Neuanmietung Zentralstandort HSPV NRW Referenznummer der Bekanntmachung: 211.21.1
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45886
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 209 / 1659-0
Fax: +49 209 / 1659-2299
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hspv.nrw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neuanmietung Zentralstandort HSPV NRW
Der Auftraggeber bzw. Mieter ist das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des Innern NRW (IM NRW), dieses vertreten durch die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW (HSPV NRW), Haidekamp 73, 45886 Gelsenkirchen und diese vertreten durch ihren Präsidenten.
An der HSPV NRW werden an 10 Studienorten (Aachen, Bielefeld, Duisburg, Dortmund, Gelsenkirchen, Hagen, Herne, Köln, Münster und Mülheim an der Ruhr) rund 13 000 Studierende der Polizei, der Landesverwaltung, der Kommunalverwaltung und der Rentenversicherung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst ausgebildet.
Mit derzeit rund 13 000 Studierenden an 10 Studienorten (Aachen, Bielefeld, Dortmund, Duisburg, Gelsenkirchen, Hagen, Köln, Münster, Mühlheim und Herne) ist die HSPV NRW die größte interne Fachhochschule der Länder in Deutschland. Knapp 300 hauptamtlich Lehrende und ca. 1 400 Lehrbeauftragte geben ihr Wissen und ihre Praxiserfahrungen an den Nachwuchs weiter.
Dabei werden 6 Bachelorstudiengänge angeboten: Staatlicher Verwaltungsdienst – Allgemeine Verwaltung (LL.B.), Polizeivollzugsdienst (B.A.), Kommunaler Verwaltungsdienst – Allgemeine Verwaltung (LL.B.), Kommunaler Verwaltungsdienst – Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre (B.A.), Verwaltungsinformatik (B.A.) und Rentenversicherung (LL.B.). Des Weiteren bietet die HSPV NRW einen eigenen Masterstudiengang, den Master of Public Management (MPM), an.
Die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW (HSPV NRW) beabsichtigt die verschiedenen Studienorte der Verbundabteilung Gelsenkirchen in Nordrhein-Westfalen (Gelsenkirchen, Herne, Dortmund und Hagen) zu einem Hochschulcampus inkl. Zentralverwaltung zusammenzufügen. Zu diesem Zweck soll ein neuer Gebäudekomplex angemietet und bis zum 1.6.2025 übergeben werden. Sofern Mietereinbauten jedoch vor Übergabe eingebracht werden können, kann der Übergabetermin auch erst zum 1.8.2025 stattfinden. Semesterbeginn ist der 1.9.2025. Ab diesem Zeitpunkt sind keine weiteren Arbeiten in dem Gebäude möglich.
Der Mietvertrag soll eine Laufzeit von 15, 20 oder 25 Jahren haben, jeweils mit der Option für den Auftraggeber, den Vertrag einmalig um 5 Jahre zu verlängern, sowie einer automatischen Verlängerung des Mietverhältnisses um jeweils 1 Jahr; die genaue Laufzeit ist Verhandlungsgegenstand. Zur Kalkulation des Erstangebotspreises ist eine Laufzeit von 15, 20 und 25 Jahren zugrunde zu legen (siehe Z. 6.1 der Bewerbungsbedingungen).
Die Immobilie muss dem Raum- und Flächenbedarf sowie den funktionalen, qualitativen und wirtschaftlichen Anforderungen der HSPV NRW genügen. Das Projekt kann dabei entweder durch Umbau, Sanierung und Modernisierung einer Bestandsimmobilie, durch Anpassung eines bereits im Bau befindlichen Objekts oder durch Planung und Neubau einer speziell auf die Bedürfnisse der HSPV NRW zugeschnittenen Immobilie verwirklicht werden.
Der Mieter beabsichtigt auf den Flächen eine moderne Arbeitswelt für seine Arbeitgeberattraktivität, Work-Life-Balance, Wissen und Lernen, Digitalisierung und Flexibilität, sowie mobilem Arbeiten, Multi Space Flächen zu realisieren. Hierfür wird er geeignete Ausstattung selbst beschaffen. Aufgrund des Verantwortungsbewusstseins im Themenbereich Nachhaltigkeit sowie der Reduzierung von Nebenkosten und der damit verbundenen Ressourcenschonung wird mindestens eine DNGB Gold oder eine gleichwertige Zertifizierung des Gebäudes vorausgesetzt. Darüber hinaus werden weitere Maßnahmen für eine nachhaltige Immobilie vereinbart. Bei der Auswahl des Standortes sowie des Grundstückes ist der Campus-Charakter von äußerster Wichtigkeit. Die Hochschule soll sowohl im Innen- als auch im Außenbereich eine Begegnungsstätte mit Wohlfühlcharakter werden, in welcher sich sowohl Studierende als auch Lehrkräfte und Mitarbeiter gerne aufhalten.
Das vom IM NRW genehmigte Raumprogramm weist eine Programmfläche von ca. 19 106 m2 aus, wovon 4 012 m2 auf die Flächen der Zentralverwaltung mit Unterbringung der Hochschulleitung entfallen. Unter Berücksichtigung von Nebenflächen, Verkehrsflächen, Technischen Funktionsflächen etc. kann – entwurfsabhängig – von einer Bruttogrundfläche von ca. 30 570 m2 ausgegangen werden. Etwa 8 060 m2 der Programmfläche nehmen gleichförmige Kursräume (ca. 73 m2 je Raum) ein. Weitere spezifische Arbeitsräume, Büros für Verwaltung und Dozenten sowie zentrale Flächen (u. a. Bibliothek, Foyer, Kantine etc.) komplettieren das Raumprogramm.
Da für die HSPV NRW der Zentralstandort von besonderer Bedeutung ist, wird sie nur solche Bewerber zur Abgabe eines ersten Angebotes auffordern, die bereits mit ihrem Teilnahmeantrag nachweisen, dass sie - als Bestandteil ihrer betrieblichen Ausstattung - über ein geeignetes Grundstück verfügen, auf dem die HSPV NRW zukünftig adäquat untergebracht werden kann.
Das mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisende Grundstück muss für die Auftragsausführung auch tatsächlich zur Verfügung stehen und dementsprechend eingesetzt werden. Zudem ist eine Auswechslung des Grundstücks, die Benennung eines Ersatzgrundstücks o.ä. nach der Beendigung des Teilnahmewettbewerbs ausgeschlossen. Stellt sich nach der Beendigung des Teilnahmewettbewerbs heraus, dass das Grundstück dem betreffenden Bieter wider Erwarten doch nicht zur Verfügung stehen wird, so handelt es sich um einen nachträglich bekannt werdenden Eignungsmangel dieses Bieters, der zwingend zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führt.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach Maßgabe zweier Wertungsteile.
Wertungsteil 1: Referenzangaben
1.1: Die referenzierte Projektentwicklung ist auf Basis einer Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB bzw. Technischen Mieterbaubeschreibung) erfolgt.
— bei Erfüllung 10 Punkte,
— bei Nichterfüllung 0 Punkte.
1.2: Größe der Mietfläche GIF (MF/G 1+2) der referenzierten Projektentwicklung
— bei einer Mietfläche von 5 000 m2 oder weniger nach GIF (MF/G 1+2) erhält der Bewerber 0 Punkte,
— bei einer Mietfläche von 20 000 m2 oder mehr nach GIF (MF/G 1+2) erhält der Bewerber 25 Punkte,
— bei einer Mietfläche zwischen 20 000 m2 und 5 000,01 m2 wird die Punktzahl durch lineare Interpolation zweistellig nach dem Komma ermittelt.
1.3: Investierte Baukosten KG 200-500 der referenzierten Projektentwicklung
— Die volle Punktzahl erhält der Bewerber, wenn die referenzierte Projektentwicklung Baukosten der KG 200-500 nach DIN 276 von 50 Mio. netto oder mehr aufweist,
— Bei Baukosten der KG 200-500 weniger oder gleich 10 Mio. EUR netto erhält der Bewerber 0 Punkte,
— Bei Baukosten der KG 200-500 zwischen 50 Mio. EUR und 10 Mio. EUR netto wird die Punktzahl durch lineare Interpolation zweistellig nach dem Komma ermittelt.
1.4: Die Referenz enthält die Projektentwicklung einer Bildungseinrichtung und/oder eines Instituts inkl. vorausgehender Planung LPH 1-5 nach HOAI
— bei Erfüllung 10 Punkte,
— bei Nichterfüllung 0 Punkte.
1.5: Projektentwicklung mit mind. DGNB Gold oder gleichwertige internationale Zertifizierung
— bei Erfüllung 5 Punkte,
— bei Nichterfüllung 0 Punkte.
Wertungsteil 2: Betriebliche Ausstattung in Gestalt des zu entwickelnden Grundstücks
2.1: Unmittelbare Nähe zu einem Bahnhof mit Anbindungsqualität Regionalbahn stündlich getaktet (RB)
— Die Punktzahl 25 erhält der Bewerber, wenn sich ein Bahnhof für den Personenverkehr mindestens der Klasse 4 in einer mit einem Kfz zurückzulegenden Entfernung von maximal 500 Metern zum betreffenden Grundstück befindet. Bei einer Entfernung von mehr als 10 Kilometern erhält der Bieter 0 Punkte. Bei einer Entfernung zwischen 10 Kilometern und 500 Metern wird die Punktzahl durch lineare Interpolation zweistellig nach dem Komma ermittelt. Befindet sich ein Bahnhof für den Personenverkehr in einer mit einem Kfz zurückzulegenden Entfernung von maximal 10 Kilometern zum betreffenden Grundstück, erhält der Bewerber weitere 5 Punkte, sofern der Bahnhof von Zügen der Fernverbindung IC/ICE oder vergleichbaren internationalen Linien angesteuert wird. Der Bewerber kann also bis zu 30 Punkte erreichen.
2.2: Bestehende ÖPNV Anbindung (Kurzstreckenversorgung)
— Die Punktzahl 30 erhält der Bewerber, wenn eine ÖPNV-Anbindung (Straßenbahn, Bus) in einer Entfernung von nicht mehr als 100 m zum Grundstück vorhanden ist. Ab einer Entfernung von mehr als 500 m erhält der Bewerber für dieses Kriterium keine Punkte. Dazwischen wird die Punktzahl linear interpoliert.
2.3: Autobahn-/Bundesstraßenanbindung
— Die Punktzahl 30 erhält der Bewerber, wenn die Verkehrsanbindung an eine Autobahn oder Bundesstraße in einer Entfernung von weniger als 1 km gewährleistet ist. Ab einer Entfernung von mehr als 5 km erhält der Bewerber für dieses Kriterium 0 Punkte. Dazwischen wird die Punktzahl linear interpoliert.
2.4: Infrastruktur, Freizeitwert und Aufenthaltsqualität (Gastronomie, Beherbergung, Sport, Nahversorgungszentrum, Entertainment in der direkten Umgebung)
— Je Erfüllung einer der 5 Kategorien (Gastronomie, Beherbergungsstätte, Lokales Nahversorgungszentrum/Unterzentrum zur lokalen Versorgung, Sportmöglichkeiten, Entertainment) erhält der Bewerber bis zu 6 Punkte. Der Bewerber kann bis zu 30 Punkte erreichen.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Mietvertrag einmalig um fünf Jahre zu verlängern. Der Auftraggeber wird im Übrigen erst im Vergabeverfahren entscheiden, ob die feste Mietzeit 15, 20 oder 25 Jahre betragen wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Angaben zu unterzeichnenden Unternehmen
Einzureichen mit Teilnahmeantrag v. Bewerber bzw. v.d. Bewerbergemeinschaft für den Bewerber bzw. jedes Mitgl. der Bewerbergemeinschaft und jeden Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe sowie jeden reinen Eignungsverleiher.
— Übersicht über die Projektbeteiligten
Einzureichen mit Teilnahmeantrag v. Bewerber bzw. d. bevollmächtigten Mitgl. d. Bewerbergemeinschaft für den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft
— Eigenerklärung zur Art des Teilnahmeantrags.
Einzureichen mit Teilnahmeantrag v. Bewerber bzw. d. bevollmächtigten Mitgl. d. Bewerbergemeinschaft für den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft
— Nur im Fall der Antragsabgabe durch eine Bewerbergemeinschaft: Eigenerklärung Bewerbergemeinschaft.
Einzureichen mit Teilnahmeantrag v.d. Bewerbergemeinschaft für jedes Mitgl. der Bewerbergemeinschaft
— Nur im Fall der Antragsabgabe durch eine Bewerbergemeinschaft: Erklärung zum übernommenen Leistungsteil im Rahmen der Bewerbergemeinschaft.
Einzureichen mit Teilnahmeantrag v.d. Bewerbergemeinschaft für jedes Mitgl. der Bewerbergemeinschaft
— Nur im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern: Eigenerklärung im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern.
Einzureichen mit Teilnahmeantrag v. Bewerber bzw. v.d. Bewerbergemeinschaft für den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft
— Nur im Fall der Eignungsleihe: Eigenerklärung im Fall der Eignungsleihe.
Einzureichen mit Teilnahmeantrag v. Bewerber bzw. v.d. Bewerbergemeinschaft für den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft
— Für den Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern mit Eignungsleihe oder eines reinen Eignungsverleihers: Verpflichtungs- und Verfügbarkeitserklärung des Unterauftragnehmers mit Eignungsleihe bzw. des reinen Eignungsleihgebers.
Einzureichen mit Teilnahmeantrag v. Bewerber bzw. v.d. Bewerbergemeinschaft für jeden Unterauftragnehmer, der zugleich seine Eignung verleiht, und jeden reinen Eignungsverleiher
— Verpflichtungs- und Einwilligungserklärung zur Wahrung des Datenschutzes.
Einzureichen mit Teilnahmeantrag v. Bewerber bzw. v.d. Bewerbergemeinschaft für den Bewerber bzw. jedes Mitgl. der Bewerbergemeinschaft und jeden Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe sowie jeden reinen Eignungsverleiher.
— Eigenerklärung gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB:
Einzureichen mit Teilnahmeantrag v. Bewerber bzw. v.d. Bewerbergemeinschaft für den Bewerber bzw. jedes Mitgl. der Bewerbergemeinschaft und Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe sowie jeden reinen Eignungsverleiher.
— Weitere Erklärungen insbesondere zum Vergaberegister des Landes NRW
Einzureichen mit Teilnahmeantrag v. Bewerber bzw. v.d. Bewerbergemeinschaft für den Bewerber bzw. jedes Mitgl. der Bewerbergemeinschaft und Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe sowie jeden reinen Eignungsverleiher.
— Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
Einzureichen mit Teilnahmeantrag v. Bewerber bzw. v.d. Bewerbergemeinschaft für den Bewerber bzw. jedes Mitgl. der Bewerbergemeinschaft und Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe sowie jeden reinen Eignungsverleiher.
— Einverständniserklärung zur Einholung eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregister, Wettbewerbsregister sowie sonstiger Register
Einzureichen mit Teilnahmeantrag v. Bewerber bzw. v.d. Bewerbergemeinschaft für den Bewerber bzw. jedes Mitgl. der Bewerbergemeinschaft und Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe sowie jeden reinen Eignungsverleiher.
— Eigenerklärung über eine Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister sowie sonstige Existenznachweise
Einzureichen mit Teilnahmeantrag v. Bewerber bzw. v.d. Bewerbergemeinschaft für den Bewerber bzw. jedes Mitgl. der Bewerbergemeinschaft und jeden Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe
— Eigenerklärung über die Einverständniserklärung, dass der Auftraggeber Bestätigungen und Nachweise von denjenigen Bewerbern anfordern kann, deren Teilnahmeantrag in die engere Wahl gekommen sind. Diese Nachweise können sein:
— eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen,
— für die angegebenen Referenzen je eine Referenzbescheinigung des Referenzgebers,
— Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters betreffend die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben,
— Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer,
— eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit mein/unser Betrieb beitragspflichtig ist; nicht älter als 6 Monate,
— eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt; nicht älter als 6 Monate,
— eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG; nicht älter als 6 Monate,
— eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen; nicht älter als 6 Monate.
Einzureichen mit Teilnahmeantrag v. Bewerber bzw. v.d. Bewerbergemeinschaft für den Bewerber bzw. jedes Mitgl. der Bewerbergemeinschaft und jeden Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe sowie jeden reinen Eignungsleihgeber.
— Erklärung zu den Umsätzen des Bewerbers gemäß § 6a Nr. 2c EU VOB/A
Einzureichen mit Teilnahmeantrag v. Bewerber bzw. v.d. Bewerbergemeinschaft für den Bewerber bzw. jedes Mitgl. der Bewerbergemeinschaft, für jeden Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht an den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft verleiht, und für jeden reinen Eignungsverleiher, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht an den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft verleiht.
— Angaben zur Haftpflichtversicherung gemäß § 6a Nr. 2a EU VOB/A
Einzureichen mit Teilnahmeantrag v. Bewerber bzw. v.d. Bewerbergemeinschaft für den Bewerber bzw. jedes Mitgl. der Bewerbergemeinschaft, für jeden Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht an den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft verleiht, und für jeden reinen Eignungsverleiher in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.
1. Referenzenangaben:
— 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen unter Angabe des Namens und der Anschrift des Auftragnehmers, des Referenzgebers, der Identität des verantwortlichen Planers, der Projektbezeichnung, des Typs des Auftraggebers (privat(/öffentlich), des Planungsbeginns, der Fertigstellungszeitpunkts, der investierten Baukosten KG 200-500, des Orts der Ausführung, der Ausführung als Projektentwickler, der Entwicklung auf Basis einer Technischen Bieterbaubeschreibung, der entwickelten Mietfläche nach GIF (MFG 1+2), der Vorhabenbeschreibung im Hinblick auf die Mindestanforderungen (Verwaltungsgebäude, Bildungseinrichtung oder Institut), der Vorhabenbeschreibung im Hinblick auf die Wertungsanforderungen (Bildungseinrichtung oder Institut inklusive Planung LPH 1 bis 5), der Zertifizierung nach DGNB Gold od. gw.
Einzureichen mit dem Teilnahmeantrag durch den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft für alle Unternehmen, die Referenzen einreichen
— Auf gesonderte Anforderung: Bestätigung des Referenzgebers, dass Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden.
Einzureichen mit dem Teilnahmeantrag durch den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft für alle Unternehmen, die Referenzen einreichen
2. Angaben über die Betriebliche Ausstattung in Gestalt des zu entwickelnden Grundstücks:
— Erklärung zu Angaben über das Grundstück: Bezeichnung, Adresse, Gemarkung, Flur, Flurstück, Fläche, Lagebschreibung, Bebaubarkeit nach Bebauungsplan, Art der vorherigen Bebauung, Lasten und Beschränkungen gemäß Abt. II, etwaige Besonderheiten.
Einzureichen mit Teilnahmeantrag v. Bewerber bzw. v.d. Bewerbergemeinschaft für das Unternehmen, welches das Grundstück für die Erbringung der Leistung zur Verfügung stellt
— Einreichung des Auszugs aus dem Liegenschaftskataster für das zur Leistungserbringung vorgesehene Grundstück.
Einzureichen mit Teilnahmeantrag v. Bewerber bzw. v.d. Bewerbergemeinschaft für das Unternehmen, welches das Grundstück für die Erbringung der Leistung zur Verfügung stellt
— Einreichung des Bebauungsplans, der das zur Leistungserbringung vorgesehenen Grundstück erfasst
Einzureichen mit Teilnahmeantrag v. Bewerber bzw. v.d. Bewerbergemeinschaft für das Unternehmen, welches das Grundstück für die Erbringung der Leistung zur Verfügung stellt
— Erklärung über die Verfügbarkeit des vorgesehenen Grundstücks
Einzureichen mit Teilnahmeantrag v. Bewerber bzw. v.d. Bewerbergemeinschaft für das Unternehmen, welches das Grundstück für die Erbringung der Leistung zur Verfügung stellt.
— Eigenerklärung zum Beihilfenrecht.
Nur einzureichen, wenn das von bereitgehaltene Grundstück im Zeitpunkt der Teilnahmeantragsabgabe im Eigentum der öffentlichen Hand ist, oder wenn er es bereits von der öffentlichen Hand erworben hat. In diesem Fall einzureichen mit Teilnahmeantrag v. Bewerber bzw. v.d. Bewerbergemeinschaft für das Unternehmen, welches das Grundstück für die Erbringung der Leistung zur Verfügung stellt.
Mindestanforderungen an Referenzangaben:
— Damit eine Referenz berücksichtigt werden kann, also wertungsfähig ist, muss sie 3 Anforderungen erfüllen:
— Erstens, sie muss eine Projektentwicklung betreffen. Projektentwicklung in diesem Sinne bedeutet, dass der Bewerber auf eigenes Risiko Planung und Bau durchgeführt hat bzw. durch Dritte hat durchführen lassen, und zwar mit anschließender Vermietung oder Verkauf,
— Zweitens, der Planungsbeginn darf nicht länger als 10 Jahre zurückliegen, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung. Die Fertigstellung und Abnahme bzw. Übergabe muss bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist erfolgt sein,
— Drittens, die Referenz muss die Entwicklung eines Verwaltungsgebäudes, einer Bildungseinrichtung oder eines Instituts betreffen,
— Erfüllt die Referenz die 3 vorgenannten Kriterien nicht, so ist sie nicht wertungsfähig und wird sie mit 0 Punkten bewertet. Liegt nicht mindestens eine Referenz vor, die mit mehr als 0 Punkten bewertet wird, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Mindestanforderungen an die Betriebliche Ausstattung in Gestalt des zu entwickelnden Grundstücks:
Auf dem im Teilnahmeantrag zu benennenden Grundstück muss ein Gebäude bzw. müssen mehrere Gebäude errichtet werden können, das bzw. die die folgenden Anforderungen erfüllen: Die Errichtung der im Raumprogramm geforderten Flächen von ca. 19 100 m2 bzw. mindestens 30 600 m2 BGF nach DIN 277 und die Möglichkeit der Ausführung der mindestens geforderten 1 100 PKW Stellplätze.
Die unmittelbare Nähe zu Einrichtungen, die im Störfall gesundheitsschädliche Emissionen ausstoßen (Chemiewerk, Industriegebiete mit Betrieben der Störfallverordnung etc.) ist nicht erwünscht. Ebenso darf das Grundstück nicht in einem Hochwasser-, Überflutungs- oder Retentionsgebiet liegen.
Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MLoG
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zu Ziffer II.2.7):
Der Bieter soll ein Erstangebot über die Laufzeit von 15, 20 und 25 Jahren unterbreiten; das Anerbieten dieser 3 Laufzeiten ist erwünscht, das Nicht-Anerbieten führt jedoch nicht zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Genaueres wird hierzu in der Aufforderung zur Erstangebotsabgabe mitgeteilt. Nur insoweit sind auch mehrere Haupt-Erstangebote bzw. Varianten zugelassen. Hinweis: Im endgültigen Angebot wird eine einheitliche Laufzeitannahme bekannt gegeben.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH2D5V5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.