EZ Weißenburger Str., Gewerk: Netzdienliche Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 1505479
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dew21.de
Abschnitt II: Gegenstand
EZ Weißenburger Str., Gewerk: Netzdienliche Anlagen
Umbau der Dortmunder Wärmeversorgung und Errichtung der Energiezentrale Weißenburger Str. in Dortmund Derzeit erfolgt die Wärmeversorgung der Dortmunder Innenstadt über ein überwiegend in den 50iger Jahren erbautes Dampfnetz. Dieses Dampfnetz wird durch ein neues Fernwärmesystem ersetzt. Die Wärmeerzeugung für dieses neue Fernwärmenetz wird künftig durch mehrere moderne Heizwerke/Heizkraftwerke erfolgen.
Eines dieser Heizwerke ist die Energiezentrale Weißenburger Str., die auf einer Freifläche auf einem vorhandenen Kraftwerksgelände errichtet wird.
Der Gesamtumfang der, für die Errichtung der Energiezentrale Weißenburger Str., erforderlichen Leistungen, wird gewerkspezifisch ausgeschrieben.
Hier ausgeschrieben wird die Herstellung der netzdienlichen Anlagen für das Fernwärmenetz, bestehend aus Druckhalteanlage und Wasseraufbereitungsanlage, die im Heizhaus Weißenburger Str. mit aufgestellt werden.
Beide Anlagen sind jeweils als eigene Lose in der Gesamtausschreibung enthalten.
Es wird dem Bieter freigestellt beide Lose oder nur ein Los anzubieten.
Es werden max. 2 Lose vergeben.
Herstellung Druckhalteanlage – Lieferung, Montage und Inbetriebnahme
Drtmunder Energie und Wasserversorgung
Weißenburger Straße
44135 Dortmund
Los 1: Druckhalteanlage
— Lieferung, Montage und Inbetriebnahme, bestehend aus Netzwasser-Ausdehnbehältergruppe, Druckhaltepumpen, Rohrleitungen, Armaturen, Elektro- und MSR-Technik.
Fernwärme-Netzwasseraufbereitung – Lieferung, Montage und Inbetriebnahme
Los 2: Fernwärme-Netzwasseraufbereitung – Lieferung, Montage und Inbetriebnahme, bestehend aus der Wasseraufbereitungsanlage, den N2-Generatoren, Drucklufterzeugern, Rohrleitungen, Armaturen, Elektro- und MSR-Technik.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichen in diesem Teilnahmewettbewerb sind:
a) Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen 124 (alternative Medien z. B. Präqualifikationsplattformen werden nicht ausgewertet, die Unterlagen sind auf die Maßnahme bezogen einzureichen).
Aa) 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschließlich Angaben der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmern; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angaben zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
b) Angaben zu Arbeitskräften:
Neben der Eigenerklärung, die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Bei Überschreitung des vereinbarten Liefertermins hat der Auftragnehmer für jeden Werktag des Verzuges 0,2 % der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer zu zahlen; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt.
Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistung entspricht.
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 % der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
Für Mängelansprüche ist eine Sicherheit zu leisten.
Sie beträgt 3 Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahmen (vorläufige Abrechnungssumme).
Pönalisiert werden folgende Termine:
Endtermin: 15.10.2021 sowie der 17.8.2021 betreffs der Lieferung und Montage der Druckbehälter.
Bei Überschreitung des vereinbarten Liefertermins hat der Auftragnehmer für jeden Werktag des Verzuges 0,2 % der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer zu zahlen; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt.
Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistung entspricht.
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 % der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
Für Mängelansprüche ist eine Sicherheit zu leisten.
Sie beträgt 3 Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahmen (vorläufige Abrechnungssumme).
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 5 Jahre.
Haftpflichtversicherung:
Innerhalb von 2 Wochen nach Zuschlagserteilung weist der AN das Bestehen einer ausreichenden Haftpflichtversicherung nach.
Mindestversicherungssumme [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden).
Die Urkalkulation ist nach Auftragsvergabe innerhalb von 14 Tagen dem AG vorzulegen.
Zahlung (§ 16 VOB/B)
Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B auf den Eintritt des Verzuges gemäß § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B verlängert auf 60 Tage.
Gesamtschuldnerisch haftend unter Benennung eines bevollmächtigten Vertreters und der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft. Hinweis: Die Beteiligung eines Unternehmens in verschiedenen Bewerber-/Bietergemeinschaften ist unzulässig. Die Beteiligung eines Unternehmens sowohl als Bewerber/Bieter oder als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft wie auch als Nachunternehmer eines anderen Bewerbers/Bieters oder einer anderen Bewerber/Bietergemeinschaft ist ebenfalls unzulässig, wenn der Bewerber/Bieter oder die Bewerber-/Bietergemeinschaft nicht spätestens mit seinem/ihrem Angebot nachweisen kann, dass er/sie keine Kenntnis von dem Angebotspreis und der Angebotskalkulation des jeweils anderen Bewerbers/Bieters bzw. der anderen Bewerber-/Bietergemeinschaft erhält.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDFDY5S
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland