Überlassung von Softwarelizenzen und Erbringung von Leistungen der Softwarepflege und des Supports für das Produkt ADOBE
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://bwi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Überlassung von Softwarelizenzen und Erbringung von Leistungen der Softwarepflege und des Supports für das Produkt ADOBE
Der Leitungsgegenstand umfasst Folgendes:
— Bezug von zeitlich befristeten Lizenzen,
— Überlassung von Installationsschlüsseln,
— Softwarewartung(Bereitstellung von Folgeversionen),
— Support (Behebung von Fehlern),
Für folgende Produkte
— Adobe Acrobat Standard,
— Adobe Acrobat Pro,
— Adobe AEM Forms.
Der Leitungsgegenstand umfasst Folgendes:
— Bezug von zeitlich befristeten Lizenzen,
— Überlassung von Installationsschlüsseln,
— Softwarewartung(Bereitstellung von Folgeversionen),
— Support (Behebung von Fehlern),
Für folgende Produkte
— Adobe Acrobat Standard,
— Adobe Acrobat Pro,
— Adobe AEM Forms.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Die BWI GmbH hat die Leistungen auf der Grundlage eines wegen äußerster Dringlichkeit gebotenen Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb (§ 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV) vergeben. Die beschriebene Beschaffungsmaßnahme war objektiv erforderlich, um Gefahren für Leib und Leben von Angehörigen der Bundeswehr im laufenden Einsatz-, Ausbildungs-, Übungs- und Dienstbetrieb auszuschließen, die dann eingetreten wären, wenn Prozesse der Logistik, der Organisation und des Personalswesens, des Vertrags-, Haushalts- und Beschaffungswesens und Prozesse und Workflows im allgemeinen Dienstbetrieb dadurch erheblich gestört geworden wären, dass die zu beschaffenden Leistungen für die Produkte Adobe Acrobat Standard, Acrobat Professional und Adobe AEM Forms Designer nicht mehr im laufenden Betrieb hätten bereitgestellt werden können.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Überlassung von Softwarelizenzen und Erbringung von Leistungen der Softwarepflege und des Supports für das Produkt ADOBE
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de