Entwicklung und Betrieb einer Cloud Infrastruktur im Kontext von 5G
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dlr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung und Betrieb einer Cloud Infrastruktur im Kontext von 5G
Im Rahmen der Forschung an neuen Mobilitätskonzepten und -ideen sollen für das „5G-Reallabor in der Mobilitätsregion Braunschweig-Wolfsburg“ neue Servicekonzepte neben Anwendungen im Bereich Mobilität auch für das Bauwesen und Gesundheitswesen entwickelt und erprobt werden. Dafür sollen verschiedene Services und Funktionalitäten entwickelt und erprobt werden, die in dieser Ausschreibung beschrieben werden.
Öffentliche 5G-Infrastruktur für die Anwendungsdomäne Mobilität
Lilienthalplatz 7
38108 Braunschweig
Die ausgeschriebene Leistung ist in mehreren Teilbereichen zu erbringen. Der wesentliche Anteil besteht im Betrieb des 5G-Netzzugangs und der Entwicklung und Unterstützung von Funktionalitäten und Komponenten und den daraus resultierenden Unterstützungsleistungen, die für den Use-Case benötigt werden. So soll ein Zugang zur 5G-Infrastruktur inklusive einer Mobile Edge Cloud-Computing-Umgebung mit Komponenten für die Umsetzung der Use-Cases bereitgestellt werden. Insbesondere benötigt der Anwendungsfall der Rettungsdrohne zur Verarbeitung und Annotation von Videodaten eine erhöhte Grafik- und Speicherleistung, sowie ggf. weitere Softwarekomponenten, die in der MEC zur Verfügung gestellt werden muss. Die 5G-Infrastruktur soll dabei eine produktive Instanz des 5G-Netzes mit öffentlichem Zugang sein, um so den besonderen Charakter des Projektes widerzuspiegeln. Daneben werden ebenfalls Relay-Services benötigt sowie eine geeignete Anzahl an 5G-fähigen Geräten inkl. SIM-Karten mit geeigneten APN-Zugangspunkten sowie geeigneten Datenplänen. Die Geräte müssen in Absprache mit dem Auftraggeber für die Projektlaufzeit vom Auftragnehmer bereitgestellt werden. Die Geräte gehen spätestens zum Zeitpunkt des Abschlusses der Unterbeauftragung in den Besitz des DLR über. Diese gesamte 5G-Infrastrutktur mitsamt der Umgebung muss durch den Auftragnehmer über den Projektzeitrum gewartet und bereitgehalten werden. Die Infrastruktur muss dabei im geografischen Bereich von Braunschweig und Wolfsburg liegen.
Zweimal um je ein Jahr
Öffentliche 5G-Infrastruktur für die Anwendungsdomäne Gesundheitswesen
Lilienthalplatz 7
38108 Braunschweig
Die ausgeschriebene Leistung ist in mehreren Teilbereichen zu erbringen. Der wesentliche Anteil besteht im Betrieb des 5G-Netzzugangs und der Entwicklung und Unterstützung von Funktionalitäten und Komponenten und den daraus resultierenden Unterstützungsleistungen, die für den Use-Case benötigt werden. So soll ein Zugang zur 5G-Infrastruktur inklusive einer Mobile Edge Cloud-Computing-Umgebung mit Komponenten für die Umsetzung der Use-Cases bereitgestellt werden. Insbesondere benötigt der Anwendungsfall der Rettungsdrohne zur Verarbeitung und Annotation von Videodaten eine erhöhte Grafik- und Speicherleistung, sowie ggf. weitere Softwarekomponenten, die in der MEC zur Verfügung gestellt werden muss. Die 5G-Infrastruktur soll dabei eine produktive Instanz des 5G-Netzes mit öffentlichem Zugang sein, um so den besonderen Charakter des Projektes widerzuspiegeln. Daneben werden ebenfalls Relay-Services benötigt sowie eine geeignete Anzahl an 5G-fähigen Geräten inkl. SIM-Karten mit geeigneten APN-Zugangspunkten sowie geeigneten Datenplänen. Die Geräte müssen in Absprache mit dem Auftraggeber für die Projektlaufzeit vom Auftragnehmer bereitgestellt werden. Die Geräte gehen spätestens zum Zeitpunkt des Abschlusses der Unterbeauftragung in den Besitz des DLR über. Diese gesamte 5G-Infrastrutktur mitsamt der Umgebung muss durch den Auftragnehmer über den Projektzeitrum gewartet und bereitgehalten werden. Die Infrastruktur muss dabei im geografischen Bereich von Braunschweig und Wolfsburg liegen.
Zweimal um je ein Jahr
Öffentliche 5G-Infrastruktur für die Anwendungsdomäne Bauwesen
Lilienthalplatz 7
38108 Braunschweig
Die ausgeschriebene Leistung ist in mehreren Teilbereichen zu erbringen. Der wesentliche Anteil besteht im Betrieb des 5G-Netzzugangs und der Entwicklung und Unterstützung von Funktionalitäten und Komponenten und den daraus resultierenden Unterstützungsleistungen, die für den Use-Case benötigt werden. So soll ein Zugang zur 5G-Infrastruktur inklusive einer Mobile Edge Cloud-Computing-Umgebung mit Komponenten für die Umsetzung der Use-Cases bereitgestellt werden. Insbesondere benötigt der Anwendungsfall der Rettungsdrohne zur Verarbeitung und Annotation von Videodaten eine erhöhte Grafik- und Speicherleistung, sowie ggf. weitere Softwarekomponenten, die in der MEC zur Verfügung gestellt werden muss. Die 5G-Infrastruktur soll dabei eine produktive Instanz des 5G-Netzes mit öffentlichem Zugang sein, um so den besonderen Charakter des Projektes widerzuspiegeln. Daneben werden ebenfalls Relay-Services benötigt sowie eine geeignete Anzahl an 5G-fähigen Geräten inkl. SIM-Karten mit geeigneten APN-Zugangspunkten sowie geeigneten Datenplänen. Die Geräte müssen in Absprache mit dem Auftraggeber für die Projektlaufzeit vom Auftragnehmer bereitgestellt werden. Die Geräte gehen spätestens zum Zeitpunkt des Abschlusses der Unterbeauftragung in den Besitz des DLR über. Diese gesamte 5G-Infrastrutktur mitsamt der Umgebung muss durch den Auftragnehmer über den Projektzeitrum gewartet und bereitgehalten werden. Die Infrastruktur muss dabei im geografischen Bereich von Braunschweig und Wolfsburg liegen.
Zeimal um jeweils ein Jahr
Cloudservices
Lilienthalplatz 7
38108 Braunschweig
Die ausgeschriebene Leistung ist in mehreren Teilbereichen zu erbringen. Der wesentliche Anteil besteht in der Plattform und den daraus resultierenden Unterstützungsleistungen. Es soll eine Serviceplattform mit nötigen Clouddiensten entwickelt, bereitgestellt, bereitgehalten und ggf. erweitert werden. So werden neben plattformtypischen Elementen (Kernfunktionalitäten) auch spezifische Dienste für den Anwendungsfall umgesetzt.
Eine Kernfunktionalität in der Plattform ist das Servicedirectory. Es sammelt die verschiedenen Dienste in einem Verzeichnis, um so einen generellen Überblick über alle Funktionen der Serviceplattform zu liefern. Es dient als zentraler Anlaufpunkt für die verschiedenen Dienste und kann ebenfalls bei mehreren Instanzen eines Dienstes ein Load-Balancing vornehmen.
Zweimal um jeweils ein Jahr
Entwicklungsplattform im AIM Backend
Lilienthalplatz 7
38108 Braunschweig
Ein Kernelement des Loses ist die Installation, der Betrieb und die Wartung einer Eclipse Che Entwicklungsumgebung. Diese soll skalierfähig aufgebaut werden und jedem Projektpartner Zugriff auf die Services der Serviceschicht, sowohl beim DLR als auch bei anderen Partnern liegend, durch die in Los 4 entwickelten SDK-ähnlichen Bibliotheken ermöglichen. Eine inhaltliche Zusammenarbeit und Absprachen mit Dritten sind daher ebenfalls wichtige Aspekte dieser Ausschreibung. Unter Zuhilfenahme der SDKs sollen darauf basierend verschiedene Vorlagen für die Entwicklung von Services in Eclipse Che integriert werden.
Des Weiteren müssen einzelne weitere Bausteine für die 5G-Serviceschicht entwickelt werden. So müssen neben Anpassungen der UI und UX, weitere Plugins entwickelt werden, um eine einfache Entwicklung von neuen Services zu ermöglichen.
Zweimal um jeweils ein Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gilt für alle Lose:
A. Erklärung zu den Ausschlussgründen gemäß §§123, 124 GWB B. Nachweis einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder ein vergleichbares Dokument.
Gilt für alle Lose:
A. Erklärung zum jährlichen Gesamtumsatz (siehe Eignungsformblatt) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
B. Nachweis zu einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung. Bieter müssen eine Berufs- oder B. Betriebshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden nachweisen. Der Nachweis darf zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 12 Monate sein.
Gültig für alle Lose:
A. Erklärung zur Mitarbeiterentwicklung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Eignungsformblatt),
B. Mitarbeiter mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in Forschungsprojekten,
C. Mindestens 2 Referenzprojekte aus dem thematischen Umfeld der Ausschreibung,
D. Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer und Eignung leihenden Unternehmen (sofern zutreffend),
E. Erklärung Bietergemeinschaft (sofern zutreffend) Gültig für die Lose 1 bis 3:
F. Mitarbeiter mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der jeweiligen Domäne,
G. Erklärung, dass die angebotene Infrastruktur im eigenen Besitz ist und nicht über Dritte bezogen wird,
H. Karte mit vorhandenen und geplanten Sendemasten mit technischer Spezifikation Gültig für die Lose 4 und 5:
I. Erklärung zur Bereitschaft zur Anreise zum DLR Standort Braunschweig (sofern es äußere Umstände zulassen),
C. Erklärung zur Mitarbeiterentwicklung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Eignungsformblatt).
1. Das Angebot muss in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abgefasst sein.
2. Firmenprofil.
3. Erklärung, dass die Arbeitssprache bei der Durchführung des Projektes Deutsch ist, d. h. dass die gesamte Kommunikation in deutscher Sprache erfolgt.
4. Erklärung, dass die Bereitschaft besteht an regelmäßigen Treffen des Projektes sowie zu Produkt Owner Meetings teilzunehmen (sofern es äußere Umstände zulassen).
5. Erklärung, dass schriftliche Kommunikationsvereinbarung getroffen werden um die Kommunikation mit Projektpartnern und am Projekt beteiligten Dritten sicherzustellen.
6. Bestätigung, dass max. 5 Mitarbeiter als Projektbeteiligte eingesetzt werden.
7. Nennung eines Ansprechpartners im Unternehmen inkl. dessen Qualifikation, welcher im Projekt eingesetzt werden würde.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn
— der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegenVergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat,
— der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2020/S [removed] Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).