Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für de Jahre 2022 und 2023
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 40231
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 211 / 582-1388
Fax: +49 211 / 582-1761
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rheinbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für de Jahre 2022 und 2023
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Belieferung der Rheinbahn AG mit elektrischer Energie aus Ökostrom auf Mittelspannungsebene. Der voraussichtliche Verbrauch beträgt für die Jahre 2022 bis 2023 jeweils ca. 101 GWh/a. Die Lieferung erfolgt für zurzeit insgesamt 68 Marktlokationen. Die Einspeisepunkte der Rheinbahn AG befinden sich im Netzgebiet der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH, Westnetz GmbH, NGN Netzgesellschaft Niederrhein mbH (vormals Stadtwerke Krefeld), wbm Wirtschaftsbetriebe Meerbusch GmbH und Stadtwerke Ratingen GmbH und sind an das Netz der allgemeinen Versorgung angebunden. Nicht Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Netznutzungsverträge mit den jeweils für die Abnahmestellenzuständigen Netzbetreibern; diese Verträge werden von der Rheinbahn bilateral verhandelt.
Düsseldorf
Stromlieferung für 2 Jahre für den gesamten Mittelspannungs-Bedarf der Rheinbahn AG an den jeweiligen Marktlokationen abzüglich etwaiger Eigenerzeugung für den Lieferzeitraum 1.1.2022-31.12.2023.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Teilnahmeantrag hat jeder Bewerber die Formblätter zu verwenden, die dem Bewerber von der ausschreibenden Stelle über die Vergabeplattform [siehe Abschnitt I.3)] zur Verfügung gestellt werden. Diese Unterlagen sind zwingend von den Bewerbern vor der Stellung des Teilnahmeantrages über die elektronische Vergabeplattform herunterzuladen. Besondere Bedingungen für den Teilnahmewettbewerb:
1. Eigenerklärung des Bewerbers zur Eignung (Anlage 6 der Vergabeunterlagen),
2. Eigenerklärung des Bewerbers zum Unternehmen (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) einschließlich Angaben zum Gesamtumsatz (gemäß Jahresabschluss) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Für die Vorlage der Eigenerklärungen nach vorstehender Nr. (1) bis (2) sind die entsprechenden Vordrucke der Vergabestelle (zu beziehen über die elektronische Vergabeplattform gem. Abschnitt I.3)) zu verwenden.
Zu (2): Gesamt-Jahresumsatz mindestens 25 Mio. EUR p. a.
1. Angaben über die Lieferung von Ökostrom (Strom aus erneuerbaren Energiequellen) mit oder ohne Netznutzung an öffentliche, industrielle oder gewerbliche Auftraggeber in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit dem zu vergebenden Stromlieferauftrag vergleichbar sind (Eigenangaben) - Anlage 5 der Vergabeunterlagen.
2. Nachweis einer aktuell gültigen, marktüblichen Haftpflichtversicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 2,5 Millionen EUR für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsjahr. Die Vorlage in unbeglaubigter Kopie ist zulässig. Falls eine Versicherung mit diesen Deckungshöhen derzeit nicht besteht, reicht eine unterschriebene schriftliche, unwiderrufliche und unbedingte Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen, verbunden mit der Erklärung eines Versicherers, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Versicherungsnehmer/Bewerber bereit ist. Die Vorlage der Bereitschaftserklärung des Versicherers in unbeglaubigter Kopie ist zulässig.
Für die Vorlage der Eigenerklärungen nach vorstehender Nr. 1) ist der entsprechende Vordruck der Vergabestelle (zu beziehen über die Vergabeplattform gem. Abschnitt I.3)) zu verwenden. Soweit die Nachweise bzw. Erklärungen nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, hat der Bieter eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Auch bei konzernangehörigen Unternehmen müssen sich die Eignungsnachweise auf das Bewerberunternehmen selbst und nicht lediglich auf konzernzugehörige Mutter-, Tochter- oder Schwesterunternehmen beziehen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn entsprechende Erklärungen der betreffenden Unternehmen vorgelegt werden, durch die sich die betreffenden Unternehmen, auf welche sich der Bieter in seinem Angebot bezogen hat, verpflichten, für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Bieters in vollem Umfang einzustehen, und soweit von konzernzugehörigen Unternehmen nachgewiesen wird, dass diese tatsächlich über die Mittel solcher Einrichtungen, die zur Ausführung des Auftrages erforderlich sind, verfügen können.
Vergleichbar sind Stromlieferaufträge mit einer Lieferung von in Summe 25 GWh/Jahr, davon mindestens eine Referenz mit 10 GWh/Jahr.
Bei Bietergemeinschaften müssen für jedes Mitglied entsprechende Nachweise vorgelegt werden. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d.h. hier werden die vorgenannten Nachweise der einzelnen Mitglieder in Summe bewertet.
Gesamtschuldnerisch haftend.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Eignungsnachweis hat entsprechend der bekannt gemachten Eignungskriterien zu erfolgen. Die Angebote sind nebst Eignungsnachweisen bis zum Schlusstermin für deren Eingang gem. Ziff. IV.2.2) unter Verwendung des mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Angebotssvordrucks ausschließlich im PDF-Format elektronisch über die Vergabeplattform subreport (vgl. Abschnitt I.3) hochzuladen. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Verfahrensablauf: Es wird ein Offenes Verfahren nach § 14 SektVO durchgeführt. Eine öffentliche Submission findet nicht statt. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform subreport (vgl.Abschnitt I.3) einzureichen. Sonstige Kommunikation (Bieterfragen o. ä.) hat – mit Ausnahme etwaiger Aufklärungsgespräche – ebenfalls elektronisch über diese Plattform zu erfolgen. Besondere Anforderungen an elektronische Signaturen werden diesbezüglich nicht gestellt. Die fristgerecht eingegangenen Angebote werden zunächst einer formellen und inhaltlichen Prüfung unterzogen. Die Vergabestelle behält sich vor, nach Auswertung den Bietern schriftlich oder in Aufklärungsgesprächen Fragen zur Aufklärung des Angebotsinhalts zu stellen. Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 51 SektVO bleibt vorbehalten, sofern dadurch der Verfahrensverlauf nicht verzögert wird. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren nachvorheriger Information aller betroffenen Bieter zu ändern, soweit hierdurch keine Wettbewerbsbeeinflussung zu befürchten ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40477
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.