Objekt- und Fachplanung Erweiterung Trainingsplätze Sportpark Berg Fidel Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0082-67
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/startseite.html
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/
Abschnitt II: Gegenstand
Objekt- und Fachplanung Erweiterung Trainingsplätze Sportpark Berg Fidel
Die Stadt Münster beabsichtigt eine Erweiterung des Trainingsgeländes im Sportpark Berg Fidel in unmittelbarer Nachbarschaft zum Stadion an der Hammer Straße, dessen Hauptnutzer der SC Preußen Münster ist. Das Trainingsgelände wird derzeit sehr stark genutzt, eine Erweiterung der Kapazitäten ist dringend notwendig.
Der durch die Stadt Münster aufgestellte Bebauungsplan Nr. 568 zum Sportpark Berg Fidel aus dem Juli 2018 dient dem Ziel, den heutigen Standort inklusive Stadion und dessen Umfeld zu modernisieren und auszubauen sowie verbesserte Trainingsbedingungen am heutigen Standort zu schaffen. In diesem Bebauungsplan sind zusätzlich zu den beiden bestehenden Trainingsplätzen zwei weitere Trainingsplätze eingeplant. Um die Möglichkeit zu eröffnen, den Standort als Nachwuchsleistungszentrum aufzubauen, sind die zwei zusätzlichen Trainingsplätze nötig, um den derzeit gültigen Mindestanforderungen der Deutschen-Fußball-Liga (DFL) an ein Nachwuchsleistungszentrum für einen Fußballclub der – langfristig angestrebten – 2. Bundesliga gerecht zu werden.
Hierfür soll einer der Plätze als Kunstrasenplatz, der andere als Naturrasenplatz gebaut werden, jeweils mit zugehörigen Flutlicht- und Beregnungsanlagen. Da die Plätze ganzjährig bespielbar sein müssen, soll für den Naturrasenplatz eine Rasenheizung vorgesehen werden.
Nordwestlich angrenzend an die beiden Trainingsfelder ist im Bebauungsplan eine Beachvolleyballanlage vorgesehen. Diese soll im Rahmen der Maßnahme ebenfalls errichtet werden, um das Angebot an Freizeitsportmöglichkeiten in Berg Fidel zu verbessern.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Gesamtvergabe der Objektplanungsleistungen zum Leistungsbild Freianlagen zusammen mit den Fachplanungsleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung (insb. für die Beregnungsanlagen, die Rasenheizung und die Elektroanlagen einschließlich der Flutlichtanlage) und zum Leistungsbild Tragwerksplanung (insb. für Ballfangzäune, Flutlichtmasten und Stützmauern).
Vorgesehen ist eine stufenweise Beauftragung (siehe dazu näher Abschnitt II.2.11 dieser Bekanntmachung) aller Leistungsphasen.
II.2.14)
Zusätzliche Angaben
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Münster
Die Vergabe umfasst die Objektplanung zum Leistungsbild Freianlagen gemäß Teil 3 Abschnitt 2 der HOAI sowie von Fachplanungsleistungen zu den Leistungsbilder Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitte 1 und 2 der HOAI für die in Abschnitt II.1.4 näher beschriebene Erweiterung des Trainingsgeländes im Sportpark Berg Fidel in Münster.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen (Näheres hierzu siehe Abschnitt II.2.11).
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1. Referenzen über vergleichbare Planungsleistungen für Freianlagen in den letzten 8 Jahren (Gewicht 80 %), Unterkriterien:
1.1. Erfüllung der folgenden Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit der Referenz – Grundkriterium – (Gewicht 15 %):
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war der Neubau oder die Erweiterung einer Außensportanlage mit (mindestens) einem Natur- oder Kunstrasenspielfeld.
b) Für dieses Vorhaben wurde mindestens eine der Leistungsphasen 1 bis 8 zum Leistungsbild Objektplanung Freianlagen bearbeitet und ist abgeschlossen. Als Abschluss der jeweiligen Leistungsphase gilt dabei jeweils die vollständige Erbringung der Planungsleistungen (deren Abnahme ist nicht entscheidend); bei LPh 8 genügt als Abschluss die Baufertigstellung, unter der die werkvertragliche Abnahme (ggf. unter Mängelvorbehalt) der letzten Bauausführungsleistung verstanden wird.
c) Die Freianlage entsprach mind. der Honorarzone III gemäß HOAI.
d) Die Summe der Baukosten (entsprechend KG 500 der DIN 276) betrug mind. [Betrag gelöscht] EUR (ohne MwSt.).
e) Die Planungsleistungen wurden nicht vor dem 1.1.2013 beendet und auch eine eventuell bereits erfolgte Baufertigstellung (siehe b) lag nicht vor dem 1.1.2013.
1.2. zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Umfang der bearbeiteten und abgeschlossenen Leistungsphasen zum Leistungsbild Freianlagen (Gewicht 20 %);
1.3. zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Gegenstand der Planungsleistungen war auch die Planung einer Regenwasserrückhaltung (Gewicht 10 %);
1.4. zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Gegenstand der Planungsleistungen war auch die Fachplanung (einschließlich Tragwerksplanung) für eine neue Flutlichtanlage (Gewicht 10 %);
1.5. zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Gegenstand der Planungsleistungen war auch die Fachplanung für eine neue Rasenheizung (Gewicht 10 %);
1.6. zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Höheres Baukostenvolumen (netto ohne MwSt. und Nebenkosten) (Gewicht 10 %);
1.7. zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Durchführung der Bauvergaben entsprechend VOB/A bzw. vergleichbaren öffentlichen Vergabebestimmungen eines anderen EU/EWR-Mitgliedstaats (Gewicht 5 %).
2. Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 15 %) mit den Unterkriterien:
2.1. aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Landschaftsarchitekt/in bzw. der Befugnis, im Inland als Landschaftsarchitekt/in tätig zu werden (Gewicht 3 %);
2.2. aktuelle Gesamtanzahl aller Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Landschaftsarchitektur, Landschaftsbau oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 3 %);
2.3. aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Abschluss als Ingenieur/in oder Techniker/in der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 3 %);
2.4. aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Abschluss als Ingenieur/in oder Techniker/in der Fachrichtung Elektrotechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 3 %);
2.5. aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Abschluss als Bauingenieur/in der Fachrichtung Tragwerksplanung, konstruktiver Ingenieurbau oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 3 %).
3. Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 5 %) mit den Unterkriterien:
3.1. durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 3 %);
3.2. Jahresgesamtumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (Gewicht 2 %).
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 4 beauftragt. Die Leistungsphasen 5 bis 9 beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufsqualifikation als Landschaftsarchitekt/in (siehe Abschnitt III.2.1.)
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist der durchschnittliche Jahresgesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung im Bewerbungsformular.
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1. Referenzen über vergleichbare Planungsleistungen in den letzten 8 Jahren; diese müssen folgende Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war der Neubau oder die Erweiterung einer Außensportanlage mit (mindestens) einem Natur- oder Kunstrasenspielfeld.
b) Für dieses Vorhaben wurde mindestens eine der Leistungsphasen 1 bis 8 zum Leistungsbild Objektplanung Freianlagen bearbeitet und ist abgeschlossen. Als Abschluss der jeweiligen Leistungsphase gilt dabei jeweils die vollständige Erbringung der Planungsleistungen (deren Abnahme ist nicht entscheidend); bei LPh 8 genügt als Abschluss die Baufertigstellung, unter der die werkvertragliche Abnahme (ggf. unter Mängelvorbehalt) der letzten Bauausführungsleistung verstanden wird.
c) Die Freianlage entsprach mind. der Honorarzone III gemäß HOAI.
d) Die Summe der Baukosten (entsprechend KG 500 der DIN 276) betrug mind. [Betrag gelöscht] EUR (ohne MwSt.).
e) Die Planungsleistungen wurden nicht vor dem 1.1.2013 beendet und auch eine eventuell bereits erfolgte Baufertigstellung (siehe b) lag nicht vor dem 1.1.2013.
2. Angabe der Anzahl fester Mitarbeiter/innen (jeweils durchschnittlich für die Jahre 2018 bis 2020 sowie aktuell) für folgende Mitarbeitergruppen:
a) Landschaftsarchitekten;
b) sonstige Hochschulabsolventen der Fachrichtung Landschaftsarchitektur, Landschaftsbau oder einer vergleichbaren Fachrichtung;
c) Bauingenieure der Fachrichtung Tragwerksplanung, konstruktiver Ingenieurbau oder einer vergleichbaren Fachrichtung;
d) Ingenieure und Techniker der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung;
e) Ingenieure und Techniker der Fachrichtung Elektrotechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular
Die nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche unter Ziffer 1 genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 2 bis 8 des Leistungsbildes Freianlagen abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Die genannten Leistungsphasen müssen dabei abschließend bearbeitet sein; bei LPh 8 genügt bereits die Fertigstellung der Baumaßnahme (vertragliche Abnahme der letzten Bauausführungsleistungen durch den Bauherrn, ggf. unter Mängelvorbehalt).
Die zu Ziffer 2 anzugebende Anzahl fester Mitarbeiter/innen in den einzelnen Mitarbeitergruppen darf (umgerechnet in Vollzeitstellen) jeweils nicht unter folgenden Werten liegen, und zwar sowohl im Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2020 als auch aktuell:
a) Landschaftsarchitekten mind. 2,0 Mitarbeiter/innen;
b) Gesamtzahl aller Hochschulabsolventen der Fachrichtung Landschaftsarchitektur, Landschaftsbau oder einer vergleichbaren Fachrichtung mind. 4,0 Mitarbeiter/innen;
c) Bauingenieure der Fachrichtung Tragwerksplanung, konstruktiver Ingenieurbau oder einer vergleichbaren Fachrichtung mind. 2,0 Mitarbeiter/innen;
d) Ingenieure und Techniker der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung mind. 2,0 Mitarbeiter/innen;
e) Ingenieure und Techniker der Fachrichtung Elektrotechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung mind. 2,0 Mitarbeiter/innen.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Landschaftsarchitekt/in tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar.
Rückfragen werden nur über den Vergabemarktplatz NRW (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden hierüber unaufgefordert informiert; eine entsprechende Registrierung und Freischaltung wird deshalb dringend empfohlen. Alle übrigen Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig den Vergabemarktplatz NRW aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationsschreiben abzurufen.
VI.4)
Hinweise zur Datenverarbeitung nach Artikel 13 bzw. 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Kontaktdaten der für die Verarbeitung verantwortlichen Stelle: Stadt Münster, Rechts- und Ausländeramt, Zentrales Vergabemanagement, 48127 Münster, E-Mail: [removed]
Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten: Die behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadtverwaltung Münster ist zu erreichen unter der Anschrift Stadt Münster, 48127 Münster, bzw. unter [removed]
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage: Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen im Sinne des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO. Für die gesetzlich gebotene transparente und diskriminierungsfreie Auswahl des günstigsten Anbieters der von der Stadt nachgefragten Waren, Werke oder Dienste ist es zwingend notwendig, die personenbezogenen Daten der Bieter (bei Unternehmen: deren Vertreter) zu speichern und zu verwenden.
Datenkategorien und Datenherkunft:
— Anrede, Vorname, Nachname, ggfs. Unternehmensbezeichnung,
— ggf. gültige E-Mail-Adresse,
— Anschrift,
— Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk).
Vollständige Angebots- oder Teilnahmeanträge
— Weitere Informationen, die für die Bearbeitung Ihrer Anfrage/ Ihres Angebots / Ihres Teilnahmeantrags notwendig sind.
Zu einer Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte kann es kommen, wenn Bieter Beschwerden gegen die Entscheidung erheben, mit wem die Stadt Münster den Vertrag schließen will.
Dauer der Speicherung: Bis zum Abschluss des im Wettbewerb stehenden Vertrags. Ggf. länger, wenn die Stadt Münster nach spezial gesetzlichen Vorschriften zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder Bieter in eine darüber hinaus gehende Speicherung nach Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 a) DSGVO eingewilligt haben.
Rechte der betroffenen Person:
Bei entsprechendem Identitätsnachweis können Interessenten bzw. Bieter bei der eingangs genannten Stelle jederzeit:
1. Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen für welchen Zweck und für welche voraussichtliche Dauer verarbeiten,
2. Berichtigung verlangen, sofern Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten,
3. Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen, sofern sie für den Zweck, zu dem sie erhoben wurden, oder zur Verteidigung von Rechten der Stadt Münster nicht mehr notwendig sind. Das Recht zur Löschung besteht nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO.
4. Einschränkung der Datenverarbeitung nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO verlangen,
5. Verlangen, personenbezogenen Daten, die uns bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln,
6. Widerspruch gegen bestimmte Datenverarbeitungen nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO einlegen.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:
Wer der Ansicht ist, dass seine personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig verarbeitet werden, kann sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.
Die Kontaktdaten der für die Stadt Münster zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf (Hausanschrift: Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf), Tel. 0211/38424-0, Fax 0211/38424-10, E-Mail: [removed]
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDY6Y2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/startseite/themen/Vergabekammer/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/ausschreibungen.html