OIC Innovation Office Einrichtung Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
OIC Innovation Office Einrichtung
Beschaffung von Büro- und Objekteinrichtungsmobiliar für die neuen Geschäftsräume
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Open Innovation City ist eine völlig neuartige Initiative. Alle Bereiche einer Stadt gestalten gemeinsam ihre Zukunft: Politik und Verwaltung, Wirtschaft und Start-ups, Bildung und Forschung, Kunst und Kultur sowie das bürgerschaftliche Engagement – offen, transparent und gemeinsam. Open Innovation City geht davon aus, dass Innovationen nicht nur in der Wirtschaft entstehen können, sondern überall und durch alle Bereiche einer Gesellschaft. Eine zukunftsweisende Offenheitskultur, internationale Innovationspartnerschaften und Austauschformate. Zu diesem Zweck wurden in zentraler Lage des Stadtzentrums von Bielefeld Geschäftsräume angemietet. Hier entstehen auf ca. 190 qm und 2 Etagen die Arbeitsplätze für aktuell sechs Mitarbeiter, Workshop Flächen, ein Prototyping Lab, sowie eine „Innovations Bar“ gekoppelt mit einer multifunktionalen Eventfläche.
Die Kernanforderungen an das Einrichtungskonzept und die Möbel sind entsprechend den Leitgedanken der Organisation:
— innovatives und nachhaltiges Design,
— flexibel und agile Prozesse unterstützend,
— hohe Wertigkeit und Verarbeitungsqualität der eingesetzten Produkte.
Ein Teil kommt aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Lippstadt
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59557
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Im unmittelbaren Anwendungsbereich des Vergaberechts nach §§ 97 ff. GWB würden folgende Fristen gelten:
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.