FE 82.0743/2020 — Verkehrssicherheits-Indikatoren auf der Basis von Nutzungsgraden von sicherheitsrelevanten Assistenzsystemen und automatisierten Fahrfunktionen — Konzeptentwicklung und Vorstudie Referenznummer der Bekanntmachung: Z2mg-FE 82.0743/2020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 82.0743/2020 — Verkehrssicherheits-Indikatoren auf der Basis von Nutzungsgraden von sicherheitsrelevanten Assistenzsystemen und automatisierten Fahrfunktionen — Konzeptentwicklung und Vorstudie
FE 82.0743/2020 — „Verkehrssicherheits-Indikatoren auf der Basis von Nutzungsgraden von sicherheitsrelevanten Assistenzsystemen und automatisierten Fahrfunktionen — Konzeptentwicklung und Vorstudie".
Als Beitrag zum Themenfeld Verkehrssicherheitsindikatoren soll ein Forschungsprojekt zu Nutzungsgraden von sicherheitsrelevanten Assistenzsystemen und automatisierten Fahrfunktionen durchgeführt werden.
Angesichts unterschiedlicher Aktivierungsmodi der Systeme kann nicht zwangsläufig davon ausgegangen werden, dass ein System im Bedarfsfall tatsächlich aktiviert ist und zur Anwendung kommt. Bei einigen Systemen erfolgt ein systemseitig ausgelöster aktiver Eingriff. Andere Systeme, wie z. B. automatisierte Fahrfunktionen, müssen manuell aktiviert werden. Darüber hinaus ist im realen Fahrbetrieb erkennbar, dass manche Systeme vom Fahrer abgeschaltet werden. Die Akzeptanz der Systeme beeinflusst also auch das Fahrerverhalten im Hinblick auf die tatsächliche Nutzung der Systeme.
Aus der Forschungsliteratur sind Nutzungsgrade in unterschiedlichen Definitionen als Indikatoren bekannt. Für eine Verwendung als Verkehrssicherheitsindikator auf nationaler Ebene stellen sich primär Fragen hinsichtlich einer geeigneten Definition des Indikators, des zugehörigen Konzepts zur Datenerhebung und der organisatorischen Implementierung für eine wiederkehrende Bereitstellung des Indikators.
Zur Beantwortung dieser Fragen soll eine Studie durchgeführt werden, die Lösungen für die Sammlung, Beschreibung und Ableitung möglicher Indikatoren zu Nutzungsgraden der genannten Systeme aufzeigt und beurteilt. In der Studie sollen Indikatoren gesammelt, in ihrer Definition bei Bedarf angepasst und anhand von Auswahlkriterien auf ihre Eignung untersucht werden. Es sind Erhebungskonzepte (Befragung, objektive Messung) abzuleiten und den Indikatoren zuzuordnen. Für ausgewählte Indikatoren, deren Daten über Befragungen erhoben werden können, soll im Anschluss die Machbarkeit anhand einer kleinen Feldstudie überprüft werden. Aus den Ergebnissen ist ein finaler Vorschlag für den/die Indikatoren und geeignete Erhebungskonzepte abzuleiten.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum) Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen und
— ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
1) Kenntnisse und Erfahrung im Bereich Verkehrs-sicherheitsmanagement und in der Beurteilung von Verkehrssicherheit im Straßenverkehr in Deutschland, insbesondere hinsichtlich des Sicherungsverhaltens von Verkehrsteilnehmern, nachzuweisen durch mind. 1 wiss. Veröffentlichung in den letzten 5 Jahren - (Referenzliste 1),
2) Kenntnisse und Erfahrung in der systematischen Ableitung von Verkehrssicherheitsindikatoren und in der Methodik zugehöriger Erhebungskonzepte, nachzuweisen durch mind. 1 wiss. Veröffentlichung in den letzten 5 Jahren - (Referenzliste 2),
3) Kenntnisse und Erfahrung im Bereich Fahrerassistenz- und Fahrerinformationssysteme, insbesondere im Hinblick auf die Menschmaschineinteraktion, nachzuweisen durch mind. 1 wiss. Veröffentlichung in den letzten 5 Jahren - (Referenzliste 3),
4) Kenntnisse und Erfahrung in der Durchführung von großangelegten Befragungsstudien,
nachzuweisen durch mind. 1 wiss. Veröffentlichung in den letzten 5 Jahren - (Referenzliste 4),
5) Kenntnisse und Erfahrung im Erstellen wissenschaftlicher Berichte und Dokumentationen von komplexen Sachverhalten, nachzuweisen durch mind. 3 wiss. Veröffentlichungen in den letzten 5 Jahren - (Referenzliste 5).
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB:
Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber,
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.