Breitbandausbau Stadtgebiet Bocholt: Materialien Referenznummer der Bekanntmachung: 25-eu B25
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 05 554 008
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bocholt
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46395
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bocholt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bocholt
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46395
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bew-bocholt.de
Die Stadt Bocholt beschafft im Namen und für Rechnung der Bocholter Energie- und Wasserversorgung GmbH, Kaiser-Wilhelm-Straße 1, 46395 Bocholt.
Abschnitt II: Gegenstand
Breitbandausbau Stadtgebiet Bocholt: Materialien
Die Bocholter Energie- und Wasserversorgung GmbH (BEW) wurde von der Stadt Bocholt mit der Planung und dem Ausbau eines flächendeckenden, passiven Breitbandnetzes im nachfolgenden Kapitel beschriebenen Projektgebiet beauftragt. Ziel des landesgeförderten Vorhabens ist die Errichtung eines zukunftsfähigen und modernen „Fiber to the Building“ (FttB)-Netzes im Bereich der sogenannten „weißen Flecken“. Zu diesen werden alle Anschlüsse gezählt, denen nicht min. 30 Mbit/s im Downstream zur Verfügung stehen.
Die Gesamtbaumaßnahme aller Cluster soll im April 2019 beginnen und bis Ende 2021 abgeschlossen werden.
Hierzu sind alle dafür erforderlichen Materialien zu erbringen.
Mikrorohrverband
Stadtgebiet Bocholt
46395 Bocholt
Mikrorohrverband 12 x 10/6 – 30 600 m
Gem. den Besonderen Vertragsbedingungen eine Erweiterung um bis zu 50 % nach den Bestimmungen des § 132 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Next Generation-Access im Ländlichen Raum – II-B2-0228.22904.03.02 vom 19.4.2016
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Next Generation-Access im LändlichenRaum – II-B2-0228.22904.03.02 vom 19.4.2016
Kabelschutzrohr
Stadtgebiet Bocholt
46395 Bocholt
16 000 m Kabelschutzrohr Durchm. 125 mm, SDR 11, zum Spülbohren.
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Next Generation-Access im Ländlichen Raum – II-B2-0228.22904.03.02 vom 19.4.2016
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Next Generation-Access im LändlichenRaum – II-B2-0228.22904.03.02 vom 19.4.2016
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Eigenerklärung, dass zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht vorliegen,
B) Eigenerklärung, dass fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen.
Den Vergabe- und Vertragsunterlagen liegt ein Formular (Angebot) bei.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: jedes Mitglied hat die Erklärungen und Nachweise zu erbringen.
Erklärung, ob und wenn ja, in welchem Umfang beabsichtigt ist, Teile des evtl. Auftrages als Unteraufträgezu vergeben. Es wird im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft davon ausgegangen, dass sämtliche Mitglieder ihre Kapazitäten uneingeschränkt zur Verfügung stellen; bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: Nur ein Mitglied hat die Erklärungen und Nachweise zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Submissionsraum, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46935 Bocholt
Der Termin ist nicht öffentlich; eine Teilnahme somit nicht erlaubt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Information nach § 11 Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV):
Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie die Registrierung für die E-Vergabeplattform sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden entweder direkt in der bzw. über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z.B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads bereitgestellt (Vergabeunterlagen und/oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten). Die verwendeten Dateitypen und Dateiformate werden durch das Vergabeverfahren bzw. die Vergabestelle vorgegeben und können je nach Ausschreibungsgegenstand abweichen. Zur Nutzung der E-Vergabeplattform bis zur Abgabe elektronischer Teilnahmeanträge und Angebote sind lediglich ein aktueller Internet-Browser sowie ein Internetzugang erforderlich. Hierbei werden ausschließlich HTML-konforme Standardtechnologien und keinerlei Add-Ons/Plugins oder sonstige ggf. (sicherheits-) kritische Technologien verwendet. Beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen zur Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW, die Sie den Nutzungsbedingungen entnehmen können.
B) Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt; etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen erfolgen ausschließlich über dem Projektraum, so dass der Bewerber aufgefordert wird, sich in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand zu informieren.
C) Die Kommunikation während des Vergabeverfahrens und in der Vertragsabwicklung erfolgt nur in deutscher Sprache.
D) Es werden gleichwertige Urkunden oder Bescheinigungen des Herkunftslandes akzeptiert. Unbeglaubigte Kopien reichen zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung aus!
E) Die in diesen Teilnahmeunterlagen enthaltene Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Teilnahmeunterlagen sind nur im Rahmen der Einreichung eines Teilnahmeantrages und nur durch das die Teilnahmeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Teilnahmeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.
F) Sollten Sie nicht die Teilnahmeunterlagen direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über vorgenannten Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i. d. R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten. Einenverbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYYS931N
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Stadt Bocholt innerhalb von spätestens 10 Tagen nach Erkennen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Stadt Bocholt gerügt hat,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Abgabe erster indikativer Angebote gegenüber der Stadt Bocholt gerügt werden,
4) der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bocholt einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]