Freianlagenplanung Kita Langebusch Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0071-67
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/startseite.html
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/
Abschnitt II: Gegenstand
Freianlagenplanung Kita Langebusch
Die Stadt Münster beabsichtigt den Neubau einer 8-Gruppen-Kindertagesstätte in einem Neubaugebiet auf dem Gelände einer ehemaligen Gärtnerei am Langebusch in Münster-Kinderhaus zur Deckung des Bedarfs an U3- und Ü3-Betreuungsplätzen in Kinderhaus.
Das zu bebauende Grundstück hat eine Größe von ca. 3 400 qm und liegt südlich der Straße Langebusch im Bereich des Bebauungsplans Nr. 590. Die Planung sieht ein 2-geschossiges Gebäude in massiver Bauweise mit einem eingeschossigen Anbau, der sich im nördlichen Grundstücksbereich entlang der Straße Langebusch erstreckt, vor.
Bei dem Neubau handelt es sich um eine 8-Gruppen-Kindertagesstätte mit 4 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren, 2 Gruppen für je 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren und 2 Gruppen für je 20-25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren. Insgesamt sollen ca. 140 bis 150 Kinder in dieser Einrichtung betreut werden.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe der Objektplanungsleistungen zum Leistungsbild Freianlagen gemäß Teil 3 Abschnitt 2 der HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9 für o.g. Maßnahme.
II.2.14) Zusätzliche Angaben:
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Münster
Die Vergabe umfasst die Objektplanung zum Leistungsbild Freianlagen gemäß Teil 3 Abschnitt 2 der HOAI im Zuge des Neubaus der Kita Langebusch. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen (Näheres hierzu siehe Abschnitt II.2.11).
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1. Referenzen über vergleichbare Planungsleistungen für Freianlagen in den letzten 5 Jahren (Gewicht 85 %), Unterkriterien:
1.1. Erfüllung der Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit der Referenz gem. Abschnitt III.1.3 Nr. 1 (Gewicht 15 %);
1.2. zusätzl. zu 1.1: Gegenstand des Vorhabens waren die Außenanlagen einer Kita (Gewicht 30 %);
1.3. zusätzl. zu 1.1: Umfang der bearbeiteten und abgeschlossenen Leistungsphasen (Gewicht 20 %);
1.4. zusätzl. zu 1.1: Höhe der Baukosten (ohne Planungs-/Nebenkosten) ohne MwSt. (Gewicht 15 %);
1.5. zusätzl. zu 1.1: Durchführung der Bauvergaben entsprechend VOB/A bzw. vergleichbaren öffentlichen Vergabebestimmungen eines anderen EU/EWR-Mitgliedstaats (Gewicht 5 %).
2. Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10 %) mit den Unterkriterien:
2.1. aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Landschaftsarchitekt/in bzw. der Befugnis, im Inland als Landschaftsarchitekt/in tätig zu werden (Gewicht 6 %);
2.2. aktuelle Gesamtanzahl aller Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Landschaftsarchitektur, Landschaftsbau oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 4 %);
3. Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 5 %) mit den Unterkriterien:
3.1. durchschnittl. Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 3 %);
3.2. Jahresgesamtumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (Gewicht 2 %).
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 4 beauftragt. Die Leistungsphasen 5 bis 9 beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufsqualifikation als Landschaftsarchitekt/in (siehe Abschnitt III.2.1.)
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist der durchschnittliche Jahresgesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung im Bewerbungsformular.
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1. Referenzen (nicht älter als 5 Jahre; Stichtag: 1.1.2016) des Büros für die Objektplanung zum Leistungsbild Freianlagen (jeweils Honorarzone III oder höher) für eine speziell zur Nutzung durch Kinder bestimmte Freianlage (z.B. Kita, Grundschule, Kinderspielplatz) mit einem Baukostenvolumen für die Freianlagen (ohne Planungs-/Nebenkosten) von mind. [Betrag gelöscht] EUR (ohne MwSt). Berücksichtigt werden Referenzen, bei denen mindestens eine der Leistungsphasen 2 bis 8 abschließend bearbeitet worden ist und bei denen die Leistungen zur Objektplanung Freianlagen nicht vor dem o.g. Stichtag beendet und auch eine eventuelle Fertigstellung der Baumaßnahme (vertragliche Abnahme der letzten Bauausführungsleistungen durch den Bauherrn, ggf. unter Mängelvorbehalt) nicht vor diesem Stichtag lag.
2. Angabe der Anzahl fester Mitarbeiter/innen im Bereich Freianlagenplanung mit Zulassung als Landschaftsarchitekt/in einerseits und der Anzahl sonstiger Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Landschaftsarchitektur oder Landschaftsbau andererseits, und zwar jeweils durchschnittlich für die Jahre 2017 bis 2019 sowie aktuell.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Die nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche unter Ziffer 1 genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 2 bis 8 des Leistungsbildes Freianlagen abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Die genannten Leistungsphasen müssen dabei abschließend bearbeitet sein; bei LPh 8 genügt bereits die Fertigstellung der Baumaßnahme (vertragliche Abnahme der letzten Bauausführungsleistungen durch den Bauherrn, ggf. unter Mängelvorbehalt).
Die Anzahl aller festen Mitarbeiter/innen im Bereich Freianlagenplanung mit Zulassung als Landschaftsarchitekt/in oder Hochschulabschluss der Fachrichtung Landschaftsarchitektur oder Landschaftsbau darf (umgerechnet in Vollzeitstellen) nicht unter 2,00 liegen, und zwar sowohl im Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2020 als auch akt.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Landschaftsarchitekt/in tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar.
Rückfragen werden nur über den Vergabemarktplatz NRW (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden hierüber unaufgefordert informiert; eine entsprechende Registrierung und Freischaltung wird deshalb dringend empfohlen. Alle übrigen Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig den Vergabemarktplatz NRW aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationsschreiben abzurufen.
Hinweise zur Datenverarbeitung nach Artikel 13 bzw. 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Kontaktdaten der für die Verarbeitung verantwortlichen Stelle: Stadt Münster, Rechts- und Ausländeramt, Zentrales Vergabemanagement, 48127 Münster, E-Mail: [removed]
Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten: Die behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadtverwaltung Münster ist zu erreichen unter der Anschrift Stadt Münster, 48127 Münster, bzw. unter [removed]
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage: Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen im Sinne des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO. Für die gesetzlich gebotene transparente und diskriminierungsfreie Auswahl des günstigsten Anbieters der von der Stadt nachgefragten Waren, Werke oder Dienste ist es zwingend notwendig, die personenbezogenen Daten der Bieter (bei Unternehmen: deren Vertreter) zu speichern und zu verwenden.
Datenkategorien und Datenherkunft:
— Anrede, Vorname, Nachname, ggfs. Unternehmensbezeichnung,
— ggf. gültige E-Mail-Adresse,
— Anschrift,
— Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk).
Vollständige Angebots- oder Teilnahmeanträge
— Weitere Informationen, die für die Bearbeitung Ihrer Anfrage/ Ihres Angebots / Ihres Teilnahmeantrags notwendig sind.
Zu einer Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte kann es kommen, wenn Bieter Beschwerden gegen die Entscheidung erheben, mit wem die Stadt Münster den Vertrag schließen will.
Dauer der Speicherung: Bis zum Abschluss des im Wettbewerb stehenden Vertrags. Ggf. länger, wenn die Stadt Münster nach spezialgesetzlichen Vorschriften zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder Bieter in eine darüber hinaus gehende Speicherung nach Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 a) DSGVO eingewilligt haben.
Rechte der betroffenen Person:
Bei entsprechendem Identitätsnachweis können Interessenten bzw. Bieter bei der eingangs genannten Stelle jederzeit:
1. Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen für welchen Zweck und für welche voraussichtliche Dauer verarbeiten;
2. Berichtigung verlangen, sofern Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten,
3. Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen, sofern sie für den Zweck, zu dem sie erhoben wurden, oder zur Verteidigung von Rechten der Stadt Münster nicht mehr notwendig sind. Das Recht zur Löschung besteht nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO.
4. Einschränkung der Datenverarbeitung nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO verlangen;
5. Verlangen, personenbezogenen Daten, die uns bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln
6. Widerspruch gegen bestimmte Datenverarbeitungen nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO einlegen.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:
Wer der Ansicht ist, dass seine personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig verarbeitet werden, kann sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.
Die Kontaktdaten der für die Stadt Münster zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf (Hausanschrift: Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf), Tel. 0211/38424-0, Fax 0211/38424-10, E-Mail: [removed]
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDY6YL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/startseite/themen/Vergabekammer/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/ausschreibungen.html