Bezug von Neulizenzen zzgl. Wartungsverlängerungen für Bestandslizenzen und Unterstützungsleistungen (inkl. Workshops) für Produkte aus dem Atlassian Marketplace Referenznummer der Bekanntmachung: 21/Atlassian Marketplace/02
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53831
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bwfuhrpark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bezug von Neulizenzen zzgl. Wartungsverlängerungen für Bestandslizenzen und Unterstützungsleistungen (inkl. Workshops) für Produkte aus dem Atlassian Marketplace
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für den Bezug von Lizenzen zzgl. Wartung sowie der Abschluss eines Rahmenvertrages für den Bezug von Unterstützungsleistungen für Produkte aus dem Atlassian Marketplace in folgenden Losen:
Los 1: Bezug von Neulizenzen (inkl. Wartung) zzgl. Wartungsverlängerungen für Bestandslizenzen für Produkte aus dem Atlassian Marketplace
Los 2: Bezug von Unterstützungsleistungen (inkl. Workshops) für Produkte aus dem Atlassian Marketplace
Bezug von Neulizenzen (inkl. Wartung) zzgl. Wartungsverlängerungen für Bestandslizenzen für Produkte aus dem Atlassian Marketplace
BwFuhrparkService GmbH
Postfach 3195
53831 Troisdorf
Die BwFuhrparkService GmbH betreibt ihre Atlassian-Services und somit die Lizenzen auf Basis eines On Premise Betriebsmodells.
Der Erwerb der 24-monatigen Wartung für die Bestandslizenzen gem. Ziffer 4.1.1 sowie der Erwerb der Neulizenzen (inkl. 24-monatiger Wartung) gem. Ziffer 4.1.2 erfolgt im Rahmen der Überlassung von Standardsoftware auf Dauer (Verkauf).
Bezug von Unterstützungsleistungen (inkl. Workshops) für Produkte aus dem Atlassian Marketplace
BwFuhrparkService GmbH
Postfach 3195
53831 Troisdorf
Die BwFuhrparkService GmbH nutzt on premise die Produkte JIRA und Confluence in erster Linie für den ServiceDesk, das Incident- und Anforderungsmanagement sowie für das firmeninterne Intranet- und das WIKI des Kundenportals WAPOR. Durch die unternehmensweite Nutzung von Jira- und Confluence stellen insbesondere diese Anwendungen wichtige Komponenten der Business-Applikationslandschaft dar.
Zusätzlich werden Produkte wie Bitbucket (ein webbasierter Filehosting-Dienst für Software-Entwicklungsprojekte mit Fokus auf Repositorymanagement) sowie Bamboo (eine webbasierte Softwareintegrationsplattform) genutzt.
Im Rahmen der Unterstützungsleistungen sind folgende Tätigkeiten durch den Auftragnehmer zu erbringen:
— Bearbeitung von Incidents und Changes aus Incidents im Rahmen des 2nd oder 3rd Level Supportes inklusive Störungsbehebung,
— Konzeptionsuntertsützung und Unterstützung bei der Umsetzung von Changes im JIRA und Confluence-System,
— Weiterentwicklung der bestehenden JIRA und Confluence-Systemlandschaft, inklusive Bamboo und Bitbucket,
— Unterstützung bei der Durchführung von System-Upgrades,
— Übergabemanagement in den ersten 3 Monaten, bei einem etwaigen Lieferantenwechsel. Hierbei fungiert der Auftragnehmer als Schnittstelle zwischen BwFuhrparkService GmbH und Altlieferant.
Die vorgenannten Unterstützungsleistungen müssen für die Atlassian-Systeme Anlage Leistungsbeschreibung gem. Ziffer 4.2.3 erfolgen.
Die Durchführung des Supports und der Weiterentwicklung erfolgt auf Basis von IT-Servicemanagementprozessen (ITIL) der BwFuhrparkService GmbH. Die IT-Prozesse werden mit den IT-Werkzeugen JIRA, Confluence ausgeführt.
Es gelten folgende Regelungen:Der Vertrag tritt mit Zuschlag in Kraft (Wirksamkeitsdatum) und läuft für 24 Monate (Mindestvertragslaufzeit).
Er verlängert sich danach stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht 6 Monate vor Ablauf von einer Vertragspartei gegenüber der jeweils anderen Partei schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet automatisch spätestens nach 48 Monaten ohne dass es einer Kündigung einer Vertragspartei bedarf. Eine Kündigung nach § 314 BGB ist jederzeit ohne Einhaltung einer Frist möglich. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn der zwischen der Bundeswehr und der BwFuhrparkService GmbH bestehende Rahmenvertrag vorzeitig für beendet erklärt wird. Einmalige Leistungen enden mit vollständiger Erfüllung der Leistung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gilt für Los 1 und Los 2:
Aktueller Handelsregisterauszug (Ausländische Unternehmen haben eine vergleichbare Bescheinigung vorzulegen, sofern eine solche nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Niederlassungsstaates erteilt werden kann. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter nachzuweisen.)
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sogenannte „Eignungsleihe“), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen.
Zu diesem Zweck hat der Bieter/die Bietergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens vorzulegen, welches die Eignung leiht. Dieser Nachweis bzw. diese Erklärung ist als Anlage dem Angebot beizufügen.
Die nachfolgenden Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft.
Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen
Unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter/der Bietergemeinschaft auf Nachforderung besteht nicht.
Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
Vorstehende Regelungen sind auch für die Nachweise gemäß Ziffer III.1.2) und III. 1.3) zu beachten.
Allgemeine Angaben des Bieters (Vordruck)
— Teilnahme als Einzelbieter oder Bietergemeinschaft,
— Angaben zur Aufgabenteilung bei Bietergemeinschaft und Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft,
— Unterbeauftragung von Leistungen.
Gültig für Los 1 und 2:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Betriebshaftpflichtversicherung gefordert.
Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer bestehenden Versicherungspolice. Alternativ kann eine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft oder eines Maklerunternehmens eingereicht werden, aus welcher hervorgeht, dass die nachfolgend benannte Deckungssumme ab der möglichen Zuschlagserteilung gewährleistet ist.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Berufshaftpflichtversicherung gefordert.
Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer bestehenden Versicherungspolice. Alternativ kann eine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft oder eines Maklerunternehmens eingereicht werden, aus welcher hervorgeht, dass die nachfolgend benannte Deckungssumme ab der möglichen Zuschlagserteilung gewährleistet ist.
Gültig für Los 2:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind Angaben zu den Umsätzen der letzten 3 Geschäftsjahre Ihrer Unternehmensniederlassung(en) anzugeben.
Gültig für Los 1 und 2:
Die Betriebshaftpflichtversicherung muss folgende Deckungssumme aufweisen:
Personen- und Sachschäden pro Versicherungsjahr: 2 Mio. EUR
Die Berufshaftpflichtversicherung muss folgende Deckungssumme aufweisen:
Vermögensschäden pro Versicherungsjahr: 1 Mio. EUR
Gültig für Los 2:
Mindestjahresumsatz:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist im Jahresumsatz, bezogen auf die Leistungen des Ausschreibungsgegenstandes, folgender Mindestumsatz in Euro brutto pro Geschäftsjahr für die vorstehend aufgeführten Jahre erforderlich:
— mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto im Geschäftsjahr 2018,
— mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto im Geschäftsjahr 2019,
— mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto im Geschäftsjahr 2020.
Gültig für Los 2:
Unternehmensreferenzen: Eigenerklärung über erbrachte Leistungen (Referenzen) in Bezug auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand aus den letzten 3 Jahren (2018, 2019, 2020).
Personenprofile: In Anlage Personenprofile sind die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich zu benennen. Eine Anonymisierung der Personen wird nicht akzeptiert. Ferner sind in der vorgenannten Anlage Angaben zu Projekten aus den letzten 3 Jahren (2018, 2019, 2020) zu machen. Es dürfen auch laufende Projekte sowie auf freiberuflicher Basis erbrachte Projekte angegeben werden
Gültig für Los 2:
Unternehmensreferenzen: Vorlage von mindestens 2 vergleichbaren Referenzen aus den letzten 3 Jahren über erbrachte Unterstützungsleistungen im Bereich Confluence.
Vorlage von mindestens 2 vergleichbaren Referenzen aus den letzten 3 Jahren über erbrachte Unterstützungsleistungen im Bereich Jira.
Vorlage von mindestens einer vergleichbaren Referenz aus den letzten 3 Jahren über erbrachte Unterstützungsleistungen im Bereich Bitbucket.
Vorlage von mindestens einer vergleichbaren Referenz aus den letzten 3 Jahren über erbrachte Unterstützungsleistungen im Bereich Bamboo.
Referenzen gelten als vergleichbar, wenn sie der ausgeschriebenen Leistung so weit ähneln, dass ein tragfähiger Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet wird.
Die vorstehend geforderten Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
— Bezeichnung des Auftrags,
— Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs,
— Name und Anschrift des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Kontaktdaten,
— Zeitraum der Leistungserbringung.
Personenprofile: Für alle Applikationen dürfen ausschließlich Personen angeboten werden, die folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:
— Einsatz in mindestens 3 vergleichbaren Projekten aus den letzten 3 Jahren (2018, 2019, 2020), in denen die angebotene Person eine aktive Rolle eingenommen hat. Mit aktiver Rolle ist die persönliche Erbringung einer Leistung der angebotenen Person bspw. in Form eines Projektleiters, Teilprojektleiters oder Projektmanagers gemeint.
— Ein Projekt gilt als vergleichbar, wenn es der ausgeschriebenen Leistung so weit ähnelt, dass es einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.
Je Applikation muss mindestens eine geeignete Person, der die vorgenannte Mindestanforderung erfüllt, vorhanden sein.
Die Profile müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
— Bezeichnung des Auftrags,
— kurze Beschreibung des Leistungsumfangs nebst Auftraggeber,
— Zeitraum der Leistungserbringung (Monat/Jahr-Monat/Jahr).
Abschnitt IV: Verfahren
§ 15 Abs. 3 VgV: Für den Fall, dass eine hinreichend begründete Dringlichkeit die Einhaltung der Frist gemäß § 15 Abs. 2 unmöglich macht, kann der öffentliche Auftraggeber eine Frist festlegen, die 15 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung, nicht unterschreiten darf. In diesem Fall
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Die Angebotsfrist ist gemäß § 15 Abs. 3 VgV verkürzt,
— Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben,
— Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. In Bezug auf den Nachweis der Eignung gilt: Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt,
— Ab einem Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt,
— Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHUDPPH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, der BwFuhrparkService GmbH.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016, Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 23.2.2016.
In Bezug auf die Einreichung von Nachprüfungsanträgen gilt gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Vertrags wegen unzulässig unterbliebener vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BwFuhrparkServiceGmbH geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle der BwFuhrparkService GmbH.
Die vorstehend genannte Frist von 10 bzw. 15 Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 gerügt hat.