Rahmenvereinbarung Briefversand für Bundesbehörden in Berlin und Potsdam Referenznummer der Bekanntmachung: B 12.16 - 99108/20/VV: 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Briefversand für Bundesbehörden in Berlin und Potsdam
Briefversand von Bundesbehörden im Raum Berlin-Potsdam.
Die Leistung umfasst im Wesentlichen:
Werktägliche (i.d.R. Mo.-Fr. und ggf. Sa.) Abholung, Transport und Zustellung von:
— Briefen (C6 bis 20 g, C6 bis 50 g, C5 bis 500 g, C4 bis 1000 g),
— Standardisierten Poststücken
— Nachweispflichtigen Sendungen (Einschreiben).
Diese Briefsendungen sind an die Empfänger deutschlandweit, innerhalb der Europäischen Union und weltweit zu versenden.
Die geschätzte Gesamtbedarfsmenge aller Sendungsarten und -formen beträgt ca. 820 000 Briefsendungen über die gesamte Vertragslaufzeit von 31 Monaten. Es sind 11 Behörden bzw. Dienststellen zu bedienen.
Details entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, der Bedarfsträgerliste und dem Vertrag.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lizenz der Bundesnetzagentur gemäß § 6 Postgesetz
Die Lizenz gemäß § 6 Postgesetz der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) für die bundesweite Beförderung ist dem Angebot beizufügen.
Umsatz
Als Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist der Jahresumsatz des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren in der Sparte Versanddienstleistugnen in der Anlage „Anbieterdarstellung“ anzugeben. Der Mindestjahresumsatz muss [Betrag gelöscht] EUR betragen.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 3 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
—— Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
—— Wert des Auftrages,
—— Zeitraum der Leistungserbringung,
—— Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
—— Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung – gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
Eine Vergleichbarkeit der einzutragenden Referenzen ist insgesamt nur gegeben, wenn diese folgende Merkmale aufweisen:
— Alle Referenzen beinhalten zwingend für die normale Briefpost (Sendungsarten 1 bis 4 der Leistungsbeschreibung) die Brieflaufzeit E+2 und umfassen Briefsendungen für das ganze Bundesgebiet,
— Alle 3 angegebene Referenzen dauern zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist jeweils mindestens 12 Monate an.
Für die Referenzen ist die Vorlage „Referenzen“ zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte gegebenenfalls mehrfach.
Es sind nur 3 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Nachweis Qualitätsmanagement
Dem Angebot ist ein Nachweis oder eine Erklärung über ein von unabhängiger Stelle ständig überwachtes System der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements (z. B. DIN EN ISO 9001-2015 ff oder vergleichbar) in Ihrem Unternehmen beizulegen. Der Nachweis muss zum Zeitpunkt „Ende der Angebotsfrist“ gültig sein.
Darstellung der logistischen Infrastruktur
Stellen Sie in einer selbst zu erstellenden Anlage dar, über welches bundesweite logistische Netzwerk (Transport-, Sortierzentralen o.ä.) Sie für die Ausführung des Auftrags verfügen. Geben Sie ferner an, über welche Transportmittel (PKW, LKW, Bahn, Flugzeuge etc.) Sie verfügen und zur Auftragserfüllung einzusetzen beabsichtigen. Erläutern Sie, wie Sie die Abholung der Sendungen organisieren und durchführen und wie die Sendungen während der gesamten Transportkette zwischen Absender- und Empfängerstelle vor unbefugtem Zugriff gesichert werden. Aus den Darstellungen muss für den Auftraggeber plausibel hervorgehen, dass Sie ggf. in Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen die Anforderungen in der Leistungsbeschreibung insbesondere hinsichtlich Einhaltung der Brieflaufzeiten (E+2), aber auch der Rücklaufzeiten einhalten.
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, sämtliche Sendungen
CO2-neutral zu verschicken.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weitere abrufberechtigte Auftraggeber:
Germany Trade and Invest
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Stiftung Preußischer Kulturbesitz – Hauptverwaltung
Staatsbibliothek zu Berlin
Staatliche Museen zu Berlin Preußischer Kulturbesitz
Ibero-Amerikanisches Institut
Staatliches Institut für Musikforschung Preußischer Kulturbesitz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.