Lieferung Multifunktionsgeräte Referenznummer der Bekanntmachung: 050-2021-020
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herne
NUTS-Code: DEA55 Herne, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 446219
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rku-it.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung Multifunktionsgeräte
Der Auftragnehmer überlässt dem Auftraggeber insgesamt circa 320 fabrikneue digitale Farb- und Schwarz/weiß-Multifunktionsgeräten auf A3- bzw. A4 Basis und Drucker auf A4 Basis zur Nutzung. Die benötigten Geräte sind in verschiedene Leistungsklassen unterteilt.
Er erbringt außerdem dazu gehörige Dienstleistungen. Der Auftraggeber benötigt diese Leistungen für seine Kunden, bei denen es sich ausnahmslos um Unternehmen handelt, die deren Gesellschafter der öffentlichen Hand zuzurechnen sind. Die Leistung ist an diversen Adressen auf dem Gebiet der Standorte Dortmund, Rheinberg, Herne und Bochum zu erbringen.
Alle Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung sowie den Anlagen zu entnehmen.
Rku.it GmbH
Westring 301
44621 Herne
Der Auftragnehmer überlässt dem Auftraggeber insgesamt circa 320 fabrikneue digitale Farb- und Schwarz/weiß-Multifunktionsgeräten auf A3- bzw. A4 Basis und Drucker auf A4 Basis zur Nutzung. Die benötigten Geräte sind in verschiedene Leistungsklassen unterteilt.
Er erbringt außerdem dazu gehörige Dienstleistungen. Der Auftraggeber benötigt diese Leistungen für seine Kunden, bei denen es sich ausnahmslos um Unternehmen handelt, die deren Gesellschafter der öffentlichen Hand zuzurechnen sind. Die Leistung ist an diversen Adressen auf dem Gebiet der Standorte Dortmund, Rheinberg, Herne und Bochum zu erbringen.
Alle Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung sowie den Anlagen zu entnehmen.
Der Vertrag kann einmalig um 12 Monate verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Anlage "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
Anlage "Eigenerklärung MiLoG"
Der Bieter hat mit seinem Angebot 3 Referenzaufträge nachzuweisen. Gemäß "Anlage Referenzen"
Es bestehen an jeden einzelnen Referenzauftrag die folgenden Mindestanforderungen:
— Der Ausführungsbeginn des Referenzauftrags darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht länger als 3 Jahre zurückliegen; und
— Der Referenzauftrag muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist mindestens über einen Zeitraum von 36 Monaten ausgeführt worden sein; und
— Gegenstand des Referenzauftrags muss die Vermietung von Multifunktionsgeräten sowie der Service und die Wartung sein; und
— Der Referenzauftrag muss die Lieferung von mindestens 240 solcher Multifunktionsgeräte in einem Zeitraum von 12 Monaten beinhalten. Bei Aufträgen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten ist es ausreichend, wenn diese Anforderung in einem beliebigen 12-Monats-Zeitraum während der Vertragslaufzeit eingehalten ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Herne
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD1DYBD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.