Durchführung von Einlasskontrollen und Sicherheitsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 11.1/ZV187/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unna
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59425
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-unna.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von Einlasskontrollen und Sicherheitsdienstleistungen
Einlasskontrollen und Sicherheitsdienstleistungen gem. Leistungsbeschreibung an mehreren Objekten.
Kreisweit
Einlasskontrollen und Sicherheitsdienstleistungen gem. Leistungsbeschreibung an mehreren Objekten.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklung des Infektionsgeschehens mit dem Coronavirus besteht eine äußerste Notwendigkeit und Dringlichkeit für die Bereitstellung der ausgeschriebenen Dienstleistung. Diese dienen der Sicherstellung und Aufrechterhaltung eines geregelten Dienstbetriebs.
Die Wahl des Vergabeverfahrens, deren Durchführung und die gesetzten Fristen tragen der o. b. Dringlichkeit Rechnung und erfolgen auf der Grundlage des gemeinsamen Runderlasses des Ministeriums der Finanzen und des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW vom 27.3.2020 zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Werne
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59368
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter erfolgt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter www.vergabe.metropoleruhr.de. Das gilt auch für Bieteranfragen. Nur die bei der Vergabeplattform vollständig registrierten Bieter werden (automatisch) über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren informiert. Es besteht keine Registrierungspflicht. Registriert sich der Bieter nicht, ist er aber verpflichtet, sich regelmäßig selbständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen und deren Beantwortung oder sonstige Informationen zum Vergabeverfahren über die vorgenannte Vergabeplattform zu informieren und die Seiten entsprechend zu kontrollieren.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD5DY45.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein Bieter, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Tagen gegenüber dem Auftraggeber rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden. Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers zustellen. (Vgl. § 160 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung der Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung auf elektronischem Wege oder durch Telefax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).