Privatwirtschaftliche Unternehmen und ihre Wohnungsbestände in Deutschland Referenznummer der Bekanntmachung: 10.04.04-21.190
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bbsr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Privatwirtschaftliche Unternehmen und ihre Wohnungsbestände in Deutschland
Der deutsche Wohnungsmarkt wird zu einem großen Teil von Mietwohnungen geprägt. Kennzeichnend für den Mietwohnungsmarkt ist die Vielfalt an Anbietergruppen, die Wohnungen vermieten. Hierzu zählen neben der mit Abstand größten Gruppe der Privatpersonen verschiedene professionelle Anbietergruppen, unter anderem privatwirtschaftlichen Unternehmen. Laut Gebäude- und Wohnungszählung aus dem Jahr 2011 sind privatwirtschaftliche Unternehmen Eigentümer von rund 3,15 Mio. Mietwohnungen in Deutschland. Sie sind damit die größte professionelle Anbietergruppe. Ihre Bestände liegen zu einem bedeutenden Anteil in Groß- und Mittelstädten und damit besonders häufig in Wohnungsmärkten, die über die letzten Jahre von einer zunehmenden Anspannung betroffen sind.
Das BBSR beobachtet seit vielen Jahren verschiedene Anbietergruppen auf dem Wohnungsmarkt. Dazu hat es u. a. die Kommunen seit 2009 im regelmäßigen Abstand von 3 Jahren zu ihren Wohnungsbeständen befragt. 2011 wurde eine Befragung der Privateigentümer von Mietwohnungen durchgeführt. Im Jahr 2018 wurden zudem erstmalig in einer Befragung der privatwirtschaftlichen Unternehmen Informationen zu dieser Anbietergruppe erfasst. 173 Unternehmen mit insgesamt rund 700 000 Wohnungen nahmen an der Befragung teil. Zum Ende des Jahres 2021 sollen die drei größten Anbietergruppen von Mietwohnraum parallel befragt werden.
Mit dem vorliegenden Forschungsprojekt sollen Informationen zum Bewirtschaftungs- und Investitionsverhalten zur Anbietergruppe der privatwirtschaftlichen Unternehmen erhoben werden. Insbesondere soll das Mietpreisverhalten vor dem Hintergrund der veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen in den Blick genommen werden. Dabei soll zum einen auf den Erfahrungen und Ergebnissen der Befragung von 2018 aufgebaut werden, um Zeitvergleiche vornehmen zu können. Zum anderen sollen Querbezüge zu den zeitgleich durchgeführten Befragungen der kommunalen und privaten Eigentümer möglich sein.
Siehe „Leistungsbeschreibung“.
Siehe „Leistungsbeschreibung“.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016-2017 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016-2017 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Siehe „Eignungskriterien“
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weitere verbindliche Regelungen siehe „Informationen zur Vergabe“.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.