 2021/2022 für 4 Schuljahre
Schultägliche Beförderung von insgesamt, das heißt bezogen auf sämtliche Lose, circa 1.650 Schüler*innen zu/von derzeit 18 Kölner Schulen. Zusätzlich zu den Schulbusfahrten sind derzeit wöchentlich insgesamt circa 600 Fahrten zu Schwimm- und Sportstätten durchzuführen. Weiterhin fallen zeitweise Sonderfahrten zu/vom lehrplanmäßigen Unterricht an. Bei den zu befördernden Schülern*innen handelt es sich auch um Schüler*innen mit meist schweren, mehrfachen Behinderungen. Es sollen daher überwiegend geschulte Festfahrer*innen eingesetzt werden. Darüber hinaus sind durch das Unternehmen kurzfristig im Bedarfsfall Ersatzschulbusbegleitungen zu stellen, die den Schüler*innen beim Ein- und Ausstieg sowie beim Anlegen und Abnehmen der Rückhaltegurte helfen. In Einzelfällen sind Buseinweiser zu stellen.
Bereits ab Mai 2021, spätestens jedoch nach Zuschlagserteilung ist die Organisation der Fahrten einschließlich Erstellung der Fahrpläne gemeinsam mit der Auftraggeberin durchzuführen.
Stadtbezirke Innenstadt (Stadtbezirk 1) und Köln-Rodenkirchen (Stadtbezirk 2)
Beförderung von Schüler*innen mit Schulbussen im Rahmen des Schülerspezialverkehrs ab dem Schuljahr 2021/2022 Köln
Schultägliche Beförderung von Schüler*innen mit Bussen zu / von Schulstandorten der Stadtbezirke Köln-Innenstadt (Stadtbezirk 1) und Köln-Rodenkirchen (Stadtbezirk 2) sowie der Einsatz von Ersatzschulbusbegleitungen nach Bedarf. Mit Stand 10/2019 wurden 3 Schulstandorte angefahren. Beförderung zu/von Schwimmbädern mit Standort in den Stadtbezirken Köln-Innenstadt und Köln-Rodenkirchen. Mit Stand 10/2019 wurden 5 Schwimmbäder angefahren (Agrippabad, Schulbad Kartäuser Wall, Schulbad Ringelnatzstr, Rodenkirchenbad und Zollstockbad).
Beförderung zum Sportunterricht und sonstigen Unterrichtsorten: Die Zuordnung erfolgt nach Schulstandorten der zu befördernden Schüler*innen der Schulen in den Stadtbezirken Innenstadt und Rodenkirchen. In Einzelfällen sind Buseinweiser zu stellen.
Für Einzelheiten wird auf die näheren Angaben in den Verdingungsunterlagen verwiesen.
Informationen zu den Stadtbezirken sind zu finden unter: http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/stadtbezirke/.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Stadtbezirk Köln-Lindenthal (Stadtbezirk 3)
Beförderung von Schüler*innen mit Schulbussen im Rahmen des Schülerspezialverkehrs ab dem Schuljahr 2021/2022 Köln
Schultägliche Beförderung von Schüler*innen mit Bussen zu / von Schulstandorten des Stadtbezirks Köln-Lindenthal (Stadtbezirk 3) sowie der Einsatz von Ersatzschulbusbegleitungen nach Bedarf. Mit Stand 10/2019 wurde 1 Schulstandort angefahren. Beförderung zu/von Schwimmbädern mit Standort im Stadtbezirken Köln-Lindenthal.
Mit Stand 10/2019 wurden 2 Schwimmbäder angefahren (LZ Müngersdorf und Stadionbad).
Beförderung zum Sportunterricht und sonstigen Unterrichtsorten: Die Zuordnung erfolgt nach Schulstandorten der zu befördernden Schüler*innen der Schulen im Stadtbezirk Lindenthal. In Einzelfällen sind Buseinweiser zu stellen.
Für Einzelheiten wird auf die näheren Angaben in den Verdingungsunterlagen verwiesen.
Informationen zu den Stadtbezirken sind zu finden unter: http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/stadtbezirke/.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Stadtbezirk Köln-Ehrenfeld (Stadtbezirk 4)
Beförderung von Schüler*innen mit Schulbussen im Rahmen des Schülerspezialverkehrs ab dem Schuljahr 2021/2022 Köln
Schultägliche Beförderung von Schüler*innen mit Bussen zu / von Schulstandorten des Stadtbezirks Köln-Ehrenfeld (Stadtbezirk 4) sowie der Einsatz von Ersatzschulbusbegleitungen nach Bedarf. Mit Stand 10/2019 wurden 2 Schulstandorte angefahren. Beförderung zu/von Schwimmbädern mit Standort im Stadtbezirken Köln-Ehrenfeld.
Mit Stand 10/2019 wurden 2 Schwimmbäder angefahren (Schwimmbad Erlenweg und Ossendorf-Bad).
Beförderung zum Sportunterricht und sonstigen Unterrichtsorten: Die Zuordnung erfolgt nach Schulstandorten der zu befördernden Schüler*innen der Schulen im Stadtbezirk Ehrenfeld. In Einzelfällen sind Buseinweiser zu stellen.
Für Einzelheiten wird auf die näheren Angaben in den Verdingungsunterlagen verwiesen.
Informationen zu den Stadtbezirken sind zu finden unter: http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/stadtbezirke/.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Stadtbezirke Köln-Nippes (Stadtbezirk 5) und Köln-Chorweiler (Stadtbezirk 6)
Beförderung von Schüler*innen mit Schulbussen im Rahmen des Schülerspezialverkehrs ab dem Schuljahr 2021/2022 Köln
Schultägliche Beförderung von Schüler*innen mit Bussen zu / von Schulstandorten der Stadtbezirke Köln-Nippes (Stadtbezirk 5) und Köln-Chorweiler (Stadtbezirk 6) sowie der Einsatz von Ersatzschulbusbegleitungen nach Bedarf. Mit Stand 10/2019 wurden 5 Schulstandorte angefahren.
Beförderung zu/von Schwimmbädern mit Standort in den Stadtbezirken Köln-Nippes und Köln-Chorweiler.
Mit Stand 10/2019 wurden 2 Schwimmbäder angefahren (Lentpark und Chorweiler-Bad). Beförderung zum Sportunterricht und sonstigen Unterrichtsorten: Die Zuordnung erfolgt nach Schulstandorten der zu befördernden Schüler*innen der Schulen in den Stadtbezirken Nippes und Chorweiler. In Einzelfällen sind Buseinweiser zu stellen.
Für Einzelheiten wird auf die näheren Angaben in den Verdingungsunterlagen verwiesen.
Informationen zu den Stadtbezirken sind zu finden unter: http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/stadtbezirke/.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Stadtbezirk Köln-Porz (Stadtbezirk 7)
Beförderung von Schüler*innen mit Schulbussen im Rahmen des Schülerspezialverkehrs ab dem Schuljahr 2021/2022 Köln
Schultägliche Beförderung von Schüler*innen mit Bussen zu / von Schulstandorten des Stadtbezirks Köln-Porz (Stadtbezirk 7) sowie der Einsatz von Ersatzschulbusbegleitungen nach Bedarf. Mit Stand 10/2019 wurden 3 Schulstandorte angefahren. Beförderung zu/von Schwimmbädern mit Standort im Stadtbezirken Köln-Porz.
Mit Stand 10/2019 wurden 4 Schwimmbäder angefahren (Schwimmbad Konrad-Adenauer-Str., Sportplatzstr., Wahnbad und Zündorfbad). Beförderung zum Sportunterricht und sonstigen Unterrichtsorten: Die Zuordnung erfolgt nach Schulstandorten der zu befördernden Schüler*innen der Schulen im Stadtbezirk Porz. In Einzelfällen sind Buseinweiser zu stellen. Für Einzelheiten wird auf die näheren Angaben in den Verdingungsunterlagen verwiesen
Informationen zu den Stadtbezirken sind zu finden unter: http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/stadtbezirke/.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Stadtbezirke Köln-Kalk (Stadtbezirk 8) und Köln-Mülheim (Stadtbezirk 9)
Beförderung von Schüler*innen mit Schulbussen im Rahmen des Schülerspezialverkehrs ab dem Schuljahr 2021/2022 Köln
Schultägliche Beförderung von Schüler*innen mit Bussen zu / von Schulstandorten der Stadtbezirke Köln-Kalk (Stadtbezirk 8) und Köln-Mülheim (Stadtbezirk 9) sowie der Einsatz von Ersatzschulbusbegleitungen nach Bedarf. Mit Stand 10/2019 wurden 4 Schulstandorte angefahren. Beförderung zu/von Schwimmbädern mit Standort in den Stadtbezirken Köln-Kalk und Köln-Mülheim. Mit Stand 10/2019 wurden 3 Schwimmbäder angefahren (Genovevabad, Schwimmbad Höhenberg und Nürnberger Straße). Beförderung zum Sportunterricht und sonstigen Unterrichtsorten: Die Zuordnung erfolgt nach Schulstandorten der zu befördernden Schüler*innen der Schulen in den Stadtbezirken Kalk und Mülheim. In Einzelfällen sind Buseinweiser zu stellen.
Für Einzelheiten wird auf die näheren Angaben in den Verdingungsunterlagen verwiesen.
Informationen zu den Stadtbezirken sind zu finden unter: http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/stadtbezirke/.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Aktueller (bei Ende der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate!), amtlicher, kompletter Ausdruck aus dem Handelsregister beziehungsweise aktuelle (bei Ende der Angebotsfrist nicht älter
Als 6 Monate!) Zweitschrift der Gewerbeanmeldung von der zuständigen Gewerbestelle, aus dem/der auch hervorgehen muss, dass das Unternehmen ständig durch mindestens 2 Geschäftsführer beziehungsweise 2 verantwortliche Betreiber vertreten wird. Ausländische Bieter haben eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen.
— Ein*e konkrete*r Ansprechpartner*in sowie Kontaktdaten wie beispielsweise eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse et cetera ist zu benennen,
— Eine Kurzpräsentation des Unternehmens ist vorzulegen.
1. aktuelle Bankauskunft - bei Ende der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate,
2. aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes- bei Ende der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate.
Referenzliste: Übersicht über die in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten Leistungen
a) der Schülerbeförderung,
b) der Erstellung von Fahrplänen. In der Referenzliste sind der Rechnungswert und der Leistungszeitraum sowie die Art des Auftraggebers (öffentlicher/privater Auftraggeber) anzugeben. In Bezug auf den Auftraggeber ist ein*e konkrete*r Ansprechpartner*in sowie Kontaktdaten wie beipielsweise Telefonnummer oder E-Mail-Adresse et cetera zu benennen.
Eingesetzte Fahrzeuge
Busse bis einschließlich 25 Sitzplätze und KMP dürfen nicht älter als 8 Jahre alt sein.
Busse ab 26 Sitzplätzen dürfen nicht älter als 12 Jahre sein und eine Laufleistung von 650 000 km nicht überschritten haben. Für die Bestimmung des Alters ist der Tag der Erstzulassung ausschlaggebend. Die eingesetzten Kleinbusse und Kraftomnibusse müssen sämtlichen Anforderungen des Anforderungskatalogs des Bundesverkehrsministers erfüllen und den Vorgaben der Stadt Köln bezüglich der Umweltzone in der jeweils geltenden Fassung entsprechen.
Eigenerklärung des Bieters, dass er bei dem jeweiligen Los über die angegebene Mindestzahl
An Fahrzeugen und Personal verfügt. Die Anzahl des Personal ist aufzugliedern in
a) Personal im Verwaltungsbereich und
b) Fahrer*innen,
c) davon festangestellte Fahrer*innen.
Es sind zwingend die den Verdingungsunterlagen beiliegenden Formblätter zu verwenden; die Verwendung gilt ausdrücklich als Mindestbedingung. Für Einzelheiten wird auf die näheren Angaben in den Verdingungsunterlagen verwiesen.
Mindestanzahl der einzusetzenden Busse:
Busgröße Los 1 Los 2 Los 3 Los 4 Los 5 Los 6
08-Sitzer 8 6 1 1 4 2
09-16Sitzer 17 6 12 2 27 4
17-25Sitzer 9 2 3 2 10 2
26-50 Sitzer 1 1 1 3 1 1
Bus für mehr
Als 50 Fahrgäste 1 6 3 6 1 6
KMP 3 3 6 1 15 3
26-36 Sitzer 5 6 3 3 7 10
37-50 Sitzer 1 2 1 1 1 1
Gesamt: 45 32 30 19 66 29
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.3.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen. Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Auftragnehmer hat binnen 18 Tagen nach Vertragsschluss (Zugang des Zuschlagsschreibens) eine Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft zu stellen. Hierfür ist das den Verdingungsunterlagen beiliegende Formblatt des Auftraggebers zu verwenden. Die Höhe der Bürgschaftssumme beträgt in den einzelnen Losen:
— Los 1: [Betrag gelöscht] EUR,
— Los 2: [Betrag gelöscht] EUR,
— Los 3: [Betrag gelöscht] EUR,
— Los 4: [Betrag gelöscht] EUR,
— Los 5: [Betrag gelöscht] EUR,
— Los 6: [Betrag gelöscht] EUR.
Abweichend von diesen Beträgen wird die Höhe der Sicherheit für die Vertragserfüllung sowie für Mängelansprüche jedoch auf höchstens 5 % des voraussichtlichen Auftragsvolumens in den einzelnen Losen begrenzt. Das voraussichtliche Auftragsvolumen ergibt sich aus der Berechnung der Angebotspreise auf Basis der Auswertungsmatrix gemäß Anlage 7.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Köln, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zimmer 10.A21
Es dürfen keine Personen bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bildung von Bietergemeinschaften ist zulässig. Hier sind die Bestimmungen gemäß §§ 43-48 VgV zu beachten.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben:
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Sofern der Bieter beabsichtigt, sich zur Herstellung der Eignung anderer Unternehmer zu bedienen: Nachunternehmererklärung des Bieters sowie Verpflichtungserklärung(en) des/der benannten Nachunternehmer(s) für jedes einzelne Los, für das ein Angebot vorgelegt wird. Für die Nachunternehmererklärung und die Verpflichtungserklärung(en) des/der benannten Nachunternehmer(s) sind zwingend die den Verdingungsunterlagen beiliegenden Formblätter zu verwenden; die Verwendung gilt ausdrücklich als Mindestbedingung. Für Einzelheiten wird auf die näheren Angaben in den Verdingungsunterlagen verwiesen.
Sofern ein Angebot für mehr als ein Los vom selben Bieter vorgelegt wird, können Busse (vor allem für Schwimm-, Sport- und Sonderfahrten) auch losübergreifend eingeplant werden. Diese Fahrten finden in der Regel an Wochentagen bzw. zu Tageszeiten statt, zu denen nicht der gesamte Fuhrpark für die jeweiligen Lose benötigt wird. Es wird daher eine Differenz von bis zu 10 % zur jeweiligen Gesamtzahl der in den einzelnen Losen geforderten Busse akzeptiert. Wird der Zuschlag jedoch nur auf ein Los erteilt, gelten die in der Bekanntmachung aufgeführten Mindestzahlen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRYEBD.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Siehe § 160 Absatz 3 GWB:
— innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
— innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Siehe § 135 Absatz 2 GWB:
— 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss.
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU